Volkmar Halbleib
Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten diesen Antrag in einer vergangenen Sitzung schon einmal gestellt. Aus Zeitgründen konnte er nicht beraten werden. Wir haben ihn heute erneut gestellt, weil er uns besonders wichtig ist. Weshalb? – Erstens. 80 % der Deutschen empfinden die Verteilung des Vermögens in Deutschland als ungerecht. Das muss man einmal zur Kenntnis nehmen. Die Hintergründe dieser Einschätzungen muss die Politik ernst nehmen. 80 % der Deutschen fordern eine bessere Verteilung von Vermögen, insbesondere im Bereich der Erbschaftsteuer, aber auch bei Elementen der Vermögensteuer. Der zweite Grund ergibt sich aus unserer Bayerischen Verfassung. Wir haben einen Verfassungsauftrag, nämlich die Ansammlung von riesigen Vermögen durch eine entsprechende Gestaltung der Erbschaftsteuer zu verhindern. Der dritte Grund liegt im Steuervollzug des Freistaats Bayern selbst; denn die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine reine Landessteuer. Bei keiner anderen Steuer ist der Vollzug für die Einnahmen des Freistaats Bayern so wichtig. Bei keiner anderen Steuer verbleibt im Länderfinanzausgleich ein höherer Anteil im Land, nämlich 37 %. Was wir durch einen ordnungsgemäßen Steuervollzug nicht einziehen, fehlt vor allem im Haushalt des Freistaats Bayern. Das sind immerhin 7 Milliarden Euro im Doppelhaushalt an angesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuern. Im Erbschaftsteuergesetz soll § 28a Unternehmen schützen. Wer ein Betriebsvermögen von über 26 Millionen Euro erbt, dem kann die Steuer ganz oder teilweise erlassen werden, wenn er sie aus seinem Privatvermögen nicht bezahlen kann. Diese Idee ist nachvollziehbar. Kein Erbe soll gezwungen sein, ein funktionierendes Unternehmen zu zerschlagen, um die Steuer zahlen zu können. Das ist auch im Interesse des Staates und der Gemeinschaft. Aber die Realität sieht anders aus. Bei großen Erbschaften besteht das Vermögen oft zu 95 % aus Unternehmensanteilen. Das Privatvermögen ist, gemessen an der Steuerschuld, minimal. So wird der größte Teil der Steuer erlassen. Man kann sagen – und das muss uns umtreiben: Je größer die Erbschaft ist, desto weniger Steuern müssen gezahlt werden. – Das ist die Wirklichkeit im Steuervollzug des § 28a, zumindest im Freistaat Bayern. In Bayern sind die Erlasse nach diesen Paragrafen von 25 Millionen Euro im Jahr 2019 auf über 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2023 gestiegen. Das ist ein Anstieg um das 48-Fache. In sechs Jahren wurden kumuliert über 3,2 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer erlassen. Im vergangenen Jahr 2025 betrug die Höhe der erlassenen Erbschaft- und Schenkungsteuer allein fast 2,4 Milliarden Euro – in einem einzigen Jahr. Das ist es eine fundamentale Ungerechtigkeit gegenüber kleineren und mittleren Unternehmen, bei denen die Erbschaften nach dem Erbschaftsteuergesetz komplett versteuert werden. Das ist eine Schieflage. Die Großen werden verschont, während die Kleinen zahlen müssen. Was passiert, wenn die Verschonungsregelung nicht greift, hat der Erbfall Thiele gezeigt. Darüber darf man aufgrund der Berichterstattung offen sprechen. Das bedeutete über 3,5 Milliarden Euro an Steuereinnahmen auf einen Schlag und zeigt, welche Dimensionen der Steuervollzug und die gesamte Thematik haben. Es ist nicht die SPD allein, die das sagt. Der Sachverständigenrat Wirtschaft der Bundesregierung, die höchste wirtschaftswissenschaftliche Autorität, die die Bundesregierung berät, schreibt im Jahresgutachten 2025: "Die Verschonungsregelungen für das Betriebsvermögen sorgen dafür, dass ausgerechnet sehr hohe Erbschaften und Schenkungen häufig nur vergleichsweise gering besteuert werden." Für Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro solle die Verschonungsbedarfsprüfung abgeschafft oder zumindest erheblich eingeschränkt und stattdessen großzügige Stundungsregelungen eingeführt werden. – Das ist die Empfehlung des Sachverständigenrats Wirtschaft. So wird das Unternehmen geschützt, aber die Steuer trotzdem gezahlt. Deswegen treibt uns der Steuervollzug in Bayern um. Wir wollen mit diesem Antrag erreichen, dass das Parlament Informationen darüber erhält, wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Bayern konkret vollzogen wird. Wir wissen nämlich bislang nicht, wie die Staatsregierung diesen Paragrafen vollzieht, ob Bayern großzügiger prüft als andere Länder, nach welchen Maßstäben die Finanzämter entscheiden, ob die Staatsregierung mögliche Alternativen bereits evaluiert hat und ob Alternativen wie die Stundung bei der Prüfung der Erbschaft- und Schenkungsteuer überhaupt angewandt werden. Deswegen fordern wir: Die Staatsregierung soll im Haushaltsausschuss ausführlich darüber berichten. Wir wollen mehr darüber erfahren, was in der Praxis passiert. Dieses Mindestrecht sollte das Parlament in Anspruch nehmen. Ich möchte mit einem Gedanken über Parteigrenzen hinweg schließen: Gerechtigkeit im Steuervollzug ist kein linkes Projekt und kein SPD-Projekt, sondern die Grundlage dafür, dass Bürgerinnen und Bürger den Rechtsstaat akzeptieren. Wer seine Steuerpflichten erfüllt, darf am Ende nicht der Dumme sein. Ein handlungsfähiger Steuerstaat schützt das Gemeinwesen. Das wollen wir mit diesem Antrag erreichen. (Beifall bei der SPD)
