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Horst Arnold

SPD 21.07.2026 Sitzungen 19/85

Wer erstellt denn die Algorithmen? Wer macht denn das? Wir wissen, dass Peter Thiel in dem Bereich viel investiert. Ich weiß aus der praktischen Rechtsanwendung, dass die KI zum Beispiel in Schriftsatzverfahren Gerichtsurteile erfindet. Wie wollen wir denn sicherstellen, dass das Wissen, das in der KI vermeintlich gespeichert ist, aufgrund von Wahrscheinlichkeitsrechnungen auch zutreffend angewandt wird? Sind wir uns da wirklich so sicher? Der Bund sieht dieses Risiko. Ich bin auch froh, dass der Bund sagt: Wir wollen KI, aber nur bei gebundenen Entscheidungen. Alles andere ist äußerst gefährlich und spielt sozusagen mit unserer Demokratie. (Beifall bei der SPD) Wie vermessen sind wir denn, wenn wir das hier vorbringen, wenn diejenigen, die es angeht, nämlich die bayerischen Verwaltungsrichterinnen und -richter, darauf hinweisen, dass höchst zweifelhaft ist, ob das in irgendeiner Art und Weise funktioniert, und auch verfassungsrechtliche Bedenken vorbringen? Im Übrigen: § 114 VwGO zwingt die Gerichte eigentlich dazu, die Grundlagen des Ermessens nachvollziehbar zu überprüfen. Eine entsprechend ausgefüllte Rechnung ist eine Entscheidung; insoweit ist kein Spielraum gegeben. Ich habe also meine Zweifel. Ihr sogenannter Sicherungsbescheid ist eigentlich ein Verunsicherungsbescheid; denn in der heutigen Zeit passieren so viele Dinge – ob das die Gesetzgebung ist, ob das die EU ist, ob das andere Antragstendenzen sind. Das schafft in der Tat mehr Bürokratie. Ich wage zu bezweifeln, dass aus diesem Sicherungsbescheid Honig gesaugt werden kann. Wenn es kritisch wird, wird dagegen geklagt werden. Wenn Sie Einwendungen Dritter nur dann prüfen wollen, wenn Sie hinreichend konkret sind, frage ich Sie ganz deutlich: –

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