Horst Arnold
Herr Vorsitzender, Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der zur Verfügung stehenden Redezeit von vier Minuten kann ich eigentlich nur auf das eingehen, was das Claimabstecken für die zukünftige Diskussion zu diesem Modernisierungsgesetz betrifft. Wenn Herr Staatsminister von Rechtsgeschichte spricht, ist natürlich auch das Ansetzen eines Brecheisens an massive Rechte der Bürger rechtsgeschichtlich einmalig. In diesem Fall handelt es sich tatsächlich um die Möglichkeit, durch KI Ermessensentscheidungen und Einschätzungen treffen zu lassen. Ihr Beispiel war hoch unglücklich, was das Kindeswohl anbetrifft; denn was ist denn Ermessen? – Das Parlament macht Gesetze, die es dem Entscheider, dem Amt bzw. dem Staat ermöglichen, aus einem Sachverhalt unter Abwägung der besonderen Umstände im Einzelfall diese, jene oder eine andere Rechtsfolge abzuleiten. Wenn ich die Kollegin Guttenberger sehe: In anderen Diskussionen war immer der Rechtsanspruch auf fehlerfreies Ermessen verfassungsmäßig ausgebildet. Jetzt wollen Sie diesen Anspruch auf fehlerfreies Ermessen auf einen Anspruch auf eine funktionierende Maschine reduzieren. Das ist doch nicht der Umgang des Staates mit dem Bürger, das ist doch auch nicht unser Verständnis vom Verwaltungsrecht. Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Sind wir in diesem Bereich, in dem wir uns die Freiheiten herausnehmen, unterschiedlichste Rechtsfolgen setzen zu wollen, schon so tief angekommen, dass wir in dem Zusammenhang nicht mehr selbst entscheiden, sondern das einer Maschine überlassen wollen? Das ist auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unehrlich, denn die vertrauen darauf, dass ihr Fall insoweit angemessen entschieden wird, und zwar nach Ausübung des Ermessens, nicht durch die KI. (Anhaltende Unruhe)
