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Johannes Becher

GRÜNE 21.07.2026 Sitzungen 19/85

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Kolleginnen und Kollegen! Fünftes Modernisierungsgesetz, 42 Gesetzesänderungen, und sie sind nicht alle falsch. Ich glaube, über ein paar Dinge muss man aber schon sprechen. Entbürokratisierung ist grundsätzlich sinnvoll und notwendig – selbstverständlich. Es ist aber nicht bei allem, wo Entbürokratisierung draufsteht, Entbürokratisierung drin. (Zuruf: Doch!) Die Menschen erwarten eben nicht nur Überschriften. Die Menschen erwarten nicht, dass wir uns rühmen, damit Rechtsgeschichte zu schreiben. Die Menschen wollen pragmatische Lösungen und keine Rechtsgeschichte, und daran fehlt es an einigen Stellen in diesem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN) Im Übrigen verweise ich auch auf die eingegangenen Stellungnahmen. Der Kollege hat es schon ausgeführt. Hochinteressant sind die Stellungnahmen der bayerischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter, die zu dem Schluss kommen, dass fraglich ist, ob mit diesem Gesetz überhaupt das Ziel der Deregulierung und Entbürokratisierung erreicht wird. Warum ist das fraglich? – Der erste Punkt ist das Thema KI. Ich möchte, dass unsere Verwaltung am Puls der Zeit ist und KI einsetzen kann. Jawohl, KI ist ein Werkzeug. Ob KI aber wirklich in der Lage ist, dann hoheitliche Entscheidungen zu treffen, hängt davon ab, ob es klare Zuständigkeiten, ob es Transparenz, ob es rechtliche Kontrolle gibt. Auf der Bundesebene sagt § 35a des Verwaltungsverfahrensgesetzes dazu: "Ein Verwaltungsakt kann vollständig durch [automatisierte] Einrichtungen erlassen werden, [wenn] weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht." Ich denke, das ist eine sehr sinnvolle Regelung: kein Ermessen, kein Beurteilungsspielraum – dann können wir automatisieren. Unser Problem in Bayern ist: Wir müssten erst einmal vereinfachen. Da haben wir schon Schwierigkeiten. Dann müssten wir digitalisieren, denn solange wir immer noch Post zwischen Behörden hin- und herschicken, solange wir immer noch faxen, hilft uns die KI nicht. Was wir als allererstes brauchen, ist eine Verwaltungsdigitalisierung. Auch wenn erzählt wird, wir seien der große Vorreiter: Wenn man in Europa schaut, dann stellt man fest, dass wir Nachzügler sind. Wir haben dringend aufzuholen. Solange wir Papier verwalten, hilft uns die KI gar nichts. So ehrlich muss man einfach einmal sein. (Beifall bei den GRÜNEN) Dann kommt man zu der Frage des Ermessens. Was hier dargestellt wurde, Herr Dr. Herrmann, insbesondere beim Thema Kindeswohlgefährdung haben Sie auf Wahrscheinlichkeitsrechnungen abgestellt. Beim Thema Kindeswohlgefährdung sind Menschen bei uns in den Jugendämtern in der Bezirkssozialarbeit tätig, die nach § 8a SGB VIII erfahrene Fachkraft sind. Sie haben diese hochkomplexe Aufgabe, zu beurteilen: Kann man das Kind in der Familie lassen oder nicht? Das ist hochkomplex, hochschwierig. Da jetzt zu sagen "Ach ja, das kann die KI, weil sie vielleicht den Bias nicht hat, weil sie nicht solche Vorurteile hat", ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen, die diese hochkomplexe Aufgabe machen. Ich würde wirklich dringend davor warnen, hier die große Vision zu haben, dass die KI den Menschen ersetzt. Wir brauchen den Menschen noch in der Verwaltung. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Die KI ist ein Werkzeug, aber die KI kann den Menschen nicht ersetzen. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Wenn Ihr Bauantrag abgelehnt wird, weil die KI irgendein Problem gesehen hat – wir haben das Widerspruchsverfahren abgeschafft –, können wir Klage erheben. Dass also noch mehr Klagen wirklich zur Entbürokratisierung beitragen, darf bezweifelt werden. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Das ist schon polemisch!) Der zweite Punkt, mit dem Sie Rechtsgeschichte schreiben wollen, ist der Sicherungsbescheid. Der Sicherungsbescheid ist zunächst einmal ein neuer Verwaltungsakt, ein zusätzlicher Verfahrensschritt, der weitere Rechtsfragen zur Anfechtbarkeit, zur Drittwirkung und dazu aufwirft: Was ist, wenn dieser Antrag geändert wird? Interessant ist, dass von der Naturschutzseite kam: Wann wird denn der Stand eingefroren? Sind die Vegetationsgutachten dann schon da? Was ist, wenn man hinterher eine Rote-Liste-Art entdeckt? Ist das dann alles wurscht? Von der Wohnungswirtschaft kam: Was ist, wenn der Antrag geändert wird, wenn es leichter geht? Ist es eingefroren, können wir es nicht mehr machen. – Wann ist der richtige Zeitpunkt? Da stellen sich also in der Folge ganz erhebliche Rechtsfragen. Wenn man dann am Ende sagt "Ja mei, wenn es euch nicht passt, könnt ihr immer noch vor das Verwaltungsgericht gehen", haben wir doch im Ergebnis nichts gewonnen. Dann haben wir doch ein bisschen Bürokratie in der Verwaltung abgebaut und dafür mehr Gerichtsverfahren. Ich will weniger Gerichtsverfahren, weniger Klagen. Diese Fragen zum Sicherungsbescheid müssen beantwortet werden, sonst hilft es uns nichts. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von den FREIEN WÄHLERN) Dritter Punkt. Sie wollen Erörterungstermine abschaffen, die man inzwischen als Onlinekonsultationsverfahren machen kann, Artikel 27c VwVfG. Wenn man sie abschafft, wird man mehr Klagen bekommen. Ich will weniger Klagen. Sie wollen, dass künftig Einwendungen Dritter von der Verwaltung nur noch geprüft werden, wenn hinreichend konkrete Tatsachen genannt werden. Was "hinreichend konkret" ist, weiß man nicht so genau. Sogar der Jagdverband hat sich dagegen aufgelehnt.

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