Thorsten Freudenberger
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei diesem Modernisierungsgesetz geht es gleich um die Zukunft; aber ich beginne mit einem kurzen Blick in die Vergangenheit. Vor gut zwei Jahren hat unser Ministerpräsident Dr. Markus Söder an diesem Rednerpult in seiner Regierungserklärung zur neuen Amtsperiode angekündigt: "Wir brauchen einen schlankeren Staat, damit sich unternehmerische, aber auch bürgerliche und ehrenamtliche Kräfte wieder besser entfalten können und nicht behindert werden." Das war vor zwei Jahren. Was ist zwischenzeitlich passiert? – Wir haben hier das Erste, das Zweite, das Dritte und das Vierte Modernisierungsgesetz Bayern beschlossen, es gibt eine Kommission zur Staatsreform in Bayern, es gibt die vom Bayerischen Landtag eingesetzte Enquete-Kommission zur Entbürokratisierung. Unser Ministerpräsident hat damals angekündigt, was wir tun, und wir tun jetzt das, was angekündigt wurde. Darauf kann man sich bei der Entbürokratisierung hier in Bayern verlassen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir reden nicht nur über den Bürokratieabbau, sondern wir machen ihn ganz konkret, so auch heute, und daher danke ich der Bayerischen Staatsregierung für das Einbringen des Fünften Modernisierungsgesetzes Bayern, über das wir heute beraten; denn eines ist richtig: Bayern steht nach wie vor – trotz aller Herausforderungen im Bereich der Wirtschaft, aber auch der Administration – stark da. Aber stark bleibt man nur, wenn man sich immer wieder modernisiert und auf die Herausforderungen der Zeit Antworten findet. Die Modernisierungsgesetze – so auch dieses Fünfte, das heute vorliegt – stellen daher immer die richtigen und wichtigen Grundfragen, an dieser Stelle zum Beispiel: Setzen wir auf Kontrolle von Bürgerinnen und Bürgern, von Unternehmen und auch gegenüber unseren Kommunen? Oder setzen wir auf mehr Eigenverantwortung? Die Antwort der Staatsregierung bei diesem Fünften Modernisierungsgesetz ist an dieser Stelle die Gleiche wie bei den anderen: Wir setzen auf mehr Freiheit, auf mehr Vertrauen und auf mehr Eigenverantwortung. Die Beispiele sind vielfältig. Ich gehe, nachdem Staatsminister Florian Herrmann schon das Wichtigste an Bestimmungen aufgezählt hat, auf die wichtigsten Punkte nur kurz ein. Erstens. Die große Herausforderung der Künstlichen Intelligenz: Die Antwort, die dieses Gesetz auf diese Herausforderungen gibt, ist genau die richtige. Wir brauchen bei der KI, beim Einsatz Künstlicher Intelligenz einen sinnvollen Rahmen, innerhalb dessen wir die KI mutig und passgenau nutzen. Wir brauchen weder einen blinden Enthusiasmus noch die lähmende Angst, die manche hier an den Tag legen. Wir setzen darauf, dass KI gut, sicher und zielgenau eingesetzt wird, um Verfahren zu beschleunigen. Das ist der bayerische Weg. Das ist der richtige Weg. Zweitens. Beim administrativen Aufwand führen wir ein, dass der Erörterungstermin bei der Planfeststellung nur noch fakultativ sein wird. Als langjähriger Kommunalpolitiker, als früherer Landrat habe ich das oft erlebt und kann nur bestätigen: Diese Regelung wird dazu führen, dass Verfahren natürlich beschleunigt und vereinfacht werden. Bayern hat diesen Vorschlag bereits im Jahr 2023 in den Bund-Länder-Pakt eingebracht. Der Bund hat die Entlastung im Verwaltungsverfahrensgesetz bislang nicht umgesetzt. Wir tun dies jetzt, was zeigt: Wir gehen auch im Bund voran, was Entbürokratisierung und Deregulierung anbelangt. Weitere pragmatische Entlastungen im Alltag kann man nur begrüßen; sie sind alle angesprochen worden, zum Beispiel die Überprüfungspflicht bei Kleinkläranlagen, die an dieser Stelle gelockert wird, und viele andere Maßnahmen, die wichtig sind. Ich möchte noch auf die Stärkung der kommunalen Krisenresilienz eingehen. Hier schaffen wir Rechtssicherheit, damit kommunale Satzungen auch bei außergewöhnlichen Lagen wie Cyberangriffen, Stromausfällen oder Naturkatastrophen ordnungsgemäß bekannt gemacht werden können. Zusammengefasst: Dieses Fünfte Modernisierungsgesetz stellt eine zielgerichtete Modernisierung unserer Landesverwaltung, unserer Behörden dar. Wir digitalisieren Abläufe, gestalten Verfahren effizienter und bauen unnötige Nachweispflichten ab. (Unruhe) Berücksichtigt wurden hier – das gehört sich natürlich auch – die Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung. (Anhaltende Unruhe)
