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Alexander Hold

21.07.2026 Sitzungen 19/85

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich da Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch darauf hinweisen, dass unter den Tagesordnungspunkten 4 bis 6 wiederum drei Wahlen mit Namenskarte und Stimmzettel stattfinden. Ich bitte Sie, Ihre Stimmkartentasche, soweit noch nicht geschehen, rechtzeitig aus Ihrem Postfach vor dem Plenarsaal abzuholen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 b auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung Fünftes Modernisierungsgesetz Bayern (Drs. 19/12911) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich dem Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann das Wort. Bitte schön. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Bayerische Staatsregierung bringe ich heute den Entwurf des Fünften Modernisierungsgesetzes Bayern in den Bayerischen Landtag ein. Bayern ist und bleibt damit beim Bürokratieabbau die Speerspitze. Kein anderes Land hat hier so viel erreicht wie in den letzten Jahren der Freistaat Bayern. Unser Kurs ist klar: Weniger Bürokratie, mehr Tempo und mehr Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger und in die Unternehmen für eine leistungsfähigere, schnellere und bürgerfreundlichere Verwaltung, von der alle profitieren! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir gehen mit dem Fünften Modernisierungsgesetz den Weg weiter, den wir mit dem Ersten bis Vierten Modernisierungsgesetz eingeschlagen haben. Das heißt, wir durchforsten unsere Rechtsmaterie und stellen überall die Frage, ob es diese und jene Regelung noch braucht oder ob sie weg kann. Im Zweifel kann sie weg. Da wollen wir auch mutig sein. Da wollen wir auch keine Angst vor der Lücke haben, sondern es einfach einmal machen. Das Ganze wird durch das Modellregionengesetz und durch die Kommission zur Staatsreform flankiert, wo es dann um einen anderen methodischen Ansatz geht, hier sozusagen Durchforsten der Rechtsmaterie, dort strukturellere Fragen auf den Prüfstand stellen und sich genauer überlegen. Hier machen wir jetzt eben mit der Durchforstung unserer Rechtsmaterie weiter. Wir freuen uns sehr, dass der Freistaat da auch Impulsgeber auf der Bundesebene ist. Wenn Sie die Beschlüsse der Koalition von vor zwei Wochen nehmen, da waren etliche der Punkte, die wir schon immer gefordert und die wir auch in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt haben, enthalten; sie sollen jetzt umgesetzt werden. Ich sage beispielhaft: Abschaffung von Berichts- und Dokumentationspflichten. Wir sind in Bayern mit den Punkten vorangeschritten, die aus Sicht der staatlichen Verwaltung wichtig sind. Für die anderen Rechtsmaterien sind wir nicht zuständig. Das macht jetzt der Bund. Das heißt, die Unternehmen werden alsbald wirklich spüren, dass sie weniger Berichts-, weniger Dokumentationspflichten haben. Wir alle wissen, dass es immer noch Bereiche gibt, wo das durchaus sinnvoll und vernünftig ist. Dort kommt aber eine Beweislastumkehr. Das heißt, jedes Ministerium muss begründen, warum es unbedingt bei dieser Dokumentation und bei dieser Berichtspflicht bleiben muss. Ich glaube, dass wir da wirklich gut vorankommen, weil wir eigentlich keine neuen Berichtspflichten haben wollen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das Gleiche gilt auf der Bundesebene, so wie wir das auch schon begonnen haben: Abschaffung der Bestellungspflicht für betriebliche Beauftragte. Das hat zum Teil wirklich absurde Züge angenommen. Wir wollen das, weil es anders rechtlich nicht geht, auf jeden Fall auf das europäische Niveau zurückdrängen. Wir wollen damit ernst machen. Das ist sehr positiv. Darüber hinaus wird die Genehmigungsfiktion ausgeweitet. Die EU-Lieferkettenrichtlinie wird im deutschen Recht eins zu eins umgesetzt. Es gibt noch etliche andere Beispiele, um die es heute hier nicht geht, die ich aber erwähne, weil sie in diesen Gesamtbemühungen des Freistaats, der Bundesregierung und der Koalition in Berlin stehen, um den Staat wieder stärker und handlungsfähiger zu machen. Mit dieser Strategie schreiten wir auch bei dem Fünften Modernisierungsgesetz voran. Etliche der Punkte, die wir in der Föderalen Modernisierungsagenda der Ministerpräsidentenkonferenz auf den Weg gebracht haben, sind jetzt in dem Fünften Modernisierungsgesetz bereits enthalten. Das Fünfte Modernisierungsgesetz legt den Schwerpunkt auf die Modernisierung des Verwaltungsrechts, genauer gesagt des Verwaltungsverfahrensrechts. Jetzt kann man sagen: Langweilig! Was soll das? Etwas für Spezialjuristen! – Tatsache ist: Das Verwaltungsverfahrensrecht ist sozusagen das Betriebssystem der öffentlichen Verwaltung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es muss immer auch darauf ankommen, die Verwaltung immer wieder zu modernisieren und die Verfahren zu beschleunigen, sie zügiger und unbürokratischer zu gestalten; denn es ist immer wichtig zu verstehen, dass Effizienz der Verwaltung, schnelle Rechtssicherheit und zügige Rechtsklarheit für Bürgerinnen und Bürger, für Vorhabensträger, für Unternehmen, die Dinge planen, auch ein wichtiges öffentliches Interesse des Rechtsstaats sind. Man muss sich immer vor Augen führen: Das ist alles kein Selbstzweck, sondern es geht darum, zügig und alsbald rechtssicher entscheiden zu können. Deshalb müssen wir das tun. Das sind einige Punkte, die wir im Landtag in aller Ruhe diskutieren werden. Ich möchte bloß zwei Punkte erwähnen, wo wir definitiv Rechtsgeschichte schreiben werden. Der eine Punkt ist der Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Dazu möchte ich noch ein paar Sätze sagen, weil es mir wichtig ist. Wir hatten das vorher schon in der Aktuellen Stunde; da wurde das von den GRÜNEN und von der SPD gleich wieder so pauschal kritisiert. Ich sage: Seien wir halt einfach einmal mutig, schreiten wir einmal mutig voran und probieren etwas Neues aus. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Jedenfalls werbe ich dafür, jetzt einfach einmal die Rechtsgrundlage zu schaffen, damit wir das dann auch umsetzen können. Unterschätzen wir nicht das Verwaltungsrecht; es ist deutlich innovativer, als alle immer denken; es ist sehr offen für Neuerungen. Auch jetzt gibt es im Bereich der gebundenen Verwaltung, wo es keine Ermessensausübung gibt, schon automatisierte Verwaltungsakte. Ich jedenfalls finde es sehr interessant, jetzt diesen weiteren Schritt zu gehen. Jetzt gibt es Gegenargumente. Es gibt auch Professoren, die sagen: Ganz schwierig, beim Ermessen darf doch nicht eine Maschine entscheiden. – Also, zunächst einmal: Es ist weder im Grundgesetz noch im Verwaltungsrecht geregelt, dass Ermessensentscheidungen von biologischen Menschen getroffen werden müssen. Wir sind es so gewohnt, weil es bisher nicht anders war. Wir können aber auch über den Tellerrand hinausschauen. Das heißt, wir können überlegen, um was es in der öffentlichen Verwaltung geht. Es geht darum, rechtmäßige Entscheidungen zu treffen, die gerichtlich überprüfbar sind. Das heißt, rechtmäßige Entscheidungen dürfen, um einmal die wichtigsten Punkte zu nennen, nicht willkürlich sein, sie müssen verhältnismäßig sein und sie müssen dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechen. Diese Punkte müssen menschliche Ermessensentscheidungen jetzt aber auch schon erfüllen. Ermessensentscheidung heißt nicht, irgendetwas nach Bauchgefühl oder frei nach Schnauze zu entscheiden, sondern es heißt natürlich, sich an diese Grundregeln zu halten. Wieso sollte das nicht auch eine KI können? Man muss sich immer darüber im Klaren sein: Das Verwaltungsrecht schützt nicht die menschliche Intuition, sondern die rechtmäßige Entscheidung. Deshalb ist völlig klar: Das ist eine Weiterentwicklung. Am Ende ist es immer eine Behörde, die das verantwortet und nicht irgendwie die Technik. Das ist, glaube ich, völlig klar. Am Ende setzen der Staat, die Behörde, die Technologie ein, also verantworten sie das auch. Das ist natürlich auch vorgesehen: Auch Ermessensentscheidungen, die durch eine KI getroffen werden, müssen am Ende gerichtlich überprüfbar sein. Man darf sich da auch nicht in die Tasche lügen. Auch heute sind von Menschen getroffene Ermessensentscheidungen häufig Wahrscheinlichkeitseinschätzungen, zum Beispiel bei der Frage Wiederholungsgefahr, bei der Frage Kindeswohlgefährdung, bei der Frage, ob etwas im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefährlich ist oder nicht, bei der Frage sonstiger Prognosen. (Johannes Becher (GRÜNE): Soll bei Kindeswohlgefährdung künftig die KI entscheiden?) – Nein, der inhaltliche Punkt ist, dass die Kritik, die an KI-Entscheidungen geäußert wird, darin besteht, dass der Mechanismus von KI je nach Modell auf Wahrscheinlichkeiten basiert und somit dann die Ausgabe gesteuert wird. Aber auch jetzt kommt es in der Verwaltung darauf an, Wahrscheinlichkeitsentscheidungen und Einschätzungen zu treffen. Sie haben selbstverständlich Prognosen zu treffen – Integrationsprognosen, Verkehrsprognosen, Unfallprognosen. All das sind Wahrscheinlichkeitsfragen, die man so und so entscheiden kann. Dabei kann selbstverständlich eine Künstliche Intelligenz unterstützen, ohne dass das Ganze damit rechtswidrig wird. Wieso denn nicht? – Die Entscheidung muss am Ende überprüfbar sein. Das heißt, natürlich muss die Technik auch dokumentieren, nach welchen Kriterien da entschieden wurde. Wenn es aber am Ende dazu beiträgt, schneller, effizienter und, ehrlich gesagt, vielleicht auch gerechter zu entscheiden? – Es soll ja auch schon vorgekommen sein, dass ein menschlicher Entscheider ein Vorurteil, einen Bias in die eine oder andere Richtung hatte, in der Situation überfordert, übermüdet, was auch immer war. Ich würde das nicht so pauschal abkanzeln, sondern ich würde da die Offenheit – auch die geistige Offenheit – dafür haben, in diesem Bereich neue Wege zu gehen, und deshalb bin ich froh, dass wir das tun. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deshalb schaffen wir dafür die Rechtsgrundlage, und dann hängt es natürlich auch vom Fortschritt der Technologie ab, ob man die dann einsetzen kann oder nicht, in welchen Bereichen, ja oder nein; aber die Technologie entwickelt sich so rasant, dass wir da nicht hintanstehen, sondern das nutzen sollten. Das ist Teil eins der Rechtsgeschichte, die wir schreiben. Teil zwei ist beispielsweise der Sicherungsbescheid, ein Mittel, um Planungssicherheit für Investitionen in umfangreichen Planungsverfahren zu schaffen. Das bedeutet, dass man auf Antrag des Vorhabenträgers, also eines Investors, der ein bestimmtes Vorhaben plant, die Sach- und Rechtslage beurteilt, und auch der Stand der Technik, soweit er nach Bundesrecht erforderlich ist, soll zu einem bestimmten maßgeblichen Zeitpunkt fixiert werden. Das wird dazu beitragen, Verfahren zu beschleunigen, weil man dann nicht ganz am Ende, wenn die Behörde so weit ist, die Entscheidung zu treffen, feststellt: Oh, wir sind jetzt schon wieder eine Vegetationsperiode weiter, oder der Stand der Technik hat sich schon wieder verändert, also müssen wir jetzt die ganze Schleife noch einmal von vorne drehen. Dann haben Sie wieder eine Verzögerung von einem Jahr, von zwei Jahren et cetera pp. Dazu kann ich nur das sagen, was ich am Anfang schon gesagt habe: Auch die Verlässlichkeit einer zügigen, effizienten und rechtssicheren Entscheidung ist im Rechtsstaat ein Wert an sich, nicht nur die Frage, ob am Ende der allerletzte Stand der Technik erreicht wurde, sondern auch die Zügigkeit und die Verlässlichkeit. Diese Abwägung unterstützt man durch die Einführung des Sicherungsbescheides. Auf diese Weise wird dann die Sach- und Rechtslage zu einem bestimmten Zeitpunkt eingefroren und zur Grundlage für die anschließende Verwaltungsentscheidung gemacht. Das ist also ein ganz wichtiger Punkt. Ich halte auch das für Rechtsgeschichte. In der Föderalen Modernisierungsagenda ist das übrigens ein Punkt, den auch der Bund anpacken möchte. Ich kann nur sehr dafür werben. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Dann haben wir noch ein paar weitere Punkte drin, die rechtshistorisch vielleicht nicht ganz so bedeutend sind, aber in der Praxis sehr viel Erleichterung mit sich bringen, zum Beispiel der konsequente Abbau von Beglaubigungserfordernissen, zum Beispiel im Hochschul- und im Schulbereich. Da wird es künftig reichen, einfache Abschriften, einfache Kopien vorzulegen. Das stärkt auch das Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger, die nicht erst wieder umständlich zu einer beglaubigenden Stelle gehen müssen et cetera, et cetera. Im Übrigen wollen wir auch den Nachweis der Identität erleichtern. Statt einer Geburtsurkunde genügt im bayerischen Landesrecht hierfür künftig die Vorlage des Personalausweises oder des Passes, weil die Identität dafür irgendwann einmal per Geburtsurkunde bestätigt wurde, und somit kann auf diesen Doppelschritt verzichtet werden. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Sehr gut!) Der letzte Punkt, den ich erwähnen möchte, ist die zusätzliche Entlastung für Bürgerinnen und Bürger und auch für die Behörden. Das betrifft ungefähr 80.000 Bürgerinnen und Bürger, die in Bayern Kleinkläranlagen haben. Dort wird die Mängelfreiheit künftig noch mehr belohnt, indem die Prüffristen nach einer mangelfreien Prüfung von vier auf sechs Jahre verlängert werden. Das bedeutet ein Drittel weniger Prüfaufwand und entsprechend Entlastung für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Kleinkläranlagen. Sie sehen: Es ist wieder ein relativ breites Feld, zwei ganz zentrale Punkte im Verwaltungsverfahrensrecht. Ich glaube, das ist ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung und zur Verbesserung unseres Verwaltungshandelns. Deshalb bitte ich um konstruktive, gute Beratungen im Ausschuss und freue mich dann schon, wenn wir es hier alsbald verabschieden können. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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