Horst Arnold
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Artikel 8 des Grundgesetzes ist eine der zentralen Vorschriften für die Demokratie in unserer Gesellschaft, nämlich die friedliche Möglichkeit, sich unter freiem Himmel zur politischen Kundgabe von Meinungen, egal welcher Richtung, zu versammeln. Friedlichkeit ist das Gebot. Wenn wir im Zusammenhang feststellen, dass manche Versammlungen aus dem Ruder laufen und unfriedlich werden, dann ist dieser Schutzbereich nicht mehr eröffnet. Die Diskussion muss sich deswegen daran konkretisieren, was das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zum sogenannten Brokdorf-Fall geschrieben hat, dass nämlich die Versammlungsfreiheit maximal zu schützen ist, aber sobald es kippt, sind die entsprechenden Maßnahmen der Polizei zulässig. Was Sie hier als Gesetz bemühen – wir sind ein Parlament – ist im Prinzip handwerklicher Maximalpfusch. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Sie haben in diesem Zusammenhang nicht einmal vollständig von Nordrhein-Westfalen abgeschrieben, aber damit zeigen Sie auch, wo Sie hinwollen: Es geht Ihnen nicht um die Grundrechte. Es geht Ihnen um Pauschalverurteilungen. Und wen lassen Sie damit im Regen stehen? – Die Kolleginnen und Kollegen der Polizei und die Versammlungsleiter, die entscheiden müssen, ob ein Steinesuchen oder eine Bildersuchfahrt möglicherweise vorsätzlich darauf gerichtet ist, eine Versammlung der AfD oder einen Demonstrationszug zu blockieren. Das ist doch eine Zumutung, die nicht zu überbieten ist. Sie tun es nicht für die Menschen und die Sicherheitsbehörden, sondern Sie tun es auch in diesem Zusammenhang nur für sich, um zu glänzen und um angeblich ein Thema zu besetzen, das in diesem Kontext nicht zu besetzen ist. Wie die Vorrednerinnen und Vorredner bereits gesagt haben, gibt es in Bayern diesbezüglich keine Regelungslücke. Das kann man drehen und wenden, wie man will. Eine drohende Gefahr oder eine konkrete Gefahr ist abzuwenden, wenn sich abzeichnet, dass eine friedliche Versammlung gestört werden soll. Das entscheidet der Einsatzleiter vor Ort, und zwar nicht aufgrund dieses Gesetzentwurfs. Gestatten Sie mir noch ein Wort zu Ihrem eigenen Abstimmungsverhalten in Nordrhein-Westfalen: Man kann es gar nicht glauben, mit welcher Überzeugung diese Norm hier vorgetragen wird. Im Jahr 2022 wurde dieses Gesetz in Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, mit einer Mehrheit inklusive der CDU beschlossen. Sie selbst haben sich bei diesem für Sie sinnvollen Entwurf jedoch enthalten. In Nordrhein-Westfalen enthält sich die AfD bei einer Norm, die sie jetzt hier vorschlägt und engagiert vertritt. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Interessant! Das ist scheinheilig!) Welche Haltung steckt denn in diesem Zusammenhang dahinter? Haben Sie das auch mit Ihren Kollegen besprochen, warum diese sich enthalten haben? (Widerspruch bei der AfD) Oder ist in diesem Zusammenhang genau das, was an subjektiven Tatbeständen von Ihnen ausgelassen wurde, das Entscheidende, weil die Versammlungsfreiheit in Form von Gegenprotesten zu stark geschützt wird? Auf jeden Fall ist das sehr leicht durchschaubar. Das ist letztendlich eine Zumutung für die Rechtsordnung. Wir sollten darauf achten, dass Demonstrationen ordentlich durchgeführt werden. Ich habe Vertrauen in die Polizei, ich habe Vertrauen in die kommunalen Verwaltungen. Vor allen Dingen habe ich auch Vertrauen in den Verfassungsschutz, weil der Verfassungsschutz natürlich derartige Strömungen ermittelt. Sie behaupten, Bayern sei ein Rückzugsraum, und berichten, dass in Aschaffenburg irgendwelche Truppen umhergelaufen sind. Wissen Sie denn, warum und weshalb? Haben Sie die entsprechende Motivation ermittelt? – Auch da springen Sie viel zu kurz und können in dem Zusammenhang keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Sie sind auch nicht in der Lage, irgendeinen Gesetzentwurf vorzubringen, der im Ansatz handwerklich zustimmungsfähig wäre. (Beifall bei der SPD, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)
