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Martin Stock

CSU 21.07.2026 Sitzungen 19/85

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste auf der Besuchertribüne! Die AfD-Fraktion legt uns heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Versammlungsgesetzes vor. Um es gleich vorwegzunehmen und auf den Punkt zu bringen: Was Sie hier abgeliefert haben, ist juristischer Aktionismus, ist handwerklich unsauber und schlicht unzulässig. (Beifall bei Abgeordneten der CSU – Zuruf des Abgeordneten Matthias Vogler (AfD)) Wir lehnen daher diesen Gesetzentwurf entschlossen ab. Meine Damen und Herren, das Versammlungsrecht aus Artikel 8 des Grundgesetzes ist ein Herzstück unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Das Demonstrationsrecht schützt friedliche Bürgerinnen und Bürger, ihre Meinung frei zu äußern, und zwar ganz egal, wo sie politisch stehen. Der Schutz aller friedlichen Teilnehmenden vor Gewalt, Nötigung oder Blockaden hat für uns als CSU-Fraktion und für die Bayerische Staatsregierung oberste Priorität. Ich möchte auch gleich klarstellen: Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, gegen Versammlungsteilnehmer oder politische Gegner ist niemals legitimer Protest. Wer Gewalt ausübt, wer Gewalt androht oder gezielt Versammlungen angreift, muss konsequent verfolgt und bestraft werden, und zwar unabhängig davon, in welchem politischen Lager er steht. (Beifall bei Abgeordneten der CSU) Gerade weil aber der Schutz der Versammlungsfreiheit ein hohes Gut unseres Rechtsstaates ist, müssen Strafvorschriften präzise sein. Sie müssen erforderlich und verfassungsgemäß sein. Genau daran scheitert Ihr Gesetzentwurf. Lassen Sie uns also einmal nüchtern darauf blicken und schauen, was Sie uns hier als angeblich notwendige Modernisierung verkaufen wollen. Erstens. Bayern hat keine Schutzlücken. Sie behaupten in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs, es gäbe bei Vorbereitungshandlungen, Blockaden oder dem Stören von Versammlungen eine Schutzlücke. Das ist schlichtweg falsch. Das Bayerische Versammlungsgesetz ist eines der modernsten, praxistauglichsten und effektivsten Versammlungsgesetze in Deutschland. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Wer Versammlungen verhindert, wer Gewalt anwendet oder androht, wer andere nötigt oder Straftaten begeht, wird nach dem Strafgesetzbuch und nach unseren bestehenden Vorschriften des Bayerischen Versammlungsgesetzes konsequent und hart bestraft. Unsere Bayerische Polizei braucht keine Symbolparagrafen aus der AfD-Feder; sie hat bereits heute alle legalen Handlungsmöglichkeiten und Mittel, um im Vorfeld wie auch vor Ort entschlossen einzugreifen. Zweitens. Ihr Gesetzentwurf schießt juristisch weit über das Ziel hinaus. Wenn Sie auf das Versammlungsgesetz aus Nordrhein-Westfalen hinweisen, dann verschweigen Sie gleich zwei elementare Unterschiede. Zum einen enthält das nordrhein-westfälische Versammlungsgesetz ausdrücklich eine Schutzklausel für kommunikative Gegenproteste. Diese Klarstellung lässt die AfD-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf einfach weg. Andererseits erweitert sie den Tatbestand sogar noch; denn während Nordrhein-Westfalen von der "Förderung" spricht, soll in Bayern zusätzlich nach diesem Gesetzentwurf bereits die "Koordinierung" und die "Planung" strafbar sein. Sie wollen also pauschal Vorbereitungshandlungen, Koordinierung und Planung im Vorfeld unter Strafe stellen. Was Sie damit schaffen, ist aber kein Schutz, sondern eine massive juristische Unschärfe und Rechtsunsicherheit. Wann beginnt denn nach Ihrer Logik eine unzulässige Planung? Wo verläuft die Grenze zur völlig legalen Organisation einer Gegendemonstration oder einer politischen Meinungsäußerung? Sie schütten mit Ihrem Gesetzentwurf das Kind mit dem Bade aus und gefährden durch unbestimmte Rechtsbegriffe die Grundrechte friedlicher Bürgerinnen und Bürger. Das geht nicht mit uns. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Drittens. Bayern ist Sicherheit, und das dank unserer starken Polizei und nicht aufgrund von Schaufensteranträgen, meine Damen und Herren. Lassen Sie mich eines an dieser Stelle unmissverständlich klarstellen: Kein unüberlegter Gesetzentwurf der AfD garantiert Schutz und Sicherheit auf Bayerns Straßen, sondern das tagtägliche entschlossene Handeln unserer Bayerischen Polizei und unserer Sicherheitsbehörden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir brauchen keine rechtsunsicheren, noch dazu schlecht abgeschriebenen Importe aus anderen Bundesländern. Bayern hat bereits das beste Polizeiaufgaben- und Versammlungsrecht Deutschlands, weil bei uns Law and Order mit Rechtsstaatlichkeit Hand in Hand gehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer den Rechtsstaat stärken will, der vertraut den Ermittlungsbehörden, der vertraut der Justiz, anstatt Schaufensterpolitik zu betreiben. In Bayern gilt null Toleranz gegenüber Extremismus, null Toleranz gegenüber Gewalt, ganz egal, von welcher Seite sie kommen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher unnötig. Er ist rechtsunsicher und schafft mehr Verwirrung als Klarheit. Wir werden ihn daher ablehnen. (Beifall bei der CSU)

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