Richard Graupner
Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren hat sich eine neue Qualität militanter Aktionsformen im Bereich des Linksextremismus etabliert. Systematisch wird das Blockieren von Zufahrtswegen oder das gewaltsame Durchbrechen polizeilicher Absperrungen trainiert, und zwar bereits lange vor dem eigentlichen Ereignis. Der G20-Gipfel im Jahr 2017 in Hamburg zeigte der ganzen Welt, zu welchen apokalyptischen Bildern von Gewalt und Zerstörung dies führen kann. Egal ob die Klimafanatiker der Gruppe "Ende Gelände" das Abschneiden fossiler Nachschubwege üben, ob die Terroristen der sogenannten Hammerbande den Überfall mit Schlagwerkzeugen und Chemikalien auf politisch Andersdenkende trainieren, immer handelt es sich bei den angeblich spontanen Aktionen durch linksextreme Gruppen in Wirklichkeit um lange im Vorfeld geübte Abläufe. Solche Übungen und Trainings werden inzwischen bundesweit koordiniert und finden leider auch in Bayern statt. In den letzten beiden Jahren haben sich die Auswirkungen dieser Strategie vor allem auch in Zusammenhang mit AfD-Veranstaltungen mehrfach dramatisch gezeigt, zuletzt in Erfurt rund um unseren Bundesparteitag, wo vor allem das sogenannte "widersetzen"-Bündnis traurige Berühmtheit erlangte. Diesem Bündnis gehören neben Antifa-Gruppen auch Gewerkschaften, Kirchen, diverse NGOs sowie die Grüne Jugend und die SPD-Jugend an. Der Trägerverein ist übrigens die "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten" – VVN-BdA. Dabei handelt es sich um ein Häuflein von Betonkommunisten, die bis zur Wende von der SED finanziert wurden. Die Sprecher des Bündnisses "widersetzen" weigerten sich strikt, die brutale Hetzjagd auf drei Pressevertreter des alternativen Nachrichtenportals "Apollo News" zu verurteilen. Auch im Vorfeld des Parteitags war man mehrfach durch die Befürwortung von Gewalt aufgefallen, und zwar unter anderem mit einer Ratgeberbroschüre, die – und das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen – auch Tipps für das Verhalten nach Sabotageakten und Anschlägen gab. Wer solche Machwerke verantwortet, der will kein Fest der Demokratie feiern, sondern der ist ein Fall für Polizei und Justiz. (Beifall bei der AfD) Man kann keinem normal denkenden Menschen erklären, warum angesichts der mehrfachen offenen Ankündigungen von Rechtsbrüchen die Staatsanwaltschaft in Thüringen keinen Grund zum präventiven Einschreiten sah. Es ist bekannt, dass die Gruppe "widersetzen" zusammen mit der extremistischen Interventionistischen Linken Blockadetrainings durchgeführt hat. Über das gesamte Ausmaß solcher Übungen in Bayern zeigte sich auch unsere Staatsregierung auf unsere Nachfrage hin erschreckend ahnungslos. Wir von der AfD-Fraktion sagen: Das sind unhaltbare Zustände. Mit der Narrenfreiheit für Linksextremisten muss endlich Schluss sein. (Beifall bei der AfD) Der Bürger hat Anspruch auf verlässlichen Schutz seiner Grundrechte durch den Freistaat Bayern. Machen wir uns nichts vor: Wo es heute nur gegen die AfD oder Rüstungsbetriebe geht, kann es morgen jeden treffen, der nicht ins Weltbild dieser Linksextremisten passt. Der CDU und dem BSW wurde seitens des Sprechers der Gruppe "widersetzen" schon unverhohlen auf offener Bühne gedroht. Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Versammlungsgesetzes wollen wir diesem zutiefst undemokratischen Treiben linksextremer Aktivisten wirksam einen Riegel vorschieben. Wir orientieren uns dabei am Versammlungsgesetz von Nordrhein-Westfalen, welches bereits im Jahr 2022 angepasst wurde. Was genau soll geändert werden? – Vor allem erfasst die Neuregelung des Artikels 8 ausdrücklich Handlungen wie Blockadetrainings im Vorfeld von Versammlungen. Sie sollen künftig einen eigenständigen Verstoß darstellen, der mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht wird. Damit ist klargestellt, dass nicht nur die unmittelbare Störungen oder das Verhindern einer Versammlung strafbar ist, sondern bereits deren gezielte Vorbereitung, Planung, Einübung und Förderung. Aus Nordrhein-Westfalen wissen wir, dass sowohl die Polizei als auch die Versammlungsbehörden für die dortige Novellierung dankbar sind; denn sie schafft für die Sicherheitsbehörden Klarheit und Rechtssicherheit. Zugleich wird die Handlungsfähigkeit der Polizei hergestellt. Die Regelung hat auch einen präventiven Abschreckungseffekt; denn viele dieser Trainings würden wegen dieser Regelung gar nicht erst angesetzt. Gleichzeitig können die Versammlungsbehörden bereits bei der Anmeldung von Gegenprotesten unmissverständlich klar machen, dass jegliches Zuwiderhandeln zur sofortigen Auflösung der gesamten Mobilisierungsveranstaltung führt. Liebe Kollegen, unser Gesetzentwurf schließt somit eine erhebliche Schutzlücke im Versammlungsrecht. Mit seiner Umsetzung würde Bayern ein klares Zeichen für die Durchsetzung des Demonstrationsrechts und gegen militante Gewalttouristen setzen; denn es gibt kein Grundrecht auf die Blockade friedlicher Versammlungen anderer, auch nicht für die selbsternannten Antifaschisten. – Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
