Ludwig Hartmann
Für die Staatsregierung hat Staatsminister Georg Eisenreich um das Wort gebeten. Bitte schön. Staatsminister Georg Eisenreich (Justiz): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute um die rechtlichen Konsequenzen aus den gravierenden Vorwürfen im Zusammenhang mit der JVA Augsburg-Gablingen. Bereits kurz nachdem ich Ende Oktober 2024 über die Vorwürfe informiert wurde, habe ich angekündigt, dass diese rückhaltlos aufgeklärt werden müssen. Das haben wir mit Nachdruck gemacht – intern im Ministerium und im Vollzug. Wir haben wirklich jeden Stein umgedreht. Vor gut einem Jahr, im März 2025, habe ich im Rechtsausschuss einen umfangreichen Abschlussbericht mit knapp 80 Seiten vorgelegt, und ich habe zahlreiche Schriftliche Anfragen beantwortet. Die rückhaltlose Aufklärung, soweit sie uns möglich ist – uns liegen nicht alle Informationen vor, weil ein Teil bei der Staatsanwaltschaft und bei den Gerichten liegt –, ist erfolgt. Der weitere Punkt ist die strafrechtliche Aufarbeitung. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat mit viel Energie und großem Aufwand ermittelt. In der Zwischenzeit hat sie gegen die ehemalige Leiterin der JVA, gegen die ehemalige stellvertretende Anstaltsleiterin sowie gegen weitere elf Bedienstete Anklage erhoben. Es gilt die Unschuldsvermutung. Allerdings will ich schon sagen: Es ist bereits erkennbar, dass in dieser JVA einige Bedienstete vom richtigen Weg abgekommen sind und ein erschreckendes Menschenbild offenbaren. Recht und Gesetz gelten überall, auch in der JVA. Die Menschenwürde gilt überall, auch in der JVA. Das heißt, man kann das nicht rückgängig machen, aber es ist die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sich das nicht wiederholt. Deswegen habe ich gleich ein umfangreiches Bündel an Maßnahmen, Sofortmaßnahmen, umgesetzt. Wir haben ein neues Referat gegründet, in dem die Aufsicht über die besonders grundrechtssensiblen Bereiche gebündelt wurde. Des Weiteren werden seitdem unangekündigte Besuche durchgeführt. In der Zwischenzeit wurden auch alle JVAs mindestens einmal unangekündigt besucht. Außerdem haben wir die Berichtspflichten verschärft, und wir haben die Beschwerden und Eingaben, die davor schon immer ausgewertet wurden, statistisch zusammengefasst und ein Monitoring eingerichtet. Darüber hinaus stellen wir den Anstaltsbeirätinnen und Anstaltsbeiräten zweimal im Jahr statistische Daten zur Verfügung. Einen herzlichen Dank an dieser Stelle an alle Anstaltsbeirätinnen und Anstaltsbeiräte, die gestern zum Austausch da waren. Die Arbeitsgruppe werde ich auch noch entsprechend einladen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Ein Teil des Maßnahmenpakets war die Einsetzung einer Kommission im Januar 2025. Ich danke hier für die Beteiligung. Diese Kommission hatte den Auftrag, Leitlinien für den grundrechtssensiblen Bereich der Unterbringung von Gefangenen in den besonders gesicherten Hafträumen zu entwickeln. Der Kommissionsbericht ist dann Ende des Jahres vorgelegt worden. Ich habe ihn dem Landtag zugeleitet, und wir haben ihn bewertet und im Rechtsausschuss diskutiert. Einen Teil der Empfehlungen werden wir auf gesetzlicher Ebene umsetzen. Das ist heute das Gesetzgebungsverfahren dazu. Einen weiteren Teil der Empfehlungen werden wir auf untergesetzlicher Ebene umsetzen. Einen anderen Teil der Empfehlungen können wir aufgrund von vollzugspraktischen Gesichtspunkten jedoch nicht umsetzen. Wir haben auch eine Arbeitsgruppe aus Vollzugspraktikern eingesetzt. Diese haben für die untergesetzliche Ebene bereits umfangreiche Verwaltungsvorschriften überarbeitet und Muster erarbeitet. Diese Arbeiten sind abgeschlossen, und die Anhörung zu den Änderungen der Verwaltungsvorschriften wird in etwa zwei Wochen gestartet. Diese Änderungen, die auch sehr wesentlich und wichtig sind, treten dann vermutlich im September in Kraft. Konkret: Wir führen besondere Schutzräume als milderes Mittel zur bgH-Unterbringung ein. Das Pilotprojekt zur Verpixelung der Intimsphäre bei Videoüberwachung wurde positiv evaluiert. Das heißt, eine Verpixelung soll künftig in allen kameraüberwachten Hafträumen, auch in den bgHs, vorgesehen werden. (Beifall des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Die Grundausstattung bei bgH-Unterbringungen wird jetzt in die Verwaltungsvorschriften aufgenommen. Auch die Voraussetzungen für den Entzug werden dort klar geregelt. Außerdem haben wir ein neues Musterformblatt für die Dokumentation der bgH-Unterbringungen. Der zweite Teil des Kommissionsberichts betrifft das Thema psychiatrische Versorgung der Gefangenen. Das Konzept dazu mit den entsprechenden fünf Säulen habe ich im Rechtsausschuss bereits vorgestellt. Ganz wichtig ist die Einrichtung einer dritten psychiatrischen Abteilung. Einen herzlichen Dank an den Haushaltsgesetzgeber, dass im aktuellen Doppelhaushalt das Geld und die Stellen für diese dritte psychiatrische Abteilung, die in der JVA München eingerichtet wird, zur Verfügung gestellt werden. Ich komme jetzt zu dem Gesetzentwurf, der auch einen wesentlichen Beitrag leistet. Bei diesen ganzen Diskussionen habe ich mich schon sehr früh für einen Richtervorbehalt ab einer gewissen Dauer der Unterbringung in den bgHs ausgesprochen. Ich halte eine Kontrolle durch unabhängige Gerichte bei längeren Unterbringungen, also bei grundrechtssensiblen Bereichen – hier: Unterbringung im bgH –, für sinnvoll und für notwendig. Die Kommission hatte den Auftrag, einen praktikablen Vorschlag zu erarbeiten. Das hat die Kommission auch getan. Sie schlägt vor, dass wir einen Richtervorbehalt für bgH-Unterbringungen von mehr als 72 Stunden einführen. Das ist auch der Kern des Gesetzentwurfs, den wir im Landtag eingebracht haben. Wir wollen auch die Anordnungsgründe für besondere Sicherungsmaßnahmen anpassen. Flucht- und Befreiungsgefahr alleine sollen künftig kein Grund mehr für eine bgH-Unterbringung sein. Wie von der Kommission vorgeschlagen, sollen Gefangene bei bgH-Unterbringungen die Möglichkeit haben, ihre Verteidiger zu informieren, auch um gegebenenfalls eine gerichtliche Überprüfung herbeizuführen. Das war schon vorher möglich; jetzt verankern wir dieses Recht aber im Gesetz. Wir verbessern – wie von der Kommission empfohlen – die Kooperation zwischen Berufsgeheimnisträgern, also zum Beispiel zwischen Ärzten und Psychologen, um eine möglichst effektive Behandlung zu gewährleisten. Das sind insgesamt wichtige und wesentliche Beiträge, die dazu führen, dass wir sagen können: Was in Gablingen passiert ist, wird sich nicht wiederholen. Das sind die erforderlichen rechtlichen Änderungen zusammen mit den Änderungen der Verwaltungsvorschriften, die notwendig sind, um als Konsequenz der Aufarbeitung der Vorfälle in Gablingen diesen Bereich abschließen zu können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz werden die Rechte von Gefangenen insbesondere im Bereich der besonders grundrechtssensiblen Unterbringungen im bgH deutlich verbessert. Es wird die Kontrolle insbesondere durch die Einführung des Richtervorbehalts erhöht. Das leistet einen Beitrag dazu, dass sich das nicht wiederholen kann. Ich möchte – einige der Vorredner haben das auch schon gemacht – die Gelegenheit auch nutzen, mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizvollzugs zu bedanken. Wir haben über 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch unter diesen Vorwürfen leiden. Wir haben 34 JVAs. Bei den gravierenden Vorwürfen in Gablingen muss man sagen, dass das ein Ausnahmefall ist. Es richtet sich gegen eine Gruppe von Bediensteten; darunter die Leitung einer Anstalt – auch dies ist ein Ausnahmefall. Die anderen über 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten unter schwierigen Bedingungen jeden Tag elementar Wichtiges für die Sicherheit in unserem Land. Die überwältigende Mehrheit ist über jeden Verdacht erhaben, und ich möchte mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im bayerischen Justizvollzug herzlich bedanken. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD sowie Abgeordneten der AfD) Ich bedanke mich auch ganz herzlich beim Hohen Haus für die intensiven, aber immer konstruktiven Diskussionen, und ich freue mich, dass heute dieses Gesetz – wie es aussieht – einstimmig beschlossen wird. Das ist ein gutes Zeichen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Staatsminister Eisenreich. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung Drucksache 19/11640, die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 19/12124 mit 19/12127 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf Drucksache 19/12477. Zunächst ist über die auf Ausschussebene zur Ablehnung empfohlenen vier Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzustimmen. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über diese Änderungsanträge gemeinsam abgestimmt werden soll. Zugrunde gelegt werden die jeweiligen Voten im endberatenden Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Das heißt, diese Änderungsanträge sind abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/11640. Der federführende und zugleich endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt einstimmig Zustimmung mit der Maßgabe, dass in den Platzhalter in § 3 als Datum des Inkrafttretens der "15. September 2026" eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/12477. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes und des Bayerischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes". Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge Zur Beratung rufe ich auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Markus Saller u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Bayern als Standort der europäischen Raumfahrt weiter ausbauen: EUSPA-Präsenz stärken und institutionell verankern (Drs. 19/12544) Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Dr. Gerhard Hopp für die CSU-Fraktion das Wort.
