Horst Arnold
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Strafvollzug ist ein maßstabsbildender Gradmesser dafür, wie ein demokratischer Rechtsstaat mit Menschen umgeht, die zu Recht wegen Vergehen und Verbrechen durch Urteil Freiheitsentzug erfahren. Strafvollzug ist auch ein wichtiger Gradmesser dafür, wie ernsthaft die Menschenwürde in dieser besonderen Situation geachtet und gestaltet wird. Strafvollzug ist auch ein Gradmesser dafür, ob Wegsperren oder Verwahren als Strafe im Zentrum steht oder auch immer die Forderung des Sozialstaates, der wir auch sind, nach Resozialisierung dort, wo es geht – und das mit Leben zu füllen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine gelungene gesetzgeberische Arbeit, die allerdings angestoßen wurde durch katastrophale Menschenrechtsverletzungen in Bayern und zynische, menschenverachtende und selbstherrliche Exzesse willkürlichen Machtrauschs. Tatsächlich hat der Vorfall eine längere Geschichte. Die Kultur des Wegsehens bzw. der Verharmlosung ist tatsächlich sichtbar. Jetzt haben alle demokratischen Fraktionen und eine unabhängige Expertenkommission intensive fachliche Gespräche innerhalb und außerhalb des Parlaments zum Anlass genommen, eine sinnvolle und konkrete Lösung zu erzielen. Diese Lösung schiebt Missbräuchen, wo es geht, rechtstaatliche Riegel vor. Damit ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass irgendwann weitere Missbräuche auftauchen. Diese Regelung stärkt die Rechte der Gefangenen auch in diesen besonderen Situationen, beispielsweise durch den Richtervorbehalt und durch die Optimierung der Gefangenenkommunikation mit dem Rechtsanwalt. Aber auch die Beschäftigten – es ist vorher schon gesagt worden – haben dadurch mehr Rechte bekommen, weil jetzt endlich die Whistleblower-Richtlinie umgesetzt wird. Jetzt kann man auch als Beschäftigter in der JVA anonym auf Missstände hinweisen, ohne dass in irgendeiner Art und Weise dienstliche Repressalien drohen. All das ist jetzt zu beschließen. Wenn diese Regelung beschlossen ist, gehen der Strafvollzug und die Diskussionen jedoch weiter. Der offene Vollzug ist als Problem angesprochen worden. Auch der freie Vollzug ist ein wichtiges Thema. Die besonderen Schutzräume müssen erst einmal eingerichtet bzw. verwaltet werden. An dieser Stelle ist es wichtig, dass wir weiterhin als Parlament und als Fachpolitiker darauf schauen, dass dies angemessen und richtig geschieht. Es geht darum, dass Haushaltsmaßnahmen so gestaltet werden, dass das Gesetz nicht nur als Leuchtzeichen verstanden wird, aber gleichzeitig in der Praxis aufgrund von Mängeln und sonstigem Unwillen nicht umgesetzt wird. Die Methodik, die dahintersteht, ist allerdings eine andere. Der Justizminister, einer der Dienstältesten in dieser Staatsregierung, hat durch die Vorfälle in Gablingen ein Erweckungserlebnis hinnehmen müssen. Herr Eisenreich, seit den Vorfällen habe ich durchaus den Eindruck, dass Sie erweckt sind und der Problematik offen gegenüberstehen, ohne dass es dogmatische bzw. parteipolitische Auseinandersetzungen gibt. Das ist auch einmal ein Verdienst – das muss man sagen –, der Ihnen in diesem wichtigen Bereich zuzuschreiben ist. Das muss man in diesem Kontext als demokratische Fraktion auch zur Kenntnis nehmen.
