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Ludwig Hartmann

25.06.2026 Sitzungen 19/83

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende und zugleich endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/11153 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – CSU, FREIE WÄHLER und AfD. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Ich gebe nun das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 5, bekannt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 133 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war eine Stimme. Auf den Abgeordneten Benjamin Nolte entfielen 23 Ja-Stimmen und 107 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten haben sich zwei Kollegen. Damit hat Herr Abgeordneter Benjamin Nolte nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt. Ich gebe jetzt noch das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 6, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 136 Abgeordnete teilgenommen. Keine Stimme war ungültig. Auf Herrn Abgeordneten Markus Walbrunn entfielen 23 Ja-Stimmen und 112 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten hat sich ein Kollege. Damit hat Herr Abgeordneter Markus Walbrunn nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Auch dieser Tagesordnungspunkt hat sich damit erledigt. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 8 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes und des Bayerischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes (Drs. 19/11640) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Toni Schuberl u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Regelfälle des offenen Vollzugs (Drs. 19/12124) und Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Toni Schuberl u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Regelung des Übergangs- und Entlassungsmanagements (Drs. 19/12125) und Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Toni Schuberl u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Einführung des Strafvollzugs in freien Formen (Drs. 19/12126) und Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Toni Schuberl u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Unterbringung von Strafgefangenen im besonders gesicherten Haftraum befristen (Drs. 19/12127) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich, wie bekannt, an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Erste Rednerin ist die Kollegin Petra Guttenberger für die CSU-Fraktion. Bitte schön.

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