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Katja Weitzel

SPD 25.06.2026 Sitzungen 19/83

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr verehrte Kolleg:innen! Wir beraten heute in der Zweiten Lesung den Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Einführung eines Bachelor of Laws. Vorausgegangen sind hierzu die Beratungen im Wissenschaftsausschuss. Die begannen bereits am 29. Januar 2025, als wir als SPD-Fraktion einen Antrag gestellt haben mit der Forderung zur Erstellung eines Konzepts zur Einführung eines integrierten Bachelor of Laws. Wir haben uns bewusst für diesen Weg entschieden, weil wir die Hochschulautonomie achten wollten und gerade nicht die Einführung durch das Ministerium gefordert haben, sondern unter Initiative des Ministeriums in Zusammenarbeit mit allen Akteuren eine Lösung für das Problem finden wollten. Der Antrag der SPD wurde damals abgelehnt. Ich zitiere aus dem Protokoll der Ausschusssitzung vom 29. Januar 2025: Man schenke Studierenden, die durchgefallen seien, einen Abschluss. Die Einführung eines integrierten Bachelor of Laws sei alleinige Sache der Universitäten, falls ein Bedarf dafür bestünde, und zwar ohne Mitwirkung des Ministeriums. Der integrierte Bachelor of Laws müsse ein eigenes Leistungsprofil haben, damit der Abschluss einen Mehrwert habe. – Aber doch genau aus diesen, von den Regierungsfraktionen angeführten Ablehnungsgründen haben wir ein Konzept gefordert und damit auch keine Anordnung von oben. Beschäftigt haben sich CSU und FREIE WÄHLER damit aber offensichtlich nicht. 2026 – über ein Jahr später – legen die GRÜNEN einen Gesetzentwurf vor, der in die gleiche Richtung geht. Interessant ist der Diskussionsverlauf in der Ausschusssitzung vom 20. Mai dieses Jahres. Ich darf wieder die Regierungsfraktionen zitieren: Der Kollege Bausback kündigte trotz Verständnisses für die Wichtigkeit des Themas, die man im Blick behalten müsse, die Ablehnung an. Es folgten dann die altbekannten Ablehnungsgründe, die wir bereits gehört haben, und zwar auch schon im Januar letzten Jahres. Der Kollege Piazolo bestätigte die Wichtigkeit des Themas, meinte aber, die Brisanz habe in den letzten Jahren abgenommen. Es folgten auch hier wieder die altbekannten Ablehnungsgründe. Was folgt jetzt daraus? – Ich konstatiere: Der SPD-Antrag hat offensichtlich zu einem Denkprozess bei den Regierungsfraktionen geführt, die sie jetzt in der Beratung zum Gesetzentwurf der GRÜNEN zum Ausdruck gebracht haben. Immerhin wird das Problem gesehen und als wichtig erkannt. Das unbedingte Festhalten der Regierungsfraktionen an der Ablehnung mag verwundern, ist in Anbetracht der Tatsache, dass SPD und GRÜNE – also die Opposition – das Thema auf die politische Agenda gesetzt haben, aber nachvollziehbar. Das heißt, die Oppositionsarbeit der SPD, die als erste das Thema problematisiert hat, trägt offenbar Früchte, und es besteht somit doch noch die Hoffnung, dass man sich des Themas mit eigenen Vorschlägen zu einer Lösung doch noch einmal annimmt; denn das Thema wird bleiben. Die Forderungen des Bayerischen Landesstudierendenrates und der Fachschaften sind nicht erfüllt und nicht gelöst. Auch die Rechtsanwaltskammer verschließt sich dem Thema nicht. Die Chance, in der aktuellen Beratung eigene Vorschläge einzubringen, haben CSU und FREIE WÄHLER leider vertan. Aber die SPD-Fraktion gibt die Hoffnung nicht auf, dass da vielleicht noch etwas kommt. Dem Gesetzentwurf werden wir zustimmen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CSU)

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