Toni Schuberl
Lieber Martin Scharf, ich glaube, die Debatte krankt ein bisschen daran, dass wir Juristen, die das Staatsexamen kennen, über einen Vorschlag reden, der eigentlich auf dem Bologna-System basiert mit Bachelor und Master, wo es einfach anders läuft. Es ist bei einem Bachelor nicht so, dass man lernt und lernt und am Schluss eine Abschlussprüfung hat, die über alles entscheidet, sondern man macht Module, die studienbegleitend erbracht werden. Das ist das, was in Jura quasi die Zwischenprüfung ist, die großen Scheine, der Schwerpunktbereich, eine wissenschaftliche Studienarbeit, die im Grunde der Bachelorarbeit entspricht, und eine gewisse Spezialisierung, also der Schwerpunktbereich. Das heißt, das Jurastudium ist an sich so konzipiert, wenn das alles gemacht ist, wie wenn man in einem normalen Bachelorstudiengang die Voraussetzungen des Studiengangs erfüllt hätte. In Jura ist es aber letztlich nur die Zulassung zum Staatsexamen. Das heißt, das System würde schon passen. Es ist nur für uns Juristen fremd. Aber es entspricht dem, was im Bachelorstudiengang üblich ist.
