Martin Scharf
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schuberl, bei mir ist es schon etliche Jahre her, dass ich Jura studiert habe, auch die Erste Juristische Staatsprüfung abgelegt habe. Sie haben es damals beim Einbringen des Gesetzentwurfs gesagt: Das ist ja grausam – so etwa war Ihre Aussage. Ich weiß, wie hart das ist, acht Klausuren innerhalb von zehn Tagen zu schreiben. Ich kenne Leute, die es beim ersten Mal nicht geschafft haben. Beim zweiten Mal haben sie es dann geschafft. Ich kenne auch Leute, die aus Angst nicht angetreten sind, weil das tatsächlich schwierig ist. Aber derjenige, von dem ich da spreche, ist erfolgreicher Unternehmer geworden. Die Rechtswissenschaften waren halt nicht das Seine. Er hat es auf alle Fälle geschafft. Gerade weil ich eben dieses Studium und auch den Abschluss sehr gut kenne, ist es mir wichtig, dass wir über diese Situation sprechen. Mir ist auch das Anliegen bewusst, ganz klar. Nur: Die Lösung, die der Gesetzentwurf der GRÜNEN anbietet, ist aus meiner Sicht, aus Sicht der FREIE WÄHLER-Fraktion, nicht die richtige Lösung. Die GRÜNEN schlagen vor, einen Bachelor of Laws automatisch auf Grundlage bereits erbrachter Studienleistungen zu verleihen. Das klingt attraktiv. Tatsächlich bringt ein solcher Abschluss aus meiner Sicht keinen Mehrwert. Warum? – Voraussetzung für die Verleihung eines Bachelorgrades ist der erfolgreiche Abschluss eines eigenständigen akkreditierten Bachelorstudiengangs mit einem klar definierten Qualifikationsziel. Eine automatische Vergabe allein aufgrund von Leistungen im Staatsexamenstudiengang, seien es Zwischenprüfungen, seien es Qualifikationsnachweise, wäre aus meiner Sicht hochschulrechtlich problematisch und würde die bestehenden Qualitäts- und Akkreditierungsstandards unterlaufen. Genau deshalb halten wir in Bayern an diesem bewährten System fest. Aus meiner Sicht würden wir auch falsche Signale über unseren bewährten Standard senden. Der Bachelor, wie Sie ihn wollen, eröffnet nicht automatisch einen Zugang zu einem Masterstudium; denn hierfür verlangt das Hochschulrecht den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums. Im Studiengang Rechtswissenschaft ist es nun einmal die Erste Juristische Staatsprüfung. Aus meiner Sicht wird auch übersehen, dass Bayern den Studierenden bereits heute verschiedene Möglichkeiten eröffnet. An nahezu allen juristischen Fakultäten bestehen eigenständige Bachelorstudiengänge im rechtswissenschaftlichen Bereich – Augsburg, Bayreuth, Passau, Regensburg, Würzburg. Dort können bereits erbrachte Studienleistungen aus dem Staatsexamenstudium in erheblichem Umfang angerechnet werden. Je nach Universität sind Anrechnungen von weit über zwei Drittel der Studienleistungen möglich. Wer sich neu orientieren möchte, muss also keineswegs wieder bei null anfangen. Auch sollten wir – es ist heute schon mehrfach gesagt worden – die Zahlen differenziert betrachten. Es ist nicht ein Viertel, wie es damals bei Einbringung des Gesetzentwurfs hieß, das durchfällt; letztendlich sind es 5 %. Einige treten nicht mehr an. Das weiß ich. Dann werden es irgendwann 10 %, Herr Schuberl. Für Studierende besteht bereits heute die Möglichkeit der Neuorientierung. Die im Studium erworbenen juristischen Qualifikationen werden auch ohne offiziellen Abschluss auf dem Arbeitsmarkt durchaus geschätzt. Wir verkennen allerdings nicht, dass Verbesserungsbedarf besteht. Wir schauen hier schon, was wir hier machen können. Wir wollen den Studierenden dort helfen, wo sie tatsächlich Unterstützung brauchen, aber nicht durch einen Abschluss, der am Ende mehr verspricht, als er leisten kann. Deshalb sollten wir die Studienberatung weiter stärken und frühzeitig Orientierung geben. Kollege Piazolo hat im Wissenschaftsausschuss zu Recht darauf hingewiesen, dass häufig schon im dritten und vierten Semester erkennbar ist, ob Schwierigkeiten im weiteren Studienverlauf zu erwarten sind. Genau dort müssen wir ansetzen. Ebenso sollten wir die bestehenden Bachelorangebote und deren Anrechnungsmöglichkeiten noch bekannter machen. Wir sollten auch offen darüber sprechen, ob wir die Wiederholungsmöglichkeiten beim Staatsexamen weiterentwickeln können. Darüber müssen wir sprechen. Kollege Dietrich hat es angesprochen: Wir haben schon den sogenannten Freischuss. Jeder, der im achten Semester antritt, bekommt diesen Freischuss. Übrigens: Ich habe nach neun Semestern mein Staatsexamen gemacht, Herr Kollege, nicht nach fünf oder sechs Jahren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Was wir auch nicht vergessen dürfen: Man kann in jedem Studium scheitern. Dessen müssen wir uns bewusst werden. Wir sind kein Wohlfühlstaat, wo alles möglich ist. Unsere Aufgabe ist es, den Studierenden echte Hilfestellungen anzubieten und bestehende Instrumente dort weiterzuentwickeln, wo es sinnvoll ist. Für solche Verbesserungen sind wir ausdrücklich offen. Wir wollen aber keinen Bachelorabschluss, der weder den hochschulrechtlichen Anforderungen entspricht noch den Betroffenen den versprochenen Mehrwert bringt. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
