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Toni Schuberl

GRÜNE 25.06.2026 Sitzungen 19/83

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer zum Juristischen Staatsexamen zugelassen ist, hat ein mindestens zehnsemestriges, manchmal sechs- bis siebenjähriges Jurastudium mit einem inhaltlichen Schwerpunkt und einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit hinter sich gebracht. Das ist weit mehr, als man in einem normalen Bachelorstudiengang leisten muss. Wer das Staatsexamen dann aber nicht schafft, hat keinen Abschluss und ist nicht mehr als ein Abiturient mit Rechtskenntnissen. Das ist ein Problem. Wir GRÜNEN wollen dieses Problem lösen, indem jede und jeder, die oder der das Studium erfolgreich abschließt und damit zum Staatsexamen zugelassen ist, automatisch einen Bachelorabschluss erhält. Das erfolgt automatisch und ist unbürokratisch – das ist der vollintegrierte Bachelor of Laws. (Beifall bei den GRÜNEN) Die CSU ist immer noch dagegen. Aber auf welch verlorenem Posten sie steht, zeigt die Diskussion. Sehen wir uns die einzelnen Argumente an: Es wurde vorgebracht, der integrierte Bachelor of Laws sei angeblich nichts wert und keine Berufsqualifizierung. Fragen Sie doch einmal die Anwaltskammern von München und Nürnberg, die das Gegenteil sagen: Der Abschluss sei sehr wohl berufsqualifizierend. – Das Jurastudium ist hart und umfangreich. Wer es bis zum Staatsexamen schafft, hat weitreichende Kenntnisse und Fähigkeiten erlangt. Selbst die CSU und die FREIEN WÄHLER haben in der Debatte eigene Beispiele von Menschen genannt, die am Staatsexamen gescheitert sind und trotzdem mit ihren Kenntnissen in einem Beruf erfolgreich waren. Das nächste Gegenargument ist die angebliche Verwechslungsgefahr: Der vollintegrierte Bachelor of Laws sei angeblich mit dem Bachelor für IT-Recht oder mit dem Bachelor für Wirtschaftsrecht verwechselbar, weil man den Unterschied nicht sofort erkenne. Gibt es eigentlich irgendjemanden in dieser Regierungskoalition, der Ahnung vom Bachelor-Master-System hat? – Weiß jemand beim Bachelor of Arts, was genau man studiert hat? – Auch wenn es "Bachelor of Arts" heißt, muss das nicht Kunst sein – das sind einfach die Geisteswissenschaften. Beim Bachelor of Science sind es alle Naturwissenschaften. Aber man sieht diesem Abschluss ebenfalls nicht an, ob jemand Chemie oder Physik studiert hat. Das sieht man dann im Zeugnis, in dem das Studienfach verzeichnet ist. Das ist nur der akademische Grad. Genauso verhält es sich beim Bachelor of Laws: Was die Person genau studiert hat, ob vollintegriert, IT-Recht oder Wirtschaftsrecht, steht dann schwarz auf weiß im Zeugnis. Wenn Sie keine Ahnung vom Bachelor-Master-System haben, sollten Sie auch nicht darüber entscheiden, bevor Sie sich informiert haben. Lassen Sie doch die Leute entscheiden, die sich auskennen. (Beifall bei den GRÜNEN) Herr Kollege Pohl – er ist gerade nicht da – hat als weiteres Gegenargument angebracht, dass er selbst acht bis zwölf Staatsexamensprüfungen geschrieben habe. Ich weiß nicht, inwiefern das ein Argument gegen den vollintegrierten Bachelor of Laws sein soll, aber es zeigt das Hauptproblem konservativer Bildungspolitik: Es geht nicht um die didaktische Expertise, sondern um die eigene Erfahrung – nach dem Motto: Ich habe es geschafft, also sollen es alle anderen gefälligst auch schaffen müssen. Das andere ist mir egal. Was ist das für eine Argumentation? – Die Entscheidungsträger sind meistens die Gewinner des Bildungssystems, also diejenigen, die es erfolgreich durchlaufen haben, und nicht die Verlierer. Übrigens ist das Staatsexamen, das Herr Kollege Pohl geschrieben hat, wahrscheinlich deutlich einfacher als das moderne Staatsexamen. Dazu gibt es eine Studie: Zwischen den 1990er-Jahren und den 2020er-Jahren stieg die Länge der Sachverhalte um 170 % und die Länge der Lösungsskizzen sogar um 533 %. Ob diejenigen, die das Staatsexamen in der Vergangenheit geschafft haben, es heute überhaupt noch schaffen würden, ist eine spannende Frage. (Michael Hofmann (CSU): Das sagt der Richtige!) Aber darum geht es eigentlich nicht. Es geht um den Bachelor of Laws und nicht um das Staatsexamen. Damit kommen wir zu meinem Lieblingsgegenargument: Die Staatsregierung hat auf eine Anfrage hin begründet, warum sie gegen diesen Bachelor of Laws ist. Ich zitiere aus der Stellungnahme: Zudem stünde zu befürchten, dass die flächendeckende Verleihung eines Bachelor of Laws zu einem Wiederaufflammen der Debatte um eine Ersetzung des Staatsexamens durch Bachelor- und Masterabschlüsse führen könnte. Ja, wo sind wir denn? – Ihre Argumentation lautet: Wir können dieses Problem nicht lösen; denn es könnte eine Diskussion über etwas anderes folgen. – Wie schwach ist eigentlich dieses Staatsexamen und die ganze Konstruktion dahinter, wenn man schon Angst vor der bloßen Diskussion darüber hat? (Beifall bei den GRÜNEN) Sie haben keine Argumente. Das, was wir hier erleben, ist ein Rückzugsgefecht. Sie wissen, dass es ein Problem gibt und der integrierte Bachelor of Laws die Lösung wäre, aber Sie können nicht zustimmen, weil es sich um einen Gesetzentwurf der GRÜNEN handelt. Dann lehnen Sie den Vorschlag der GRÜNEN eben ab. Aber hören Sie wenigstens auf Ihre eigenen Leute! Hören Sie auf den RCDS, auf Ihre JU, auf die Anwaltskammern von München und Nürnberg, auf die Landesvertretung der Jura-Fachschaften, auf die Universitäten in Bayern und auf Ihre CDU-Kollegen in den anderen 15 Bundesländern! Steigen Sie von diesem toten Pferd ab und lösen Sie das Problem! Wir brauchen den vollintegrierten Bachelor of Laws. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von den GRÜNEN: Sehr gut!)

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