Florian Köhler
Herr Schmid, die Äußerung – gerade das mit dem Reputationsrisiko – geht völlig am Thema vorbei. Warum duldet die CSU hier in Bayern und anderswo, dass öffentlich-rechtliche Sparkassen, also Institute der Daseinsvorsorge, willkürlich Konten von Kritikern kündigen, obwohl der BGH schon vor zwanzig Jahren entschieden hat, dass das rechtswidrig ist und gegen die Grundrechte verstößt? Ich kann Ihnen gerne das Aktenzeichen geben. Mit grundrechtswidrigen Gesetzen kennt sich speziell die CSU aus; da haben Sie in diesem Jahr ohnehin schon Schlappen erlebt. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Wir werden nicht vom Verfassungsschutz beobachtet!) Jetzt ist meine Kernfrage: Ist der CSU die Grundrechtsbindung öffentlich-rechtlicher Institute egal, solange es die Richtigen trifft? Oder warum weigern Sie sich, hier unserem Antrag, der ein politisch motiviertes Debanking verurteilt, zuzustimmen?
