Oskar Lipp
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Hier geht es um einen eigenen Antrag, und zwar zum Thema "Freies Bankgeschäft für alle: Verhinderung politisch motivierten Debankings". Unser Antrag wurde bereits im Wirtschaftsausschuss beraten und gegen die Stimmen der AfD, im Übrigen einstimmig abgelehnt. (Zurufe von den FREIEN WÄHLERN und der SPD: Oh!) Der Kollege Schmid von der CSU hat das mit dem Grundsatz der Vertragsfreiheit begründet – ein wichtiger Grundsatz unserer Wirtschaftsordnung und Verfassung. Die im Antrag genannten Fälle kenne er zwar nicht, er halte sie für weit hergeholt und es drohten praktische Abgrenzungsschwierigkeiten. Dazu muss ich aber klipp und klar sagen: Meine Damen und Herren, Vertragsfreiheit ist kein Freibrief für politische Diskriminierung. (Zuruf von den GRÜNEN: Oh!) Sie endet nämlich dort, wo das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes, der Bayerischen Verfassung und der EU-Grundrechtecharta verletzt wird. Die politische Anschauung darf eben kein Kriterium für den Ausschluss vom Bankensystem sein, schon gar nicht bei Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts, die einen gesetzlichen Versorgungsauftrag haben und oftmals in kommunaler Hand sind. Ohne Bankkonto ist heute kein normales Leben mehr möglich, sei es als Privatperson, sei es als Verein oder als Partei. Parteien können dann keine Spenden annehmen, keine Überweisungen tätigen usw. Das ist kein theoretisches Problem, meine Damen und Herren. Das ist ein direkter Angriff auf die Handlungsfähigkeit demokratischer Akteure und die Chancengleichheit, die so für uns als AfD nicht existiert. (Beifall bei der AfD) Unsere Kollegen im Bundestag haben dieses Problem bereits dort aufgezeigt. So werden regierungskritische Journalisten, alternative Medien und Oppositionsparteien, auch die AfD, oft ohne jede Begründung oder mit dem vagen Verweis auf sogenannte Reputationsrisiken systematisch von Konten ausgeschlossen. Meine Damen und Herren, solche Fälle gibt es auch hier in Bayern. 2021 zum Beispiel hat die VR Bank dem AfD-Ortsverband Dachau das Konto gekündigt. Im Jahr 2024 hat die VR Bank dem AfD-Kreisverband Neu-Ulm das Konto gekündigt. Man glaubt es kaum: Auch bei der Sparkasse im Bezirk Mittelfranken gab es nach Spenden von Bürgern an die AfD Anrufe, mit denen – ich möchte es mal vorsichtig formulieren – gefragt wurde, ob sie denn nicht von dieser Spende absehen möchten. Meine Damen und Herren, das ist zutiefst undemokratisch. Das geht so nicht. Deswegen stellen wir heute diesen Antrag. (Beifall bei der AfD) Eine Dokumentation des Magazins "Multipolar" hat über siebzig solcher Fälle bereits seit dem Jahr 2000 identifiziert, viele davon in Bayern. Das ist, meine Damen und Herren, ein Muster, das sich durch ganz Deutschland zieht. Der US-Präsident Donald Trump hat im letzten Jahr, nämlich im August, eine Executive Order erlassen, die genau das verbietet, was hier passiert, nämlich die politisch motivierte Kontokündigung. Er hat klare Leitlinien gefordert, die Reputationsrisiken nicht als Vorwand für Diskriminierung zulassen, und den Banken eine schriftliche Begründung vorgeschrieben. Meine Damen und Herren, unser Antrag fordert auf bayerischer, bundespolitischer oder EU-Ebene nichts anderes. Reputationsrisiken dürfen keine Begründung für politisch motivierte Kündigungen sein. Eine ausführliche schriftliche Begründung muss zwingend erforderlich sein. Außerdem fordern wir mit unserem Antrag, dass das Sparkassengesetz präzisiert wird. Der Versorgungsauftrag und das Neutralitätsgebot gegenüber politischen Parteien müssen verbindlich geregelt werden. Auch müssen bereits betroffene Personen identifiziert und informiert werden; ihnen muss wieder ein Konto ermöglicht werden. Die Aufsichtsbehörden sollen die Einhaltung prüfen und bei Verstößen sanktionieren können. Wir fordern außerdem, dass die Staatsregierung eine Gesamtstrategie gegen politisch motiviertes Debanking vorlegt. Die Argumente aus dem Ausschuss, das sei zu weit hergeholt und es bestünden Abgrenzungsschwierigkeiten, sind durchschaubar, meine Damen und Herren. Wenn Banken und Sparkassen von der Politik klare Regeln bekommen, ist die Abgrenzung durchaus machbar, im Gegensatz zu dem, was im Ausschuss gesagt worden ist. In unserem Antrag – das Argument wird bestimmt gleich kommen – geht es eben nicht darum, dass wir wollen, dass Kriminelle Konten erhalten oder bekommen können bzw. dass das Konto ihnen nicht gekündigt wird. Es geht vielmehr darum, dass bei einem Verweis auf sogenannte Reputationsrisiken die Bank eine schriftliche Begründung vorlegen muss, damit solchen Fällen ein Riegel vorgeschoben wird. Es geht also darum, dass wir Bürger und Organisationen mit legalen Aktivitäten und verfassungsrechtlich geschützten Meinungen schützen. Wer heute Nein sagt, schützt nicht die Vertragsfreiheit, sondern die Willkür von sogenannten Instituten, die politisch unliebsame Meinungen aus dem Finanzsystem drängen wollen. Das ist es doch, meine Damen und Herren, –
