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Markus Striedl

AfD 17.06.2026 Sitzungen 19/82

Herr Kollege Behringer, erst einmal danke schön, dass Sie im Gegensatz zum Kollegen von den GRÜNEN unseren Antrag zumindest mal gelesen und meiner Meinung nach sogar verstanden haben. Was noch fehlt, ist das Verständnis für den Umgang mit schwierigen Personen – nennen wir es mal so. Es gibt die Beförderungspflicht nach § 8 des Personenbeförderungsgesetzes. Die schränkt Hausverbote ein und lässt sie quasi wirkungslos werden, weil die Beförderungspflicht besteht, solange keine akute Gefährdung für den Betrieb vorliegt. Der nächste Punkt, den Sie angesprochen haben, ist, dass die bayerische Beförderungslandschaft sehr zersplittert ist. Woher weiß denn die Deutsche Bahn, ob Unternehmer B jemandem Hausverbot erteilt hat? – Sie weiß das gar nicht. Man lässt Gewalttäter, Gefährder einfach wieder in dem Zug mitfahren. Die Frage an Sie: Finden Sie das richtig?

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