Martin Behringer
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr ist ein hohes Gut. Fahrgäste und Beschäftigte müssen sich darauf verlassen können, dass Busse, Straßenbahnen und Züge sichere Orte sind. Gerade deshalb müssen wir bei Forderungen nach sicherheitspolitischen Maßnahmen genau hinschauen, ob diese tatsächlich geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind. Der vorliegende Antrag erfüllt diese Anforderungen sicherlich nicht. Bereits die Grundannahme des Antrags wirft Fragen auf. Die Durchsetzung von Hausverboten im ÖPNV solle auf das Niveau privater Dienstleister angehoben werden. Doch was ist damit genau gemeint? Der bayerische ÖPNV wird bereits jetzt und heute überwiegend von privaten Verkehrsunternehmen erbracht, von mehr als 1.000 Unternehmern mit völlig unterschiedlichen Strukturen. Man muss vielleicht auch sagen: Man kann nur mal Danke sagen an alle, die im ÖPNV arbeiten und tagtäglich diese Arbeiten verrichten, ob im Zug, in der Straßenbahn oder in den Bussen. Dafür ein herzliches Dankeschön an alle. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Zu dem vorgeschlagenen softwarebasierten Identifizierungssystem: Die Ausübung des Hausrechts liegt bereits heute in der Verantwortung der jeweiligen Unternehmer. Wer zusätzliche technische Maßnahmen für notwendig hält, kann diese natürlich schon jetzt einsetzen. Es besteht kein rechtliches Hindernis. Es wäre jedoch weder sachgerecht noch verhältnismäßig, jedem Verkehrsunternehmen dieselben kostspieligen Überwachungs- und Identifizierungssysteme vorzuschreiben, unabhängig davon, ob vor Ort überhaupt entsprechender Bedarf besteht oder nicht. Ein kleiner regionaler Busbetrieb steht vor völlig anderen Herausforderungen als ein großer Verkehrskonzern in einer Großstadt. Eine pauschale Verpflichtung würde erhebliche Kosten verursachen, ohne dass deren Nutzen nachgewiesen würde. Gleichzeitig würde sie in die unternehmerische Freiheit der Betriebe eingreifen und könnte rechtlich angreifbar sein. Bereits heute besteht eine Beförderungspflicht nur für Personen, die die Beförderungsbedingungen einhalten. Wer eine Gefahr für die Sicherheit oder die Ordnung des Betriebes darstellt, kann von der Beförderung ausgeschlossen werden. Hausverbote können ausgesprochen werden, und diese müssen dementsprechend umgesetzt werden. Der öffentliche Personennahverkehr dient der Mobilität der Bevölkerung. Dauerhafte Ausschlüsse dürfen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen erfolgen und müssen stets dem konkreten Fehlverhalten angemessen sein. Auch die Forderung nach einer vollständigen Kostenfreistellung der Eisenbahnverkehrsunternehmen durch den Freistaat überzeugt nicht. Die Sicherheit in Fahrzeugen privater Unternehmen gehört zunächst zur Verantwortung dieser Unternehmen. Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen können bereits heute bei der Kalkulation von Verkehrsverträgen berücksichtigt werden. Die heutige Regelung ist praktikabel und bewährt. Wenn eine Identifizierung erforderlich ist, wird die Polizei hinzugezogen. Sie verfügt über die notwendigen Befugnisse, die entsprechende Ausbildung und die Möglichkeit, auch in konfliktbelasteten Situationen rechtssicher zu handeln. Meine Damen und Herren, der Antrag liefert vor allem mehr Bürokratie, mehr Kosten, mehr Rechtsunsicherheit und mehr Eingriffe in die bestehenden Zuständigkeiten. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
