Johannes Becher
Herr Staatsminister, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Der Flughafen München ist ein Unternehmen, das zu 100 % der öffentlichen Hand – zu 51 % dem Freistaat Bayern – gehört. Mit diesem Baurecht sind natürlich gleichzeitig erhebliche Eingriffe in das Eigentum anderer verbunden. Es geht um Enteignungen von Flächen, es geht sogar um mögliche Enteignungen der katholischen Kirche, die da Grundstücke hat. (Zuruf des Abgeordneten Florian Streibl (FREIE WÄHLER)) Dieses Baurecht hat natürlich schon den Bedarf als Grundlage, weil man begründen muss, warum man sich diese Rechte sichert, die in die Rechte Privater eingreifen. Jetzt stellen wir fest, dass der Bedarf sich völlig anders entwickelt hat und dass auch die aktuelle Prognose – zumindest die, die dem Landtag vorliegt – nicht darauf hindeutet, dass eine dritte Start- und Landebahn in absehbarer Zeit benötigt wird. Wie lange wollen Sie das aufrechterhalten, dass man sich diese Rechte nimmt, die in Rechte Privater, in Eigentumsrechte eingreifen? Oder haben Sie eine Prognose, die wirklich einen Bedarf für eine dritte Startbahn begründet?
