Horst Arnold
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist die Digitalisierung des elektronischen Rechtsverkehrs in allen Gerichtsbarkeiten erstrebenswert und die einzige zukunftsträchtige Perspektive, die wir uns vorstellen können als Organisator eines modernen Staatswesens. Allerdings ist es wichtig, dass das auch in der Verfassungsgerichtsbarkeit einzieht. Meine Fraktion unterhält, weil sie in einigen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof Verfahrenspartei ist, tatsächlich noch ein Faxgerät, das in dem Zusammenhang notwendigerweise teilweise noch die Zustellungen, die jetzt stattfinden, ermöglicht. Das ist natürlich aus dem Vormärz, wie man so schön sagt, und deswegen ist es eine gute Einrichtung – auf der einen Seite. Auf der anderen Seite stellen wir aber fest: In der gesamten Justiz und auch in der Gesetzesbegründung wird so getan, als ob der elektronische Rechtsverkehr – ja, er ist für Anwälte Pflicht – in der Justiz funktionieren würde. Erst letzte Woche hat ein Kollege aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit moniert, dass er nicht funktioniert, dass die elektronische Akte eigentlich nicht richtig organisiert ist und dass Stillstände Updates und Sonstiges erfordern. Das ist kein Einzelfall, sondern das hören wir immer dann, wenn wir uns mit Menschen unterhalten, die in der Praxis etwas zu tun haben. In der Tat hat auch der Bayerische Richterverein gegenüber dem Justizminister schon angemerkt, dass das unter diesen Bedingungen so nicht weitergeht, sodass dieses Gesetz als Überschrift also tatsächlich vollkommen tauglich und zielführend ist; aber wichtig ist das, was unter der Überschrift steht, nämlich: praxistauglich, umsetzbar, mit einem Personal, das geschult ist. Ich habe aufgrund des hohen Arbeitsanfalls schon meine Zweifel, ob das Personal das beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof sofort eins zu eins umsetzen kann. Diese Umsetzung ist aber nicht nur eine Frage der Organisation des Rechtsverkehrs, sondern auch eine Frage der Organisation der Glaubwürdigkeit gegenüber Rechtssuchenden in diesem Staat. Deswegen ist es wichtig, dass wir diesen Gesetzentwurf erstens einmal diskutieren, zweitens aber auch die Umsetzung und die praxisorientierte Anwendung dringend im Auge behalten und vor allen Dingen da nachbessern, wo es notwendig ist. Ich glaube schon, dass hier eine Frage des Personals auftaucht, nebenher auch eine Frage der Technik. Wenn in diesem Kontext die Kosten von der Bayerischen Staatsregierung noch nicht beziffert werden können, ist das sehr bedenklich; denn wir wissen: Häufig werden Gesetze nach dem sogenannten Haushaltsvorbehalt etabliert, und wir müssen sparsam sein. Ich hoffe nicht, dass zwar das Gesetz existiert, aber Sparmaßnahmen nicht zu weiteren Schritten führen. Hinsichtlich der entsprechenden Postfächer bei Grund- und Mittelschulen wollte ich schon einmal fragen – da sitzen der Entbürokratisierungsbeauftragte und der Vorsitzende des Normenkontrollrats: Wie kam es denn überhaupt dazu, dass an den Grund- und Mittelschulen jeder Einzelne ein Postfach hat? Das sind Tausende. Wo ist da der Praxischeck? Wo ist der Normcheck? Wo sind die Beratungen? Im Prinzip ist es richtig, dass man das wieder abschafft und zurückfährt, wenn auch der Bayerische Schulaufsichtsverband – ich habe es mir aufgeschrieben, ich wusste gar nicht, dass es dafür auch einen Verband gibt – diesbezüglich seine Bedenken äußert, und zwar nicht inhaltlicher Art, sondern weil die Schulverwaltungsämter durch diese Maßnahme möglicherweise noch mehr Arbeit bekommen. Dahinter steckt auch wieder die Frage des Personalmangels bzw. der zu geringen Ausstattung. Das ist eine Gesamtkomplexität, die wir immer begleiten müssen. Wir werden uns dem Gesetzentwurf in den Diskussionen positiv gegenüberstellen, aber auch immer fragen: Wie soll das umgesetzt werden? Ich bin gespannt, wie das umgesetzt werden soll. (Beifall bei der SPD)
