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Alexander Hold

FREIE WÄHLER 17.06.2026 Sitzungen 19/82

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es gibt in Rhetorikseminaren eine Challenge, bei der man in einer Rede möglichst geschmeidig ein Wort unterbringen muss, das überhaupt nichts mit dem Thema der Rede zu tun hat. Ich habe den Eindruck, die AfD spielt dieses Spiel in Dauerschleife, und so ist es dem Kollegen Maier heute tatsächlich wieder gelungen, in einer Rede, in der es um die Digitalisierung der Justiz gehen sollte, das wunderbare Wort "Migrationspolitik" unterzubringen. Na ja, es geht tatsächlich um die Digitalisierung der Justiz, und da finde ich es wiederum vom Kollegen Schuberl bemerkenswert, dass er anprangert, hier werde Digitalisierung durchgeführt, aber ohne neues Personal. Meine Damen und Herren, Digitalisierung, die zusätzliches Personal erfordert, ist definitiv auf dem Holzweg. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Die Digitalisierung hat in die bayerische Justiz natürlich längst Einzug gehalten. Da ist zum einen der elektronische Rechtsverkehr. Seit 2018 besteht in der Fachgerichtsbarkeit die Möglichkeit, alle Dokumente in elektronischer Form einzureichen. Für professionelle Einreicher, also Behörden und Anwälte, ist das seit Anfang 2022 Pflicht. Auch am Bundesverfassungsgericht wurde zum August 2024 der elektronische Rechtsverkehr eröffnet. Zudem werden in allen Gerichtszweigen und in den Staatsanwaltschaften, auch in Bayern, die Prozessakten seit Januar dieses Jahres elektronisch geführt. Beim Bundesverfassungsgericht sind die rechtlichen Voraussetzungen dafür schon 2024 geschaffen worden. Nur im Gesetz über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof gibt es bis jetzt keine Regelungen über den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Aktenführung. Das ändert nun dieser Gesetzentwurf, indem die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung weitgehend für entsprechend anwendbar auf das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof erklärt werden. Im Hinblick auf die Besonderheiten, die es am Verfassungsgerichtshof gibt, haben wir natürlich vereinzelt die entsprechenden Modifikationen vorgesehen. Dadurch wird die Bürgerfreundlichkeit verfassungsgerichtlicher Verfahren letzten Endes gestärkt und verbessert, und drohende Medienbrüche bei der Übermittlung von Dokumenten werden vermieden. Für Unternehmen, für Bürger, für die Verwaltung sind keine Mehrkosten und kein Mehraufwand zu erwarten; denn Pflicht wird es ja nur für professionelle Einreicher, die bereits im Hinblick auf die flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Fachgerichtsbarkeit entsprechende Vorkehrungen treffen mussten. Der Verfassungsgerichtshof und der Deutsche Anwaltsverein begrüßen diesen Gesetzentwurf. Auch in Hinterlegungssachen regelt der Entwurf die elektronische Aktenführung, soweit das durch die Änderungen der ZPO nötig geworden ist, weil eben der Artikel 6 Absatz 2 des Bayerischen Hinterlegungsgesetzes teilweise auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung verweist. Die besonderen elektronischen Postfächer an staatlichen Grund- und Mittelschulen verursachen dort unverhältnismäßigen technischen Betreuungsaufwand, bei überschaubarem Nutzen der Postfächer, zumal die staatlichen Grund- und Mittelschulen in der Regel, wenn sie Verwaltungsgerichtsverfahren führen, sowieso von den Staatlichen Schulämtern vertreten werden. Der Gesetzentwurf regelt nun, dass die staatlichen Grund- und Mittelschulen deswegen keine solchen Postfächer mehr brauchen. Zur Lösung des Problems sollen die staatlichen Grund- und Mittelschulen zukünftig grundsätzlich vom Staatlichen Schulamt vertreten werden. Das ist aus meiner Sicht vernünftig, gerade weil dadurch verbessert wird, dass in Eilfällen zum Beispiel Kommunikation und Aktenvorlage zukünftig wirklich zügig sichergestellt sind. Der Schulaufsichtsverband befürchtet zwar einen administrativen Mehraufwand; die Bedenken werden im Gesetzgebungsprozess sicherlich zu diskutieren sein. Ich glaube allerdings, dass hier keine besonderen zusätzlichen Aufwände entstehen; denn den Schulämtern wurden bisher schon die Verfahren in der Regel von den Schulen übertragen. Falls nun dennoch eine Notwendigkeit besteht, gibt es weiterhin die Möglichkeit, von dieser Übertragung abzusehen, sodass die Schulen die Prozesse auch selbst führen können. Der Verband der Bayerischen Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen begrüßt all diese Änderungen. Wir begrüßen den gesamten Gesetzentwurf und freuen uns daher auf die weiteren Beratungen. – Ich nehme an, der Kollege – nein, nicht mal der Herr Schuberl –, die Frau Schuhknecht möchte eine Zwischenbemerkung machen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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