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Sandro Kirchner

17.06.2026 Sitzungen 19/82

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof und weiterer Rechtsvorschriften in der Ersten Lesung. Mit diesem Gesetzentwurf soll auf der einen Seite ein Beitrag zur weiteren Digitalisierung in der Justiz geleistet werden, und auf der anderen Seite soll damit natürlich ein Stück weit zur Entbürokratisierung beigetragen werden. Wir können feststellen, dass die Digitalisierung in der Justiz generell vorangeschritten ist, dass es dort bei der Fachgerichtsbarkeit Möglichkeiten gibt, die Klagen und andere Dokumente bereits elektronisch einzureichen, dass es für Rechtsanwälte, für Behörden und sonstige professionelle Einreicher die Verpflichtung gibt, diesen elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen, und dass die Prozessakten in allen Gerichtszweigen sowie in den Staatsanwaltschaften elektronisch zu führen sind. Für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof als eigenständiges Verfassungsorgan gelten diese Landes- und Bundesvorschriften noch nicht. Deswegen sollen entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Dieser Gesetzentwurf stellt eine Grundlage für die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs und die elektronische Aktenführung dar. Am Ende des Tages soll dadurch noch mehr Bürgerfreundlichkeit hergestellt und sollen drohende Medienbrüche, die ja jetzt im Moment noch gegeben sind, aufgelöst bzw. entsprechend vermieden werden. Die Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung wollen wir an der Stelle weitgehend übernehmen. An der einen oder anderen Stelle gibt es natürlich noch kleine Anpassungen. Wir stellen aber fest, dass diese erprobt und bewährt sind. Selbstverständlich besteht an dieser Stelle das Einvernehmen mit dem Verfassungsgerichtshof. Diese Gesetzesinitiative wird im Einklang mit der Verfassungsgerichtsbarkeit auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir zudem Vorschriften zur elektronischen Aktenführung in den Hinterlegungssachen einfügen, weil wir Anpassungen an die aktuelle Rechtslage in der Zivilprozessordnung vornehmen möchten. Schließlich sieht dieser Gesetzentwurf noch eine Änderung der Verordnung über die Landesanwaltschaft Bayern vor. Dabei geht es um die Vertretungsbefugnis der Grund- und Mittelschulen in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, die dann unmittelbar an die Staatlichen Schulämter übergehen. Damit ist eine Entlastung verbunden. Wenn man allein die Postfächer sieht, die damit angebunden sind, dann stellt man fest, dass dort schon ein ziemlicher Traffic herrscht, der damit einhergeht. Deswegen soll am Ende des Tages eine benutzerfreundliche und vor allem auch entlastende Umgestaltung erfolgen. Das soll es an dieser Stelle gewesen sein. Ich wünsche eine gute Beratung im weiteren Gesetzgebungsverfahren und freue mich natürlich auf Unterstützung und auf die Zustimmung zum Gesetzentwurf. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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