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Doris Rauscher

SPD 21.05.2026 Sitzungen 19/80

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht in dem Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER und der CSU um die Ausweitung der neu eingeführten Aktivrente. Ich kann Ihre Einwände nachvollziehen, liebe FREIE WÄHLER. Wer ein Leben lang selbstständig gearbeitet hat – als Ingenieur oder Steuerberater oder anders – fragt sich jetzt vielleicht durchaus und zu Recht: Warum gilt die Aktivrente eigentlich nicht für mich? Man kann über die Aktivrente sicherlich unter Gerechtigkeitsaspekten diskutieren. Ich will nicht so tun, als hätten wir eine bequeme Antwort. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch: Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass die Aktivrente nur für Sozialversicherungspflichtige gilt. Dafür gibt es einen guten Grund, und zwar die Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Pflege, im Handwerk und in der Verwaltung. Somit ist die Aktivrente kein Geschenk für die Rente im Alter, sondern sie ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument. Sie soll Anreize setzen, das Erwerbspotenzial älterer Menschen besser zu nutzen. Das ist der eigentliche Ansatz der Aktivrente. Sie soll steuerlichen Druck verringern und Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus schlichtweg attraktiver machen. Wie gesagt: bei Fachkräften; denn an Fachkräften gibt es in unserem Land einen besonderen Bedarf. Das bedeutet auch: Wer künftig sozialversicherungspflichtig eine Tätigkeit ausüben möchte, der kann das ganz unabhängig davon tun, welche Tätigkeit er oder sie davor ausgeübt hat. Genau daran setzt diese Regelung zielgenau an. Sie tut das mit einem wichtigen Aspekt, der uns als SPD besonders am Herzen liegt. Wer sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, stärkt auch die Sozialkassen. Das ist nicht unerheblich und kein Nebenaspekt, sondern ein zentrales Anliegen dieser Regelung. Selbstständige arbeiten heute schon häufig ganz ohne staatlichen Anreiz über die Regelaltersgrenze hinaus. Eine pauschale Steuerbefreiung wäre nicht zielgerichtet und auch keine Fachkräftepolitik; vielmehr würden unerwünschte Mitnahmeeffekte verstärkt, was nicht beabsichtigt ist. Mit Verlaub: Das ist nicht die Intention des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und der SPD auf Bundesebene. Ja, Geld ist endlich – das müssen wir uns auf Landesebene auch ständig anhören –, und die Aktivrente in der derzeitigen Form bindet schon 890 Millionen Euro. Eine pauschale Ausweitung auf alle Selbstständigen, Freiberufler, Beamte ohne Differenzierung würde diesen Betrag vervielfachen. Das ist Geld, das an anderer Stelle nicht mehr ausgegeben werden könnte, zum Beispiel für die Mütterrente, die Haltelinie beim Rentenniveau oder die Betriebsrente. All das muss man sich bewusst machen. Es wundert mich ein bisschen, dass die CSU diesen Dringlichkeitsantrag mit einbringt, weil wir auf Bundesebene keine Oppositionspolitik aus Bayern brauchen. Deswegen stimmen wir diesem Dringlichkeitsantrag zumindest heute nicht zu. Die Kolleginnen und Kollegen der CSU wissen genau, dass es ein Baustein von mehreren ist. Nichts ist in Stein gemeißelt. Die Aktivrente wird evaluiert; darauf hat man sich geeinigt. Ich finde, man sollte solche Forderungen auch unter haushalterischen Aspekten betrachten. Es ist populär, eine solche Forderung auszusprechen, aber es ist nicht verantwortungsvoll, liebe FREIE WÄHLER. Liebe CSU, lassen Sie sich doch bitte nicht am Nasenring durchs Plenum führen. Danke schön für die Aufmerksamkeit. Wir lehnen den Dringlichkeitsantrag ab. Ich wünsche Ihnen schöne Pfingstferien. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Der nächste Redner ist der Kollege Andreas Schalk für die CSU-Fraktion.

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