Elena Roon
Sehr geehrtes Präsidium, werte Kollegen, liebe Zuschauer! Diesem Antrag stimmen wir selbstverständlich zu. Bereits im Sozialausschuss waren wir es, die eine Petition genau zu diesem Thema als wichtig beschieden haben, während Sie sie als erledigt abgebügelt hätten. Sie wollten sie immer abschließen. Denn der Grundsatz ist klar: Wer im Alter weiterarbeiten will, darf danach nicht benachteiligt werden – ob er angestellt, selbstständig oder freiberuflich tätig ist. Eine steuerfreie Weiterarbeit im Alter darf nicht nur Arbeitnehmern zugutekommen. Selbstständige und Freiberufler leisten denselben Beitrag zur Wertschöpfung, zur Versorgungssicherheit und zur Stabilität unseres Arbeitsmarktes. Diese auszuschließen ist unfair, sachlich nicht überzeugend und mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz höchst problematisch. Die Aktivrente verfolgt grundsätzlich ein richtiges Ziel: Menschen sollen motiviert werden, über die Regelaltersgrenze hinaus erwerbstätig zu bleiben. Dieses Ziel unterstützen wir als AfD. Angesichts des demografischen Wandels und des absehbaren Ausscheidens vieler erfahrener Fachkräfte aus dem Erwerbsleben ist es sinnvoll, vorhandenes Wissen im Arbeitsmarkt zu halten. Deshalb steht fest, dass die Aktivrente diesem Ziel nicht gerecht wird. Sie schafft aktuell eine steuerliche Sonderregelung für eine bestimmte Erwerbsform und lässt andere außen vor. Leider sind es nicht selten genau diese Berufsgruppen, die auch im Alter dringend gebraucht werden, wie in Arzt- und Hebammenpraxen, im traditionellen Handwerk, in der Rechts- und Steuerberatung, in der therapeutischen Versorgung oder in vielen kleinen Betrieben. Gleiche Leistung verdient gleiche steuerliche Behandlung. (Beifall bei der AfD) Unsere Kritik an der Aktivrente war von Anfang an eine zweifache. Erstens halten wir einen Freibetrag von 24.000 Euro nach wie vor für überzogen. Eine derart hohe steuerliche Begünstigung schafft eine extreme Ungleichbehandlung zwischen jugendlichen und älteren Arbeitnehmern. Das kann den Betriebsfrieden belasten und im schlimmsten Fall dazu führen, dass jüngere Arbeitnehmer verdrängt werden und so der Generationenkonflikt befeuert wird. Maßhalten ist hier das richtige Stichwort. Zweitens ist die Begrenzung auf bestimmte Beschäftigte, wie sie jetzt nach Monaten aufgenommen worden ist, schlichtweg ungerecht. Die Union hat am Ende wieder einmal nur eine halbe Lösung vorgelegt. Wenn Bayern im Bundesrat solche Regelungen politisch mitträgt, dann darf sich die CSU hier nicht wegducken. Wer das Parteibuch der Schwesterpartei der Merz-CDU hat, muss auch Verantwortung für die Folgen dieser Bundespolitik übernehmen. Auch von den FREIEN WÄHLERN wünsche ich mir hier im Parlament etwas mehr Kritik, nicht nur von Aiwanger auf Volksfesten. Wir als AfD haben bereits in der letzten Legislaturperiode mit unserem Antrag zur Einführung eines Steuerfreibetrags in Höhe von 12.000 Euro für den Hinzuverdienst von Rentnern gezeigt, wie es besser geht – angemessener, gerechter und breit angelegt. Ein solcher Freibetrag setzt einen attraktiven Anreiz, ohne eine neue Schieflage zu schaffen. Es steht fest, dass es Deutschland um ein Vielfaches besser gehen würde, wenn wir etwas zu sagen hätten, wir als AfD. Nicht nur Alice Weidel zieht im Politranking an unserem Ministerpräsidenten vorbei, sondern die AfD insgesamt. Auch hier in Bayern gewinnen wir immer weiter an Zustimmung, und das zu Recht. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Eva Lettenbauer für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
