Martin Scharf
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Böhm, heute wurden etliche Anträge der AfD beraten, die es hier nicht gebraucht hätte. Diese hochgezogenen Anträge sind es hingegen wert, hier in diesem Hohen Haus diskutiert und erörtert zu werden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD) Wir sprechen heute über Anträge, die ein sehr ernstes Thema aufgreifen. Antiziganismus ist leider Realität. Antiziganismus, Rassismus und Diskriminierung haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. Wer Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Zugehörigkeit diskriminiert, greift die Grundwerte unseres Zusammenlebens an. Das ist ein No-Go. Das geht nicht. Gerade deshalb ist es aber auch wichtig, genau hinzuschauen, welche Maßnahmen tatsächlich notwendig sind und welche bereits greifen. In einem der hier vorliegenden Anträge wird eine langfristige strukturelle Förderung der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus in Bayern gefordert. Das klingt zunächst einmal nachvollziehbar. Sieht man sich aber die aktuelle Lage an, wird deutlich, dass ein zusätzlicher Beschluss an dieser Stelle nicht erforderlich ist. Der Freistaat Bayern hat bereits gehandelt. Mit dem Staatsvertrag mit dem Landesverband der Sinti und Roma besteht eine klare Grundlage. Die Mittel wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht. Auch die Arbeit der MIA Bayern ist bereits in bestehende Förderstrukturen eingebettet. Die Arbeit der MIA wird politisch begleitet und finanziell unterstützt. Wir sollten auch sauber zwischen Zuständigkeiten unterscheiden. Ein erheblicher Teil der Finanzierung erfolgt über Bundesprogramme, insbesondere über das Programm "Demokratie leben!". Entstehen dort Unsicherheiten, ist in erster Linie der Bund gefordert, für Verlässlichkeit zu sorgen. Es kann kein Automatismus sein, dass der Freistaat Bayern jedes mögliche Defizit sofort umfassend kompensiert. Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Wir sollten bei Förderstrukturen nicht allein projektbezogen denken. Wir dürfen auch nicht vorschnell neue und dauerhafte Verpflichtungen eingehen, ohne den tatsächlichen Bedarf und die Entwicklung genau zu bewerten. Gerade im sensiblen Bereich der Antidiskriminierungsarbeit ist es wichtig, bestehende Strukturen weiterzuentwickeln und zu stärken, statt parallel dazu neue Förderlogiken aufzubauen. Ein Blick auf die Expertenanhörung, die Kollege Karl Freller schon erwähnt hat, zeigt, dass die grundsätzliche Unterstützung für diese Arbeit fraktionsübergreifend vorhanden ist. Das wurde im gemeinsamen Antrag, der breite Zustimmung gefunden hat, deutlich. Dort wird der richtige Weg beschritten: klare politische Haltung, konkrete Maßnahmen und eine Weiterentwicklung im Rahmen der bestehenden Strukturen. Die heutigen Anträge gehen darüber hinaus, ohne dass sich ein konkreter zusätzlicher Handlungsbedarf ableiten lässt. Sie fordern mehr, obwohl bereits gehandelt wird. Sie verschieben Verantwortung, obwohl die Zuständigkeiten klar geregelt sind. Wir kommen deshalb zu einer klaren Bewertung: Wir stehen zum Schutz von Sinti und Roma, wir stehen zur Bekämpfung des Antiziganismus und wir stehen zur Unterstützung bestehender Einrichtungen; aber wir brauchen keine zusätzlichen Beschlüsse. Aus diesem Grund lehnen wir die Anträge ab. Dies geschieht allerdings nicht mit Freude, wie es beim Kollegen Böhm der Fall war. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
