Horst Arnold
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist im Rechts- und Verfassungsausschuss tatsächlich einstimmig beschlossen worden. Darum stellt sich die Frage: Warum wird er hier hochgezogen? Die Ausführungen des Kollegen von der AfD zeigen, dass es nicht immer sinnvoll ist, solche Dinge hochzuziehen, weil dann wieder Argumente ins Feld geführt werden, bei denen es müßig ist, diese innerhalb von vier Minuten widerlegt zu bekommen. Das geht auch leicht. Kollege Straub, wir sind uns da einig: Grundsätzlich geht es darum, dass Einbürgerungen an sich eine gute Angelegenheit sind, auch deswegen, weil Deutschland ein demografisches Problem hat. Heute kam die Meldung, dass der niedrigste Geburtenstand seit 1946 erreicht ist, dass aber die Herausforderungen im Rahmen der Demografie – der Fachkräfte und allem, was dazugehört – als weitaus größer anzusiedeln sind. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir Einbürgerungen vornehmen. Es wäre weit gefehlt zu glauben, dass Einbürgerung nur eine Frage der Sprachfähigkeit sei. Da sind viele andere Dinge vorgeschaltet, nämlich auch die elementare Frage, ob die Menschen, die jetzt eingebürgert werden, in der Lage sind, sich selbst zu ernähren und nicht nach der Einbürgerung gleich ins Sozialsystem hineingehen. Das ist eine hohe Hürde, die aber auch genommen wird. Jetzt kann man sagen: Wer die Sprachzertifikate fälscht, der fälscht alles andere. Was haben wir damit erreicht? – Eine grundsätzliche Diffamierung, eine Diskriminierung, einen Generalverdacht gegen alle Einbürgerungen. Und diese Generalverdachtsmomente nutzen unserer Gesellschaft, unserem Zusammenhalt, aber auch unserem Selbstverständnis, dass jeder eine Chance bekommt, der sich integriert, dass jeder, der sich bemüht, hier auch willkommen ist, überhaupt nichts; es ist kontraproduktiv. Deswegen glaube ich, dass dadurch auch die Beamtinnen und Beamten, die das jeweils prüfen – das sind die Ausländerbehörden, die in dem Kontext langwierige Prüfungsverfahren veranstalten –, diffamiert werden, weil ihnen pauschal unterstellt wird, sie würden das nicht richtig prüfen und möglicherweise seien seit 2015 in 100.000 Fällen rechtswidrige Einbürgerungen durchgeführt worden. – Auch das stimmt nicht. Das hat man davon, wenn man so einen Antrag hochzieht: lauter Diffamierungen. Man kommt nicht hinterher, diese Diffamierungen ins rechte Licht zu rücken, nicht deswegen, weil man keine Argumente hat, sondern deswegen, weil einem die Zeit fehlt. Das hätten Sie uns ersparen können, indem Sie diese Anträge nicht hochgezogen hätten; aber Sie müssen natürlich auch lernen. Was Bürokratisierung betrifft, könnten wir das in Bezug auf hochgezogene Anträge, die im Innenausschuss des Bundestags bereits wortgleich mit Mehrheit gefasst worden sind, einmal beschließen. Das heißt mit anderen Worten: Es ist die Retorte aus der Retorte, weil nämlich dort, wo es hingehört – in den Bundestag –, Verschärfung von Strafvorschriften schon längst beschlossen ist. Lange Rede, kurzer Sinn: Natürlich sind wir gegen Rechtsmissbrauch. Natürlich sind wir gegen Betrug in jeder Art und Weise. Was der Sache dienlich ist, ihr aber auch verfassungsmäßig und verhältnismäßig gerecht wird, wird von uns befürwortet. Da brauche ich jetzt nicht uns als entsprechende Personalbeweise, sondern unser Abstimmungsverhalten im Innenausschuss des Bundestages zu bemühen. Die SPD war zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der CSU eindeutig dafür, diesen Antrag voranzubringen. Das ist der Konsens, und dieser Konsens wird von uns auch nicht aufgekündigt. Ich gebe aber zu bedenken, dass diese Zeit, die ich jetzt verwendet habe, auch anderweitig zu nützen gewesen wäre. – Danke schön. (Beifall bei der SPD)
