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Alexander Hold

28.04.2026 Sitzungen 19/78

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Für die Staatsregierung spricht jetzt Herr Staatsminister Joachim Herrmann. Bitte, Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, Hohes Haus! Ich freue mich, dass der Gesetzentwurf der Fraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN für ein Bayerisches Modellregionengesetz heute schon in Zweiter Lesung behandelt wird. Es ist sehr zügig beraten worden, und das ist gut so. Wir sind somit kurz davor, die Entbürokratisierung mithilfe der Kommunen noch einmal neu anpacken zu können und den verschiedenen kommunalen Ebenen Raum für Erprobungen zu geben. Das Besondere an diesem Gesetz ist, dass hier nicht zuerst das Parlament oder die Staatsregierung beschließt, welche Entbürokratisierung geboten ist, sondern dass wir den Kommunen anbieten, Vorschläge zu unterbreiten und zu sagen, diese Vorschrift hindert uns gerade und sollte am besten außer Kraft gesetzt werden, damit wir frei entscheiden können. Wir legen die Initiative in die Hand der Kommunen. Deshalb will ich hier noch einmal sagen, es gibt keine formelle zahlenmäßige Begrenzung. Wir werden sehen, was hier an Vorschlägen kommt und wie das in den Abläufen vernünftig zu ordnen ist. Das Innenministerium hat die zentrale Steuerung. Fachliches wie zum Beispiel Umweltvorschriften müssen natürlich vom Umweltministerium behandelt werden. Klar ist auch, dass wir das Ganze in moderner Weise und digitaler Form bewerkstelligen wollen. Das Gesetz tritt – so lautet der Ihnen vorliegende Beschlussvorschlag – zum 16. Mai in Kraft. Dann wird das Innenministerium die digitale Plattform freischalten, auf der dann die entsprechenden Anträge der Kommunen gestellt werden können. Es kann nur zügig funktionieren, wenn sich alle auf das digitale Verfahren einlassen. Deshalb werden wir betroffenen Kommunen – so viele sind es nicht – gegebenenfalls noch einmal ausdrücklich mitteilen, dass alles auf die digitale Plattform gebracht werden muss, damit wir auf dieser Ebene die Kommunikation zwischen den Ministerien entsprechend gestalten können. Dann werden wir im Einzelfall sehen, wo wir aufgrund der Ermächtigung, die der Landtag der Staatsregierung mit dem heutigen Gesetz gibt, erst einmal eine Ausnahme und Befreiung von einem Gesetz im Einzelfall zulassen können. Wir werden uns auch genau ansehen, zu welchen Themen es womöglich von mehreren Kommunen entsprechende Vorschläge gibt. Ich sage aber noch einmal, das ist zahlenmäßig nicht begrenzt. Sagen zehn verschiedene Kommunen zum gleichen Thema, davon wollen wir befreit werden, spricht auch nichts dagegen, alle zehn Kommunen probeweise davon zu befreien. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich denke, es ist richtig, dass das in diesem Gesetzentwurf offengehalten wird und dass wir darüber zunächst einmal frei entscheiden können. Wir werden das – das will ich ausdrücklich sagen – vonseiten des Innenministeriums in ständiger Rückkopplung mit dem Hohen Haus tun, weil einerseits das Hohe Haus wissen soll, wie das funktioniert und welche Anträge kommen, und es andererseits möglicherweise aber auch Ideen geben wird, bei denen wir klar feststellen müssen, nein, das widerspricht dem Willen des Landtags. Sollte zum Beispiel ein schlauer Bürgermeister auf die Idee kommen, vom Verbot der Straßenausbaubeiträge befreit zu werden, um sie bei sich wieder einzuführen, (Heiterkeit bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, der SPD und den GRÜNEN) werden wir natürlich nicht sagen, das ist eine tolle Idee, sondern sagen, nein, es gibt eine klare Entscheidung des Landtags, dass diese abgeschafft sind und auch nicht durch die Hintertür wiedereingeführt werden. All das gehört zu der Vielfalt an Varianten, die denkbar sind und auf uns zukommen werden. Wir werden dem Parlament rückmelden, in welche Richtung das läuft. Dann kann es durchaus sein, dass manches vielleicht noch einmal nachgesteuert werden muss. (Michael Hofmann (CSU): Sehr gut!) Darüber werden wir in engem Austausch berichten. Entscheidend ist, dass wir gemeinsam den Willen haben, dass etwas vorangebracht wird. Sollten wir bei einer Vorschrift, die hier zur Ausnahme vorgeschlagen wird, zusammen mit dem jeweiligen Fachressort feststellen, dass diese bei näherer Betrachtung aus heutiger Sicht eigentlich nicht mehr notwendig ist, kann es auch sein, dass wir dem Hohen Haus vorschlagen, hier keine Ausnahme zu erteilen, sondern die Vorschrift gleich abzuschaffen. Auch das ist eine denkbare Folgerung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich denke, dafür müssen wir frei sein. Genau das wollen wir anbringen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, damit wir möglichst schnell mit der Umsetzung beginnen können. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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