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Johannes Becher

GRÜNE 28.04.2026 Sitzungen 19/78

Kollege Nussel, ich kann das nur zurückgeben. Wir sagen, jede Kommune soll Möglichkeiten haben. Ihr sagt, es sollen nur ausgewählte Kommunen sein. Wer ist dann kommunalfreundlicher, ihr oder wir? (Martin Wagle (CSU): Wir!) Wir sind doch diejenigen, die die Kommunen im Blick haben. Deswegen verstehe ich die Wortmeldung nicht. Aber so ist es halt. Die Opposition und generell auch Regierungsfraktionen haben durchaus das Recht, zu Gesetzentwürfen der Staatsregierung Änderungsanträge zu stellen. Es ist eigentlich das Königsrecht eines Parlaments, dass man sich Gedanken darüber macht, was in einem Gesetz steht. Kann man einen Gesetzentwurf in dem Fall verändern, vielleicht sogar verbessern? Allerdings ist es auch zumindest ein Recht der Regierungsfraktionen, Oppositionsanträgen einmal zuzustimmen; denn möglicherweise muss man nicht bei 58 Anträgen gleich pauschal sagen, dass alles Quatsch ist. Sondern vielleicht hat auch der andere einmal recht. So ist es doch in einer guten Debattenkultur. Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn wir in der Sache auch einmal gemeinsam unterwegs wären. (Beifall bei den GRÜNEN)

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