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Christiane Feichtmeier

SPD 28.04.2026 Sitzungen 19/78

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch in Zweiter Lesung gilt für uns ganz klar: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Die AfD konstruiert hier eine angebliche demokratische Lücke. Aber diese Lücke gibt es nicht. Bayern hat stabile und bewährte kommunale Strukturen. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden direkt gewählt mit einer klaren demokratischen Legitimation für sechs Jahre. Genau diese sechs Jahre braucht es auch; denn Kommunalpolitik lebt von Verlässlichkeit und Kontinuität. Wer ernsthaft Projekte voranbringen will, ob beim Wohnungsbau, bei Schulen oder Infrastruktur, braucht Planungssicherheit. Ihr Vorschlag würde genau das zerstören. Was bedeutet Ihr Gesetzentwurf konkret? – Bis zu zweimal pro Wahlperiode kann ein Abwahlverfahren angestoßen werden. Das heißt faktisch: Alle paar Jahre Wahlkampf. Die Folge ist doch absehbar. Kein Bürgermeister und keine Bürgermeisterin wird noch mutige oder unpopuläre, aber notwendige Entscheidungen treffen. Projekte bleiben liegen, Kommunen geraten in Stillstand. Das ist nicht mehr Demokratie, das ist Blockade. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Zudem wird oft übersehen, dass es bereits funktionierende Kontrollmechanismen gibt. Der Gemeinderat übt Kontrolle aus. Die Rechtsaufsicht kann eingreifen. Bei Fehlverhalten greift selbstverständlich das Disziplinarrecht. Wir haben also Instrumente. Wir brauchen kein zusätzliches politisches Druckmittel. Unsere Gemeinden sind stabil, leistungsfähig und bürgernah. Genau das sollten wir erhalten. Deshalb bedanke ich mich bei allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern für ihre Arbeit und wünsche ihnen von hier aus für die nächsten sechs Jahre von ganzem Herzen alles Gute und viel Erfolg. Diesen Gesetzentwurf braucht es definitiv nicht. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

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