Nicole Bäumler
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Sammelgesetz – das klingt nach Verwaltungsroutine, und ja, manches ist hier wirklich unstrittig Routine, die Umbenennung der Schulen für Kranke in Klinikschulen beispielsweise. Allerdings hat mich die Debatte hier verwundert, weil sowohl Frau Ministerin Stolz als auch Frau Kollegin Eiling-Hütig mehrfach betont haben, dass die Akteurinnen und Akteure seit vielen Jahren den Wunsch hegen, diese Umbenennung durchzuführen. Ich stelle mir an dieser Stelle schon die Frage, warum diese Umbenennung dann viele Jahre gedauert hat. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Eine weitere unstrittige Routine ist beispielsweise auch die aufgeführte Befreiung bei den Sprachstandserhebungen und die gesetzliche Grundlage für die digitalen Leistungsnachweise. Das alles sind – das möchte ich betonen – vernünftige, handwerklich solide Schritte. Diesen Teil des Entwurfs empfinden wir als zustimmungsfähig. In der Begründung dieses Entwurfs steht die Eigenverantwortung der Schulen im Fokus. Schulen sollen stärker selbst entscheiden. Ermessensspielräume sollen erweitert werden. – Ja, das ist gut so. Aber dann kommt halt das Handyverbot, und plötzlich gilt das Prinzip der schulischen Autonomie dann doch nicht mehr. Da schreibt die Staatsregierung plötzlich zentral vor, was in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 zu gelten hat. Es gibt keine Möglichkeit für Schulen, die eigenen Konzepte umzusetzen bzw. weiter umzusetzen, möchte ich an dieser Stelle sagen, was seit vielen Jahren bereits gelebte Praxis ist, und ich möchte betonen, erfolgreich gelebte Praxis. Wenn die Frau Staatsministerin an dieser Stelle von Entlastungen spricht, dann stelle ich als Lehrerin mir ehrlich gesagt schon die Frage, wie diese Entlastung denn ausschauen soll. Denn zunächst muss ich als Lehrerin mal eine neue Regel einführen. Meine Schülerinnen und Schüler sind vielleicht an die Praxis, die es ja gibt, schon gewöhnt. Jetzt muss ich wieder eine neue Regelung einführen. Das ist, wie ich finde, keine Entlastung. Ich stelle mir eine weitere Frage. Ich sehe gerade bildlich, wie ich auf dem Pausenhof eines großen Gymnasiums stehe, mit vielleicht 1.400 Schülerinnen und Schülern, die sich draußen aufhalten. Ich habe Pausenaufsicht. Wie soll ich denn jetzt auf den ersten Blick erkennen: Ist das eine Siebtklässlerin oder eine Achtklässlerin? Darf dieses Mädchen das Handy benutzen, oder darf es das nicht? Ich weiß nicht, wo hier die Entlastung stattfinden soll. Dieses Gesetz enthält außerdem Regelungsbereiche, bei denen ich ernste Fragen habe. Ich hoffe, dass diese sich in der Ausschussberatung klären werden. Die erste Frage habe ich zum Bereich mit dem Jugendamt. Sie streichen das Einvernehmen des Jugendamts bei schweren Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen. In der Realität ist es doch so: Oftmals sind es gerade Kinder und Jugendliche, die in einer Notlage sind, die aus Schulen ausgeschlossen werden sollen. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Genau für diese Kinder und Jugendlichen haben wir das Jugendhilfesystem. Ich frage mich also an dieser Stelle: Welche Praxisprobleme wollen Sie mit dieser Änderung im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen eigentlich lösen, und welche Garantie geben Sie, dass die Schülerinnen und Schüler trotzdem die Unterstützung erhalten, die sie brauchen? Die zweite Frage betrifft § 125 StGB. Sie erweitern die Eignungsausschlussgründe für Schulpersonal. Auch hier stellen sich einige Fragen, die noch geklärt werden müssen. Die dritte, für mich wirklich zentrale Frage in diesen Änderungsvorschlägen betrifft die Schülermitverantwortung. Das monatliche Versammlungsrecht der Klassensprecherversammlung verschwindet aus dem Gesetz. Es wandert in die Schulordnung. Das klingt zunächst technisch, ja, das ist es aber nicht. Was im Gesetz steht, das kann nur der Landtag ändern. Was in der Verordnung steht, das kann das Ministerium alleine ändern, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Warum soll also hier der gesetzliche Schutz von Schülerinnen- und Schülerrechten so massiv beschränkt werden? Verehrte Kolleginnen und Kollegen, alle diese Fragen werde ich im Ausschuss stellen. Ich erwarte Antworten. Die SPD steht für ein Schulrecht, das Kinder und Jugendliche schützt, Eltern beteiligt und demokratische Teilhabe stärkt. Das ist der Maßstab für dieses Gesetz. (Beifall bei der SPD)
