Martin Brunnhuber
Herr Vizepräsident! Das mit dem "einen Moment" finde ich nicht schlecht. Das ist wirklich gut, "einen Moment" – dann ist alles besser. Zur Einordnung des Gesetzentwurfs: Dieser ist nicht, wie Sie gesagt haben, eine punktuelle Änderung, sondern wirklich ein umfassender Modernisierungsschritt, und zwar für das gesamte Schulrecht. Das muss man jetzt mal gesagt haben, weil das die Reaktion auf drei zentrale Entwicklungen darstellt: zum Ersten veränderte pädagogische Anforderungen, zum Zweiten Digitalisierung und zum Dritten Bedarf an effizienten Verwaltungsstrukturen, wir haben es schon gehört. JAMI – das haben wir in der Aktuellen Stunde schon genannt. Ziel ist mehr Flexibilität bei der Wahrung der Wahlfreiheit. Bei den Sprachstandserhebungen hat man gesehen: Das ist vielleicht am Anfang ein bisschen holprig, wenn man sagt, immer mit den Beratungslehrkräften oder dann mit den Schulpsychologen. Jetzt macht man da einfach eine Tür auf und befähigt auch die Logopädinnen und Logopäden als ausgewiesene Experten, hier Ausnahmetatbestände zu beschreiben. Das Dritte – digitale Leistungsnachweise – ist in der heutigen Zeit üblich. Ich glaube, das mit dem Internet wird sich durchsetzen. Da muss auch die Schule mitmachen, (Unruhe – Glocke des Präsidenten) damit man schriftliche, mündliche und praktische Leistungsnachweise auch in digitaler Form erbringen kann. Datenschutz und pädagogische Praxis hängen eigentlich miteinander zusammen. Es ist jetzt Usus, dass man pädagogische Produkte, zum Beispiel Erklärvideos, Podcasts oder digitale Lernprodukte, auch datenschutzrechtlich in der Gesetzgebung klar definiert. Da hat man jetzt im Gesetz nachjustieren müssen. Die Nutzung digitaler Endgeräte ist jetzt der springende Punkt, wo ich sage: Ja – der Herr Walbrunn hat es schon gesagt –, die Erde dreht sich, jeden Tag eine Runde. Die Leute draußen, die Schulleiterinnen und Schulleiter und auch die Lehrkräfte sind dankbar für eine klare Regelung, dass man die private Nutzung für die 5. bis 7. Jahrgangsstufe ausschließt. Das ist so. Wir haben es gesehen: (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Die Konzentration wird dadurch gestärkt, die psychische Gesundheit gestützt und die soziale Entwicklung gefördert. Was Sie gesagt haben, stimmt so nicht, Frau Triebel: Wir haben ein pädagogisches Konzept für die Mediennutzung. Das ist ein Gesamtkonzept. Wenn man mal im Detail hinschaut, dann ist das wirklich ausgeklügelt. Da muss ich die Kolleginnen und Kollegen vom Kultusministerium in Schutz nehmen. Da leisten wir hervorragende Arbeit. Stellvertretend dafür möchte ich mich bedanken bei unserer Kultusministerin Anna Stolz. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Die Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen sind angesprochen worden. Da geht es nur darum, dass man effizient und schneller in den Verfahren wird und rechtssicher bleibt. Digitale Tests und Schulentwicklung: Da wird man sich dadurch annähern, dass man in internationalen Vergleichsstudien eine Datenbasis schafft, um Vergleiche und Schlüsse ziehen zu können, immer vor dem Hintergrund, dass das Ganze pseudonymisiert ist und die Daten ausschließlich für die Qualitätsentwicklung verwendet werden. Die Umbenennung der Schulen für Kranke in Klinikschulen ist sogar vom Behindertenbeauftragten, Herrn Kiesel, ausdrücklich gelobt worden. Die Anhörungen und Rückmeldungen sind durchwegs positiv, weil dieses Gesetz Leitlinien für mehr Vertrauen in den Schulen schafft, mehr pädagogische Freiheit schafft, weniger Bürokratie ergibt und mehr Digitalisierung zulässt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Zwei Minuten vor Ablauf meiner Redezeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
