Gabriele Triebel
Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Ministerin! Uns liegt heute wieder einmal eine turnusgemäße Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vor. Sie passen dieses Gesetz in vielen kleinen Einzelmaßnahmen an die momentanen Gegebenheiten bzw. an das an, was notwendig ist, was auch gut ist. Ich möchte auf fünf Punkte eingehen, die uns GRÜNEN besonders wichtig sind. Erstens. Das Thema Handynutzung: Eigentlich, und das haben Sie in Ihrer Rede auch gesagt, soll den Schulen mehr Eigenverantwortung übergeben werden. Die Handyregelung, wie sie jetzt im Gesetz beschrieben ist, schränkt die Schulen aber ein. Im Gesetzentwurf wird versäumt, verbindliche Rahmenbedingungen festzulegen – das wäre uns GRÜNEN besonders wichtig – und die operative Umsetzung in der Eigenverantwortung der einzelnen Schulen zu belassen. So sollen die Schülerinnen und Schüler erst lernen, wie – ich zitiere – "[…] digitale Endgeräte sachgerecht und reflektiert als Lern- und Arbeitsmittel eingesetzt werden können." Weiter heißt es: "Dieser Lernprozess erfordert Zeit, pädagogische Anleitung und klare Rahmenbedingungen." Genau das fehlt aber. Es gibt von der Staatsregierung keine klaren Rahmenbedingungen für digitale Bildung. Es gibt weder ein medienpädagogisches Gesamtkonzept für alle Schulen noch eine ausreichende Berücksichtigung in der Lehrkräftebildung sowie genügend Unterrichtszeit dafür. Zweitens. Die Änderung von Artikel 62 Absatz 8: Die darin vorgesehene Verlagerung der Regelungen zur Klassensprecherversammlung in die Bayerische Schulordnung würde die Grundstruktur der Schülervertretungen im Freistaat massiv schwächen. Eine Verankerung im Gesetz bietet eine demokratische Beständigkeit, die weit über die Ebene einer Verordnung hinausgeht. Änderungen am BayEUG, wie wir heute sehen, erfordern eine parlamentarische Debatte und die Zustimmung des Bayerischen Landtags. Demgegenüber könnte die Schulordnung durch das Staatsministerium durch eine Verordnung einfach angepasst werden. Damit würden die Mitwirkungsrechte der Schülerinnen und Schüler und die direkte parlamentarische Kontrolle entfallen. Es entstünde eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die gesamte Schülermitverwaltung. Ich glaube, das können wir so nicht wollen. (Beifall bei den GRÜNEN) Drittens. Ausdrücklich positiv zu erwähnen ist der Aufbau einer Infrastruktur für ein computerbasiertes Testen im Sinne einer datenbasierten Schul- und Unterrichtsentwicklung. Wir gehen hier voran, und ich denke, dass das auch notwendig sein wird, um unser Schulsystem zukunftsgerecht aufzubauen. Allerdings gebe ich doch zu bedenken, dass es nicht reicht, hier nur die technischen Komponenten zu bedenken. Man müsste sich auch dafür einsetzen, dass es Ziele gibt bzw. Ziele formuliert werden und die unterschiedlichen Ebenen von der Lehrkraft über die Schulleitung bis hin zur Schulaufsicht und dem Ministerium vertikal und horizontal vernetzt werden. Erst dann bringen sie diesen Mehrwert in diesem gemeinsamen Austausch, den wir wirklich sehr dringend brauchen. Viertens. Zum Thema Jahrgangsmischung: Darüber haben wir schon vorher bei der Aktuellen Stunde gesprochen. Das jahrgangsgemischte Lernen als großen Wurf anzusehen, würde ich vor dem Hintergrund des massiven Lehrkräftemangels doch etwas in Zweifel ziehen. Eine Öffnungsklausel, wenn sich alle Beteiligten vor Ort einig sind, Mittel- und Realschule zusammenzuführen, würde weit mehr Chancengerechtigkeit bringen und gleichzeitig Schulstandorte sichern. (Beifall bei den GRÜNEN) Trotzdem gebe ich bei diesen so altbekannten Maßnahmen wie jahrgangsgemischtem Lernen zu bedenken, dass die Lehrkräfte auch fortgebildet werden müssen, um ihnen entsprechendes pädagogisch-didaktisches Handwerkszeug an die Hand zu geben. Fünftens. Zum Thema Durchführung von Leistungsnachweisen: Der uns vorliegende Entwurf ist keine wirkliche Reform, die es für das Lernen in der Kultur der Digitalität dringend bräuchte.
