Markus Walbrunn
Herr Präsident, Frau Ministerin, meine Damen und Herren! Sie haben einen kleinen Frankensteingesetzentwurf geschaffen – nicht inhaltlich, nur strukturell. Es gibt einen zentralen Korpus, wenn man so will, den man im weitesten Sinne mit "Digitalisierung" zusammenfassen kann. Daran hat man dann Regelungen zu allen möglichen anderen aktuellen Themen und Problemen im Bildungsbereich angeflickt. Das ist nicht wirklich optimal; denn einige der hier adressierten Problemlagen verdienen durchaus eine eigene Debatte. Ich denke beispielsweise an das, was Sie so kompakt als Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen und der Beschleunigung von Verfahren bei Erziehungs-, Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen zusammengefasst haben. Auf gut Deutsch sollen die Schulen in Zukunft weitgehend selbstständig über entsprechende Sanktionen gegen Schüler wie etwa den Ausschluss aus dem Unterricht und Schulentlassungen entscheiden können. Das ist ein richtiger Schritt, nur schade, dass so ein zentrales Thema, nämlich Sicherheit und Ordnung an unseren Schulen, quasi als Appendix behandelt wird. Ich hätte ein paar Zahlen für 2025 zur Relevanz: 250 Lehrer und 2.109 Schüler wurden im vergangenen Jahr Opfer einer Straftat an bayerischen Schulen. Es kam zu 56 Messerangriffen, 2.746 Körperverletzungsdelikten und 354 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wobei in 142 Fällen der Täter jünger als 14 Jahre alt war. So etwas ist natürlich nur die Spitze des Eisbergs, das sind die besonders krassen Fälle, die eine strafrechtliche Relevanz haben. Die kleineren Störungen des Unterrichts und der Schulordnung, im Übrigen natürlich auch die dagegen verhängten Sanktionen, werden gar nicht zentral erfasst. Ich habe versucht nachzufragen; man bekommt natürlich keine Antwort. Da muss man sich dann mit anekdotischer Evidenz über das Ausmaß begnügen. Die Sanktionsmöglichkeiten der Schulen zu vereinfachen oder auch der Ausbau multiprofessioneller Teams, den Sie heute schon angesprochen haben, sind auf jeden Fall richtige Schritte, aber da wird eben noch mehr kommen müssen, damit uns solche Entwicklungen perspektivisch nicht entgleiten. Ich verspreche Ihnen: Die AfD wird gerade an diesem Thema dranbleiben; denn wir wollen in Bayern keine Berliner und NRW-Verhältnisse. Noch etwas: Solche Vereinfachungen dürfen am Ende eben auch kein Stehlen aus der Verantwortung sein. Es kann nicht sein, dass man Lehrer und Schulleitungen in den oft schwierigen Auseinandersetzungen mit betroffenen Erziehungsberechtigten alleinlässt. Zentral gefasste Entscheidungsregelungen sind nicht per se unnötige Bürokratie, wie es so oft heißt, sondern haben durchaus Vorteile; das haben wir schon bei unseren Anträgen zu Hitzefrei oder auch dem Gesetzentwurf zum Handyverbot an Schulen thematisiert. Gerade bei dem letzten Thema haben Sie sich erfreulicherweise bewegt. Das grundsätzliche Verbot der privaten Nutzung digitaler Endgeräte im Schulgebäude und auf dem Schulgelände soll, wie wir gerade gehört haben, bis zur Jahrgangsstufe 7 ausgeweitet werden. Das begrüßen wir natürlich ausdrücklich, auch wenn die AfD bereits letztes Jahr weitergegangen ist. Zur Erinnerung: Wir finden, dass die Nutzung von Handys außerhalb von Unterrichts- und Lernzwecken an Schulen des ersten Bildungswegs generell nichts verloren hat, ausgenommen natürlich bei Notfällen und Ähnlichem. Es ist im Übrigen schon ein bisschen ironisch – das muss ich an der Stelle schon anmerken –, dass Sie, Herr Dr. Brunnhuber, hierzu vor einem Jahr aus Sicht der FREIEN WÄHLER noch angemerkt haben, dass – Zitat – die Rechtslage eigentlich ausreichend wäre. Ich weiß nicht, was sich geändert hat oder ob das die CSU vielleicht am Ende dann doch etwas anders gesehen hat. Das jahrgangsübergreifende Lernen an Mittelschulen haben wir schon in der Aktuellen Stunde angesprochen; die Leistungsnachweise mittels digitaler Endgeräte oder computerbasierter Testinstrumente besprechen wir dann im Ausschuss. Ein Punkt ist mir aber noch wichtig, nämlich dass Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen künftig durch ein logopädisches Attest von den Sprachstandserhebungen befreit werden können, jedenfalls soweit keine weiteren Deutschdefizite vorliegen. Das klingt grundsätzlich sinnvoll. Wir haben noch etwas Bedenken, ob sich ein Hintertürchen für Missbrauch öffnen könnte. Damit, ob wir letztlich mitgehen können oder auch nicht, werden wir uns noch einmal eingehend auseinandersetzen. Fassen wir zusammen: Ein moderner Prometheus, der das Feuer zurück ins Bildungssystem bringt, ist der vorliegende Gesetzentwurf trotz seines Umfangs nicht, aber er adressiert durchaus zentrale Problemlagen und enthält einige sinnvolle Regelungsvorschläge. Wir freuen uns entsprechend auf die Beratungen und regen lediglich an, künftige Gesetze inhaltlich doch etwas kohärenter zu gestalten, damit nicht einzelne Aspekte im Rahmen der Debatte hinten herunterfallen. – In diesem Sinne vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
