Anna Stolz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dieser Gesetzesänderung geht es um die notwendigen Anpassungen im Schulfinanzierungsgesetz. Diese betreffen vor allem die Zuschüsse für Lehrpersonal an allen kommunalen und privaten Schulen, an denen man das Abitur ablegen kann. Warum sind diese gesetzlichen Änderungen jetzt nötig? – Wir haben ab dem Schuljahr 2018/2019 vom G8 auf das neue G9 umgestellt. Mit dem aktuellen Schuljahr ist der Aufwuchs des G9 beendet. Der Systemwechsel ist damit abgeschlossen. Gerade steckt unser erster G9-Abiturjahrgang mitten in den Abiturprüfungen. Heute wurden übrigens die Deutschprüfungen geschrieben. Unseren Abiturientinnen und Abiturienten an dieser Stelle nochmals viel Erfolg für das diesjährige Abitur! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD) Das neue G9 bedeutet aber nicht nur eine Jahrgangsstufe mehr, sondern auch mehr Raum für pädagogische Innovationen und mehr Wahlmöglichkeiten in der neuen Profil- und Leistungsstufe. Für all das brauchen wir mehr Lehrpersonal als im alten G8. Dies gilt für die staatlichen Gymnasien ebenso wie für die privaten und kommunalen Schulen. Als Freistaat Bayern unterstützen wir unsere privaten und kommunalen Schulen kraftvoll. Deshalb unterstützen wir die Träger dabei, die Mehrbedarfe zu finanzieren. Die Zuschüsse, die Bayern hier seit Jahren gibt, werden wir nun gesetzlich verankern. Was heißt das konkret? Erstens. Wir verankern die künftig geltenden Zuschüsse für die privaten und kommunalen Träger vollständig im Gesetz. Dies gilt für die sogenannten Lehrpersonalzuschüsse für kommunale Träger und die sogenannten Betriebszuschüsse für private Träger. Zweitens. Wir regeln den Kostenausgleich, den die kommunalen Schulträger zusätzlich zu diesen Zuschüssen erhalten, klar und verbindlich im Gesetz. Dieser Kostenausgleich basiert wiederum auf dem Konnexitätsprinzip. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Gesetzesänderung schaffen wir Transparenz, Planungs- und Rechtssicherheit für Kommunen, Träger, Schulen und Beschäftigte. Daher bitte ich Sie heute schon um Zustimmung, aber wünsche nun erst einmal gute und konstruktive Beratungen, auch im Ausschuss. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
