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Horst Arnold

SPD 28.04.2026 Sitzungen 19/78

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der besonders gesicherte Haftraum ist kein Novum, sondern war auch schon im alten Bayerischen Strafvollzugsgesetz als Ultima Ratio der freiheitsentziehenden Maßnahmen vermerkt, wenn besondere Gefahren für den Inhaftierten, aber auch für die Umgebung, für Mitinhaftierte und für die Beschäftigten bestanden. Über Jahrzehnte hinweg hat man gedacht, dass dies genug ist. Aber man sieht, dass diese offene Regelung in Gablingen als Ultima-Ratio-Regelung missbraucht worden ist. Es ist wohl offensichtlich und unstrittig, dass hinreichend Anlass dazu besteht, dies zu kritisieren. Allerdings ist dieses Gesetz, das wir heute besprechen, keine "Lex Gablingen", sondern betrifft alle bayerischen Justizvollzugsanstalten. Es ist auch keine Misstrauensbekundung gegenüber den Beschäftigten und Bediensteten im Justizvollzugsdienst, sondern das vitale Zeichen, dass auch das Parlament und die Verwaltung auf die Kommunikation, die sich aufgrund einer Fehleranalyse entwickelt, reagieren kann, nicht nur, wie man so schön sagt, aktionistisch, sondern indem eine Regelung mit Hand und Fuß vorgesehen wird mit all den Details, die bereits besprochen worden sind und die in der Tat Hoffnung geben, dass Missbrauch und Exzesse auch einzelner Bediensteter, die in einem freiheitlichen System niemals auszuschließen sind, so weit wie möglich reduziert werden. (Beifall bei der SPD) Dies zeigt aber auch, dass dieses Parlament bzw. die Staatsregierung die Größe hatte zu beschließen, hier müssen Experten nicht nur aus den Parteien und dem Parlament, sondern aus allen beteiligten fachkundigen Sektoren herangezogen werden. Die Bereitschaft, daran mitzuarbeiten, war groß, und die Ergebnisse können sich sehen lassen. Natürlich kann nicht alles, was eine Expertenkommission auf die einzelne Aufgabe gerichtet fokussiert, auch umgesetzt werden, aber vieles ist doch umgesetzt worden. Frau Kollegin Guttenberger hat angesprochen, dass man auch Gespräche mit den Beschäftigten führt. Das ist richtig so. Dafür haben wir natürlich auch die Gefängnisbeiräte. Herr Kollege Dierkes von der AfD sitzt schon von Anfang an im Gefängnisbeirat der JVA Nürnberg. Dort, Herr Dierkes, waren Sie auffälligerweise kein einziges Mal präsent. So viel zu Ihrer Kommunikationsbereitschaft, mit Gefangenen über Beschäftigungsprobleme usw. zu reden. Diese Aufgabe haben Sie nicht wahrgenommen. (Michael Hofmann (CSU): Aha! – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört! – Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Im Übrigen üben auch die Bediensteten Kritik am Richtervorbehalt, der ihnen zu weit geht. Ich kann zitieren: Aus praktischen, vollzugssystematischen Gründen wird dieser Richtervorbehalt abgelehnt. – Jetzt müssen wir als Parlament sagen, das überzeugt uns nicht. Der Eingriff in die Grundrechte ist uns wichtiger als das, was genannt worden ist; denn das, was genannt worden ist, machte diese Misshandlungen und furchtbaren Straftaten leider Gottes erst möglich. Allerdings werden mit diesem Gesetz wesentlich mehr Aufgaben statuiert. Bitte subsumieren Sie das nicht unter dem Stichwort Bürokratie. Es geht hier nicht darum, Hindernisse und Hürden zu schaffen, sondern darum, Klarheit zu schaffen und klare Kante zu zeigen, dass auch im bayerischen Strafvollzug die Würde des Menschen unantastbar ist. Hier kann man nicht zuerst auf die Kosten, sondern muss auf die Sinnhaftigkeit, Plausibilität und Transparenz achten. Aus unserer Sicht wird dies mit dem Gesetz nahezu auf den Weg gebracht. Wir werden darüber noch im Einzelnen diskutieren. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CSU und der GRÜNEN)

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