Alexander Hold
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Was der Kollege Schuberl da gerade verzapft hat, ist im wohlwollendsten Fall blauäugig zu nennen; das kann ich Ihnen mal sagen. Wenn er davon redet, dass wir die Probleme, um die es hier tatsächlich geht, zum Beispiel durch offenen Vollzug in Ordnung bringen könnten, muss, so glaube ich, schon einmal klar sein: Es geht um Menschen im Strafvollzug, bei denen die Voraussetzungen für die Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen gegeben waren. Da geht es um Menschen, die schwer psychisch angeschlagen sind. Da geht es um Menschen, die letzten Endes unter schwerer Sucht leiden. Wenn Sie sagen, wir kriegen mit Ringelpiez mit Anfassen alles in Ordnung, sind Sie auf einem völlig falschen Weg. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Selbstverständlich geht es um zwei Dinge. Es geht natürlich um die Wahrung der Menschenwürde. Aber es geht auch um die Sicherheit der Menschen in unserem Land. Sie können nicht mit offenem Vollzug kommen, wenn es heute hier um solche Themen geht. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Verstehen Sie mich nicht falsch: Die unwürdige Behandlung von Menschen in der JVA Gablingen war absolut indiskutabel und eines Rechtsstaates nicht würdig. Die Vorkommnisse erinnern uns daran, dass auch für Häftlinge gilt – ich habe es gerade gesagt –, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Diese Vorfälle haben gezeigt, dass wir eine strafrechtliche Aufarbeitung brauchen. Da können wir uns auf unsere unabhängige Justiz absolut verlassen. Sie haben aber auch gezeigt, dass wir Lehren für die Zukunft ziehen müssen; denn jeder einzelne Vorfall erschüttert das Vertrauen in die Justiz und bringt 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug in Misskredit. Aber es waren keine Einzelfälle. Das muss man ganz klar sagen. Es ging hier um ein Gruppenverhalten. In der JVA Gablingen gab es Missstände und auch Lücken im Frühwarn- und Kontrollsystem. Da ist eine lückenlose Aufarbeitung der richtige Weg. Das ist notwendig, um das Vertrauen in die Justiz zu erhalten. Genau diesen Weg ist der Herr Staatsminister gegangen, und zwar vom ersten Tag an. Er hat sofort umfassend und transparent das Notwendige in die Wege geleitet, ohne irgendetwas zu beschönigen. Dafür herzlichen Dank, Herr Staatsminister. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Er hat vor allem lückenlos informiert und eine unabhängige interdisziplinäre Kommission eingesetzt, deren Vorschläge jetzt, soweit umsetzbar, konsequent umgesetzt werden. Sie reden noch von Ursachenforschung. Man ist auf ministerieller Ebene schon längst bei der Ursachenbeseitigung, auch jenseits des Gesetzentwurfs. Unangekündigte Kontrollen sind eingeführt worden. Berichtspflichten sind verschärft worden. Die anonyme Beschwerdemöglichkeit – ganz wichtig – und ein Monitoring von Beschwerden und Berichten sind eingeführt worden. Das hat tatsächlich bisher gefehlt. Die Opposition wird und ist jetzt in die Anstaltsbeiräte eingebunden. Dieser Gesetzentwurf kommt dazu, der das umsetzt, was auch die Kommission gefordert und gewünscht hat. Der Richtervorbehalt bei der Anordnung von Aufenthalten in besonders gesicherten Hafträumen wird umgesetzt. Man muss sagen, damit gehen wir jetzt mit dem Gesetzentwurf letzten Endes einen strengeren Weg, als ihn die Kommission eigentlich vorgegeben hat. Teile der Kommission haben gesagt, nach fünf Tagen reicht es. Nein, der Richtervorbehalt wird nach 72 Stunden kommen, und ein ärztliches Zeugnis wird erforderlich sein, notfalls auch durch externe Ärzte, meine Damen und Herren. Wir führen noch etwas ein, das ich für ganz wichtig halte: Eine Fixierung im besonders gesicherten Haftraum muss schon nach einer halben Stunde zu einer richterlichen Entscheidung führen. Das zeigt, dass wir die Menschenwürde absolut ernst nehmen. Es wird klar definiert, was überhaupt die Anordnungsgründe sind. Das wird enger gefasst. Die Fluchtgefahr wird kein Anordnungsgrund mehr sein, da hierfür weniger intensive Sicherungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Ich glaube, es ist klar, dass wir damit auch den Zweck der besonders gesicherten Hafträume im Gesetz einmal klar definieren und manifestieren. Es wird im Gesetz auch ein festgeschriebenes Recht auf Benachrichtigung des Verteidigers oder der Verteidigerin kommen. Das ist bisher in der Regel schon so gehandhabt worden, muss jetzt aber klargestellt werden. Es wird klargestellt, dass es nicht im Ermessen der Anstaltsleitung liegt, sondern dass ein Anspruch darauf besteht. Das halte ich auch für völlig richtig. Die Kollegin Guttenberger hat die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Berufsgeheimnisträgern schon angesprochen. Da gab es eine Lücke: Den Grund, wieso Ärzte und Psychologen sich nicht austauschen können, kann der Normalbürger nicht verstehen. Das ist für eine effektive und sinnvolle Behandlung extrem wichtig, auch um Sicherheitsprobleme zu verhindern. Jetzt wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass das möglich ist, und im Zuge des Ganzen auch noch der Leistungslohn für Häftlinge gesetzlich verankert. Bei der psychiatrischen Versorgung hat die Kommission sicherlich einen Goldstandard postuliert. Hier muss man das tun, was machbar ist. Ich finde, dass das Fünf-Säulen-Modell, das der Herr Staatsminister hier schon vorgelegt hat, genau der richtige, praktikable und umsetzbare Weg ist. Aus meiner Sicht ist das in der Ersten Lesung hier zu beachten. Auch jenseits des Gesetzentwurfs werden noch die richtigen Schlussfolgerungen gezogen. Die Kategorie der besonders gesicherten Hafträume muss nicht im Gesetz verankert werden. Es ist vernünftig, wenn wir Gesetze möglichst schlank halten. Das geht auch auf Verwaltungsebene. Man kann immer darüber streiten, wie viel Berichtspflichten man braucht. Deswegen halte ich es für den richtigen Weg, eine Praxisgruppe einzurichten, die evaluiert, was tatsächlich nötig ist. Langer Rede kurzer Sinn: Dieser Gesetzentwurf ist zielführend und gut geeignet, damit solche Dinge nicht mehr vorkommen, so konsequent wie nötig und so pragmatisch wie möglich. Der Vollzug wird nicht über Gebühr belastet. Die Achtung der Menschenwürde der Inhaftierten wird gesichert. – Ich danke schön und freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
