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Andreas Jurca

AfD 22.04.2026 Sitzungen 19/76

Werter Herr Vizepräsident, wertes Präsidium, werte Kollegen! Wir sprechen über den Haushalt des Innenministeriums. Das ist einer der Bereiche, in denen sich ziemlich direkt zeigt, ob der Staat im Alltag funktioniert, ob er also Sicherheit, Ordnung und Verwaltung nicht nur verspricht, sondern auch tatsächlich hinbekommt. Wenn man sich die Zahlen anschaut, sieht man: Die Ausgaben steigen deutlich von 6,57 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf 8,65 Milliarden Euro im Jahr 2027. Das ist ein Zuwachs von gut 31,7 %. Einen erheblichen Anteil daran hat der Zuwanderungs- und Integrationsfonds, der in diesem Doppelhaushalt erneut mit mehr als 5,3 Milliarden Euro veranschlagt ist. Genau deshalb muss man sich die Frage stellen: Wofür wird dieses Geld eigentlich eingesetzt? Denn mehr Geld allein bedeutet noch nicht automatisch mehr Ordnung. Es kommt darauf an, ob die Mittel auch dort ankommen, wo der Staat konkret handlungsfähiger werden will. Aus unserer Sicht braucht es da eine andere Schwerpunktsetzung. Wir wollen zusätzliche Stellen bei der Polizei und schnellere und klarere Verfahren im Bereich der Ausreisepflicht. Wir wollen die Abläufe insgesamt besser organisieren; denn häufig scheitert es ja nicht zuerst am fehlenden Paragrafen, sondern ganz schlicht daran, dass Zuständigkeiten zersplittert sind, Informationen nicht zusammenlaufen und Verfahren zu lange dauern. Deshalb schlagen wir den Aufbau einer Asyl-, Fahndungs- und Abschiebegruppe vor. Das klingt zunächst technisch, ist aber am Ende etwas sehr Praktisches und natürlich auch Werbewirksames. Bessere Koordination, weniger Reibungsverluste, schnellere Abläufe, oder etwas einfacher gesagt: weniger Behördenstaffellauf, mehr zielgerichtetes Arbeiten und auch eine klare Message an die Welt. Dass hier Handlungsbedarf besteht, liegt auf der Hand. Ende Juli 2025 lebten in Bayern rund 24.700 vollziehbar ausreisepflichtige Personen. Wenn weitere sichere Herkunftsstaaten anerkannt werden, dann reden wir perspektivisch nicht über weniger, sondern über deutlich mehr Fälle. Der Staat muss in der Lage sein, geltendes Recht nicht nur zu beschließen, sondern auch umzusetzen. Deshalb sagen wir auch klar: Der Zuwanderungs- und Integrationsfonds sollte massiv gekürzt werden. Diese Mittel sollten stärker in diejenigen Bereiche fließen, in denen staatliche Handlungsfähigkeit ganz konkret gesichert wird. Natürlich kommt dann sofort das Gegenargument, dass in diesem Fonds auch Bundesmittel stecken. Das stimmt formal; aber wenn der Bundesanteil bei weniger als 160 Millionen Euro liegt, ist das gemessen am Gesamtvolumen nicht der entscheidende Punkt. Entscheidend ist, ob wir mit diesen Milliarden tatsächlich Probleme lösen oder ob wir sie nur mit immer mehr Geld begleiten. Dazu wird mein Kollege Jörg Baumann noch mehr ausführen. (Beifall bei der AfD)

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