Horst Arnold
Herr Staatsminister, ich danke für Ihre Ausführungen soweit. Ich möchte einmal die Bewährungshilfe und in dem Zusammenhang auch die Ausweitung der Tätigkeit der Bewährungshilfe gemäß § 463d StPO ansprechen. Es hat jetzt zugenommen, dass von den Bewährungshelfern auch noch die Gerichtshilfetätigkeit übernommen worden ist oder übernommen werden muss. Stimmen Sie mir zum einen zu, dass das eine deutliche Erhöhung der Arbeitsbelastung dieser Bewährungshelfer:innen ist? Glauben Sie zum anderen, dass diese Mehrbelastung im derzeitigen Stellenhaushalt hinreichend abgebildet ist, oder sehen Sie da auch, natürlich unter Haushaltsvorbehalt, einen entsprechenden Nachhol- bzw. Erweiterungsbedarf? Staatsminister Georg Eisenreich (Justiz): Lieber Kollege Arnold, ich weiß es nicht; das muss ich mir anschauen.
