Harald Kühn
– die künftig neben mehr Prävention auch mehr Geld benötigen. Durch die demografische Entwicklung, den wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und medizinischen Fortschritt sowie das zunehmende Gesundheitsbewusstsein der Menschen – auch der Männer – steigt die Lebenserwartung und damit auch die Relevanz der Gesundheits- und Pflegewirtschaft. Diese hat neben den Versorgungsaufgaben eine sehr große strukturpolitische Bedeutung und trägt zur Sicherung bzw. Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen auch im ländlichen Raum bei: 64 Milliarden Euro Brutto-Wertschöpfung, 1,2 Millionen Beschäftigte. Leistungsfähige Krankenhäuser sind davon ein wesentlicher Teil. Insofern ist es sehr erfreulich, dass für das Jahr 2026 im Krankenhausetat des Einzelplans 13, zusammen mit den Kommunen, 900 Millionen Euro vorgesehen sind mit dem Ziel, im Laufe der Periode auf eine Milliarde zu kommen. Für das nächste Jahr sind bereits 960 Millionen eingeplant. Ich danke dem Bund, dass er sich hier beteiligt. Wenn Geld kommt, kann man immer Danke sagen. Der Freistaat fördert hier insbesondere über das Jahreskrankenhausbauprogramm. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf das Förderprogramm für die kleineren Krankenhäuser hinweisen, das mit 57,6 Millionen Euro verankert ist. Vor dem Hintergrund des am 6. März vom Bundestag und am 22. März vom Bundesrat angenommenen Entwurfs zum Krankenhausreformanpassungsgesetz ist festzuhalten, dass die grundsätzlich notwendige Krankenhausreform möglichst keine nachteiligen Effekte auf die Versorgungssituation der Menschen in Bayern haben sollte. Hohes Haus, mit diesem Haushalt wird ein wichtiger Beitrag dafür geleistet, dass den Menschen in Bayern auch weiterhin die bestmögliche gesundheitliche Versorgung zur Verfügung gestellt werden kann. Der Einzelplan 14 mit Nachschubliste umfasst ein Gesamtvolumen von circa 1,8 Milliarden Euro, davon 928,5 in 2026 und 882,5 Millionen in 2027. Der Stellenplan umfasst im gesamten Einzelplan 14 insgesamt 1.907 Stellen; davon entfallen 465 auf das Ministerium, das sich auf vier Standorte in den Städten München und Nürnberg verteilt, sowie auf das Landesprüfungsamt für Sozialversicherung. Zum Sachhaushalt: Es gibt wieder eine Vielzahl an Maßnahmen in den Themenfeldern Prävention und Gesundheitsschutz. Ich will exemplarisch nur die Bekämpfung der Glücksspielsucht, die Maßnahmen gegen die Immunschwächekrankheit AIDS, die Verhütung bzw. Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, die Förderung von Suchtbekämpfung und Drogentherapie, die Einrichtung psychiatrischer Krisendienste bei den Bezirken, die gesundheitliche Klimaforschung und den Masterplan Prävention zur gesunden Lebensgestaltung erwähnen. Die Mittel für die Bekämpfung unmittelbarer Gefahrenlagen sind hier ebenso wie die Vorhaltung eines strategischen Grundstocks zur Pandemiebekämpfung und der Betrieb des Bayerischen Logistikzentrums Gesundheitssicherheit eingestellt. Bayern wird zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere auch im ländlichen Raum beitragen. Für die Unterstützung von Kur- und Heilbädern und die Landarztprämie werden Ausgabemittel in Höhe von rund 8,6 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt. Für die Förderung des kommunalen Engagements für die ärztliche Versorgung vor Ort stehen insgesamt 4,6 Millionen Euro sowie 4,4 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung. Das Stipendienprogramm für Medizinstudenten wird bis Ende 2027 mit 6,8 Millionen Euro unverändert fortgeführt. Erwähnenswert ist auch das Stipendienprogramm für die Übernahme von Studiengebühren für ein Medizinstudium im EU-Ausland für bis zu 100 Medizinstudenten. Für das im Jahr 2015 aufgelegte, sehr erfolgreiche Förderprogramm "Gesundheitsregionen plus" sind 5,5 Millionen Euro vorgesehen. Im Rahmen der Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes sind die Aufgaben und Strukturen in gesetzliche Zuständigkeit überführt worden. Für die Umsetzung von Modellvorhaben und Projekten zur Digitalisierung im Gesundheits- und Pflegebereich sowie für die Implementierung von Telematik-Anwendungen sind 46 Millionen Euro eingeplant. Die Geburtshilfe, der Hebammenbonus und die Niederlassungsförderung für Hebammen sind insgesamt mit 59,2 Millionen Euro enthalten. Auch in Bayern ist der Fachkräftemangel weiterhin groß und ein wichtiges Thema. 2026 und 2027 wird die auf den generalistischen Abschluss und das moderne Berufsfeld eines Gesundheitsfachberufs ausgerichtete Kampagne "Neue Pflege Bayern" fortgeführt. Zur Förderung von Weiterbildungsabschlüssen in der Pflege, deren Abschlüsse nicht der staatlichen Anerkennung unterliegen, wird in Anlehnung an den Meisterbonus ein neues Förderprogramm mit 2,5 Millionen Euro pro Jahr aufgelegt. Die Gewinnung ausländischer Pflegefachkräfte ist mit 3,5 Millionen Euro verankert. Zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes sind jeweils 79,4 Millionen Euro enthalten. Neu aufgenommen in die Finanzierung wird die Pflegefachassistenzausbildung. Für das von der Staatsregierung jetzt im Betrag neu festgesetzte und weiterhin in veränderter Form als sinnvoll erachtete Landespflegegeld sind 662 Millionen Euro vorgesehen. Das ist eine deutliche Absenkung im Vergleich zum vorherigen Doppelhaushalt. Der Freistaat Bayern fördert den flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau der pflegerischen Versorgungsstruktur, damit pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Für die Pflege im sozialen Nahraum sowie für Tagespflegeplätze und Pflegeheime sind 326 Millionen Euro veranschlagt. Inklusive der Verpflichtungsermächtigungen ergibt sich ein Verfügungsrahmen von 510 Millionen Euro. Die Familienpflege, die Angehörigenarbeit – 100 Fachstellen haben wir hier etwa – sowie die Pflegestützpunkte, 58 an der Zahl, sind in diesem Zusammenhang wichtige Bausteine zur Stützung von betroffenen Menschen und deren Familien. Für die Bayerische Demenzstrategie zur Umsetzung von Forschungsprojekten stehen jährlich 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. Der Mensch steht im Mittelpunkt unserer Politik. Deshalb ist die Pflege und Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Menschen ein Gebot der Menschlichkeit. Mit insgesamt 2 Millionen Euro können die palliativmedizinische und die geriatrische Versorgung im stationären und ambulanten Bereich verbessert sowie der Ausbau der ambulanten Hospizarbeit, der stationären Hospize und die Arbeit der Kinderhospize unterstützt werden. Kolleginnen und Kollegen, gerade in schwierigen Zeiten zeigt sich der breiten Öffentlichkeit die außerordentlich große Bedeutung der Arbeit des gesamten medizinischen sowie pflegerischen Personals einschließlich sozialer Wohlfahrtsverbände sowie privater Gesundheits- und Pflegeanbieter. All diesen für das Funktionieren unseres Gemeinwesens so wichtigen Menschen sei bei dieser Gelegenheit vielmals gedankt. Mein Dank gilt zudem allen Verantwortlichen der Staatsregierung, insbesondere unserer überaus tüchtigen und erfolgreichen Staatsministerin Judith Gerlach, dem Patienten- und Pflegebeauftragten der Staatsregierung, Kollegen Thomas Zöller, sowie der Staatsverwaltung und natürlich auch der Opposition. Bedanken darf ich mich auch bei unseren beiden Ausschussvorsitzenden Bernhard Seidenath für den Fachausschuss und Josef Zellmeier für den Haushaltsausschuss. Abschließend darf ich für den vorliegenden Entwurf des Einzelplans 14 das Hohe Haus um Zustimmung bitten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
