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Petra Loibl

CSU 15.04.2026 Sitzungen 19/74

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt eine moderne und tiergerechte Haltung von gesunden, leistungsbereiten Milchkühen sehr am Herzen. Wir alle hier im Plenarsaal haben doch dasselbe Ziel, nämlich unsere Landwirtinnen und Landwirte bei einer tierwohlorientierten Haltung nicht nur der Milchkühe bestmöglich zu unterstützen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Dieses Ziel erreichen wir aber nicht, wie von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert, mit einer verbindlichen Haltungsverordnung. Außerdem, liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, Ihr Bundeslandwirtschaftsminister in der Zeit von 2021 bis 2025 hätte diese Rechtslücke, wie Sie es in Ihrem Antrag formulieren, längst füllen können. Er hat es nicht gemacht. Ja, aber das war ja nicht zum Schaden unserer Landwirte; denn wir finden: Eine verbindliche Haltungsverordnung ist realitätsfern, für viele Betriebe nicht praktikabel und streut zudem Unsicherheit bei den Landwirten. Die Landwirtschaft steht heute vor enormen Herausforderungen: steigende Kosten, zunehmender Wettbewerbsdruck und immer neue Auflagen. Denken wir gerade an die neuen Pflanzenschutz-Aufzeichnungsvorgaben. Gerade unsere Milchviehhalter leisten Tag für Tag harte Arbeit, verantwortungsvoll, fachkundig und mit großem Engagement für das Tierwohl. Starre, verpflichtende Vorgaben treffen doch insbesondere unsere kleinen Familienbetriebe hart. (Beifall des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Sie würden nicht nur unsere bayerischen Tierhalter noch zusätzlich benachteiligen, sondern auch Stallneubauten und Stallumbaumaßnahmen deutlich verzögern, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Tierwohl lässt sich nicht allein durch gesetzliche Mindeststandards definieren. Entscheidend ist doch die tägliche Praxis im Stall, und da leisten unsere Bäuerinnen und Bauern bereits heute hervorragende Arbeit. Pauschale Unterstellungen und Misstrauen gegenüber der Landwirtschaft sind daher absolut fehl am Platz. Wir wollen auch immer wieder zu einer Verbesserung der Tierhaltung beitragen. Nichts ist zu hundert Prozent perfekt, da sind wir uns einig. Aber wir legen den Fokus auf freiwillige Maßnahmen, auf Förderung, auf Kooperation statt auf neue Bürokratie. Im Übrigen dürfen wir die wirtschaftlichen Folgen nicht außer Acht lassen. Was haben wir denn davon, wenn die Betriebe abwandern, ihre Stalltüren schließen und die Produktion in andere Länder mit deutlich geringeren Tierwohlstandards verlagert wird? Das kann doch wohl nicht in unserem Interesse sein. Eine Regelungslücke – und da kommt jetzt die ehemalige Amtstierärztin wieder durch – besteht natürlich nicht. Wir haben ein gültiges Tierschutzgesetz, wir haben den § 2, die sogenannte Tierhalternorm, nach der wir Rechtsverstöße im Tierschutz ahnden können. Zugrunde liegen dieser Tierhalternorm im Bereich des Milchviehs Leitlinien, die es bereits gibt, in Niedersachsen, von der TVT, vom LGL. Lieber Kollege Knoblach, alleine aufgrund von nicht rechtsverbindlichen Leitlinien kann man keine Haltung ahnden. Man braucht immer diesen § 2 dazu und kann unterstützend Leitlinien zugrunde legen, die wir aber im Milchviehbereich bereits haben. Noch kurz zu meinen früheren Kolleginnen und Kollegen: Sie verfügen über die fachliche Kompetenz, über die Erfahrung und wissen genau, wann eine Kuh artgerecht untergebracht ist oder ob sie nicht artgerecht untergebracht ist. Zu den Tierhaltern: Wir haben eine Vorgabe in dieser Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, um die es hier geht, zur Eigenkontrolle und zur Dokumentation, in § 4 Absatz 2. Der Landwirt weiß also sehr wohl, worauf er achten muss und welche Vorgaben er erfüllen muss. Zum Thema Kooperation und Förderung, das ich eingangs erwähnte, haben wir umfangreiche Planungsdaten im Bereich des Stallbaus, die zugrunde gelegt werden können. Wir haben Leitfäden, Tierschutzindikatoren der KTBL, wir haben eine Tierwohl-App des LKV, und wir haben gut besuchte und gut bewertete Schulungen zum Thema Kuhsignale, die dem Landwirt konkrete Tipps und smarte Hilfestellungen geben. Das wirkt doch schneller als eine starre, zusätzliche gesetzliche Vorgabe, meine Damen und Herren. Außerdem geht es uns um die Sicherung der Ernährungssouveränität. Wir wollen doch die Landwirte halten, wie ich eingangs erwähnt habe. Wenn man auf Bundesebene etwas tun kann, dann ist das die Verbesserung der Bauvorgaben im Außenbereich, ich nenne die TA Luft. Diese bürokratischen Hemmnisse herunterzuschrauben – daran arbeiten wir. Wir tun in Bayern sehr viel in Sachen Bildung, Ausbildung und Beratung. Ich verweise auf den Zukunftsvertrag, ich verweise auf die produktionstechnische Beratung mit 60 Euro pro Beratungsstunde. Ich erwähne den Tiergesundheitsdienst, der unseren Landwirten beratend, unterstützend im tiermedizinischen Bereich zur Verfügung steht. Wir haben hervorragende Versuchseinrichtungen, Versuchsstallungen, in denen genau zum Thema Tierwohl und umweltgerechte Haltungsformen geforscht wird. Wir haben passende Investitionsförderung. Rechnerisch bringen wir jeden Tag einen Tierwohl-Stall ans Netz. Pro Jahr werden Fördermittel in Höhe von knapp 70 Millionen Euro bereitgestellt. Zum Schluss: Keinesfalls tolerieren wir Tierschutzverstöße, wir wollen sie auch gar nicht irgendwie kleinreden. Jeder festgestellte Verstoß gegen geltendes Recht wird konsequent geahndet. Das ist so, und das wird weiterhin so sein. Die berühmten schwarzen Schafe gibt es in jeder Branche, und diese schwarzen Schafe dürfen nicht den gesamten Berufsstand in Misskredit bringen. Oftmals – wir diskutieren das in den Ausschüssen – steckt hinter diesen Tierschutzverstößen auch menschliches Leid. Da müssen wir auch hinschauen und helfen. Unsere Haltung ist also klar: Wir brauchen keine verbindliche Haltungsvorgabe auf Bundesebene, wir brauchen keine weitere bayerische Leitlinie. Wir haben bessere Rezepte zur Weiterentwicklung der Haltungsbedingungen, und aus diesem Grund werden wir dem Antrag der GRÜNEN im Sinne der Sicherung unserer landwirtschaftlichen Familienbetriebe nicht zustimmen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Loibl. – Es gibt eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Paul Knoblach, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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