Gabriele Triebel
Herr Jurca, Sie beschäftigen einen Mitarbeiter, der rechtskräftig als Vergewaltiger verurteilt ist. Er hat unter anderem seine Lebensgefährtin im Schlaf vergewaltigt. In der "Augsburger Allgemeinen" werden Sie unlängst zitiert, dass Sie sich mit den Vorwürfen auseinandergesetzt haben und darin eine Beziehungstat sehen. Meine Frage an Sie lautet: Ist für Sie Vergewaltigung in der Ehe bzw. in einer Beziehung eine Beziehungstat, oder, was es nach dem Recht tatsächlich ist, eine Straftat? (Zuruf von der AfD: Pfui!)
