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Michael Piazolo

FREIE WÄHLER 15.04.2026 Sitzungen 19/74

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist ein ernstes Thema, insbesondere für diejenigen, die das juristische Staatsexamen zweimal nicht bestanden haben. Herr Schuberl, deshalb werden Sie dem Ernst der Lage nicht gerecht, in keiner Weise, wenn Sie auch bei dieser Rede versuchen, den Ministerpräsidenten dafür verantwortlich zu machen. Dafür ist er ganz bestimmt nicht verantwortlich. (Widerspruch des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Ich an Ihrer Stelle würde da auch mal in mich gehen und mich vielleicht auch mal beraten lassen, ob es sinnvoll ist, bei jeder Rede den Ministerpräsidenten in die Verantwortung zu nehmen. (Toni Schuberl (GRÜNE): Er ist doch Ministerpräsident!) Wir sind schon in der Lage, als Parlament, als gewählte Abgeordnete, auch selber Verantwortung zu tragen. Deshalb reden wir auch darüber, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ja, es ist ein Thema, über das jeder Jurist nachdenkt. Natürlich gibt es ein paar Ausnahmeerscheinungen wie den Kollegen Pohl, dem schon immer klar war, dass er ein zweistelliges Examen macht, wahrscheinlich schon im Kindergarten. (Heiterkeit) Aber sonst ist es schon so, dass sich sicher 70, 80 % der Juristen Gedanken machen müssen, ob sie das Examen bestehen. Wenn man es einmal nicht bestanden hat, ist man natürlich vielleicht auch gehemmt, wenn man erneut reingeht. Dennoch ist das, was angeboten wird, nicht die Lösung. Die Kollegen haben auch schon etwas dazu gesagt. Wenn man von einer Gruppe angesprochen wird – wir sind alle angesprochen worden und haben uns alle damit beschäftigt –, dann versucht man natürlich, eine Lösung zu finden. Nur machen wir dann häufiger den Fehler, gleich ein Gesetz ändern zu wollen und für Einzelfälle eine große Lösung anzubieten. Ich glaube, es gibt Besseres. Die Problemstellung ist da. Ja, man soll etwas tun. Aber die Lösung ist nicht der integrierte Bachelor. Warum nicht? – Weil er für diejenigen, die ihn dann bekommen, erstens eine Abwertung darstellt. Er ist nicht vergleichbar mit einem normalen Bachelor, der ganz bestimmte Anforderungen an die Prüflinge stellt. Das Zweite ist: Nach dem Gesetz gibt er nicht einmal die Möglichkeit zum Masterstudium. Es wäre ein Verlust an Vertrauen in den Bachelorabschluss. Das wäre schädlich. Ich persönlich – das habe ich hier an dieser Stelle schon häufig gesagt – habe damals nicht verstanden, warum wir Bachelor und Master überhaupt eingeführt haben, wo wir doch ein deutsches Diplom und einen Magister haben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU und der AfD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, dabei hätten wir bleiben müssen. Aber jetzt, wo wir den Bachelorabschluss haben, sollten wir nicht riskieren, ihn über solche Lösungen zu schwächen. Wir haben – und das hat der Kollege gerade auch gesagt – an jeder Universität in Bayern, außer an der LMU, die Möglichkeit eines Bachelorstudiums im rechtswissenschaftlichen Bereich. Das sollte man auch entsprechend wahrnehmen. Übrigens stellt sich auch die Frage, warum man, wenn man einen solchen integrierten Bachelor im Jurastudium will, ihn nicht im Medizinstudium oder Lehramtsstudium einführt. Auch dort gibt es Studierende, die die Examina nicht bestehen. Das ist doch alles systemwidrig! Insofern riskieren wir auch wieder eine Diskussion über die Staatsprüfung, wenn man wie andere Bundesländer sagt, dann lasst uns doch auch bei Jura einen Bachelor und Master einführen. Ich sage sehr deutlich, ich bin ein Fan der Staatsprüfungen, sowohl beim Lehramt als auch bei Medizin und Jura. Lasst uns bei der Staatsprüfung bleiben und sie nicht durch solche Gesetzentwürfe entwerten, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Bei diesem Studium hat der Staat noch die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen, gerade in Bereichen, aus denen Absolventen nachher in den Staatsdienst gehen. Das ist der Sinn des Ganzen, und der ist meines Erachtens gut. Dennoch geht es natürlich darum – hier haben Sie recht –, denjenigen eine Hilfestellung zu geben, die am Schluss Gefahr laufen, mit leeren Händen dazustehen. Hier appelliere ich an die Universitäten, frühzeitig Informationen zu geben und zu beraten. Manchmal kann man im dritten oder vierten Semester bereits eine mögliche Eignung erkennen. Schon jetzt gibt es spezielle Bachelorstudiengänge, die man ausbauen kann. Dann können wir uns überlegen, ob man eine zweite Wiederholung anbieten möchte oder nicht; denn es ist ein hoher Druck, die Staatsprüfung nur einmal wiederholen zu können. Dies wäre meines Erachtens eine naheliegende Lösung. Ich biete auch an – das haben wir im Ausschuss getan und können wir auch zusammen mit dem Verfassungsausschuss tun –, dass wir uns einmal zusammensetzen, gerne auch mit den zuständigen Ministerien, und uns die eine oder andere Lösung überlegen. Sie ist aber nicht der integrierte Bachelor. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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