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Toni Schuberl

GRÜNE 15.04.2026 Sitzungen 19/74

Herr Kollege Pohl, wenn Sie aufgepasst haben, haben Sie bemerkt, dass wir das Staatsexamen für diese ganz bestimmten Berufe, für die man es braucht, gar nicht abschaffen wollen. Wir sind aber der Meinung, dass jemand, der fünf bis sechs Jahre lang alle in der Prüfungsordnung verlangten Leistungen erbringt – das ist sehr viel mehr, als man normalerweise für einen Bachelorstudiengang erbringen muss –, nicht einfach ein Abiturient ohne Kenntnisse ist, sondern dass er universitäre Leistungen erbracht hat. Wenn er die Universitätsprüfung mit Prädikat abgeschlossen hat, ist das kein Nichts, sondern zumindest etwas, was ihn in der Laufbahn nach einem Weiterstudium mit dem Master oder in irgendwelchen Berufslaufbahnen, in denen man keinen Volljuristen braucht, durchaus befähigt, das zu machen. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Welche denn?)

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