Volkmar Halbleib
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann schon ein gewisses professionelles Verständnis für den Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN haben. Das ist natürlich bis zu einem gewissen Grade Vergangenheitsbewältigung. Die Auseinandersetzung um die Schuldenbremse ist natürlich schon schwierig gewesen. Die Union hat sich aber schließlich überzeugen lassen, und wir sind dankbar, dass uns letztlich auch die GRÜNEN unterstützt haben. Ich habe noch aus einem anderen Grund ein professionelles Verständnis für diesen Dringlichkeitsantrag: Wäre ich in Berlin und in der Opposition, würde ich vielleicht auch einen solchen Antrag vorlegen. Sollte es darüber hinaus noch eine politische Agenda von zwei Wirtschaftsforschungsinstituten geben, die dazu passt, dann erst recht. Das Problem besteht darin, dass inzwischen auch Institute eine politische Agenda verfolgen und mit schlagzeilenorientierten Zuspitzungen arbeiten, auch wenn das die Zahlen und die Fakten gar nicht hergeben. Worum geht es in Wirklichkeit? – Es geht um den Vergleich der Investitionen der Haushalte der Jahre 2024 und 2025. Die Institute vergleichen die Investitionen des Jahres 2025 mit denen des Jahres 2024. Dieser Vergleich ist aber seriös gar nicht möglich. Natürlich kann man alles miteinander vergleichen, auch Äpfel mit Birnen. Im Haushaltsjahr 2025 war der Haushalt wegen der Neuwahl im Bund von der vorläufigen Haushaltsführung geprägt. Erst im Oktober konnte ein Bundeshaushalt verabschiedet werden. Erst danach konnte überhaupt erst ein Mittelabfluss aus dem Sondervermögen erfolgen. Das waren effektiv gerade einmal 1,5 Monate. Wer ein bisschen sachkundig ist, weiß, dass das Jahr 2024 deshalb kein Vergleichsjahr sein kann. (Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Hinzu kommt, dass die jetzt für die Länder aufgerufenen Mittel noch gar nicht berücksichtigt werden konnten, weil die Länder bis März 2026 Zeit für ihre Investitionspläne haben. (Toni Schuberl (GRÜNE): Ist das Ifo-Institut nicht sachkundig?) Die Mittel werden übertragen und stehen dann im laufenden Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung. Allein für Bayern ist das eine Summe von 7 Milliarden Euro, also eine nicht ganz unerhebliche Summe. Im Ergebnis ist also die Behauptung nicht richtig, dass der Bund im Jahr 2025 einfach Schulden gemacht und das Geld für etwas anderes ausgegeben hätte. Das wissen auch die Institute. Wer beim Ifo-Institut einmal in die Fußnoten schaut, stellt fest, dass dieses Institut einräumt, dass ein temporäres Anlaufproblem bestand, das auf den späten Zeitpunkt des Beschlusses des Bundeshaushalts zurückzuführen ist. Wenn der Haushalt im Dezember eines Vorjahres vorliegt, hat man einen Zeitraum von einem ganzen Jahr, um Ausgabeprogramme zu organisieren. Hinzu kommt ein weiterer Spin der Institute: Sie schreiben einfach die Investitionsquote im Kernhaushalt des Jahres 2024 fort. Das kann man machen. Im Grundgesetz steht aber eine andere Vorgabe, nämlich mit verfassungsändernder Mehrheit wird die Investitionsquote auf 10 % fixiert. Das ist eine klare Orientierung am Grundgesetz. Die Institute berücksichtigen nicht, wie hoch die realistischen Investitionspläne der Ampel-Zeit für den Zeitraum der jetzigen Legislaturperiode bis zum Jahr 2029 sind, bevor die Reform der Schuldenbremse erfolgte. Das muss man schon einbeziehen. (Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Stellt man diesen verfassungsrechtlich gebotenen und fiskalisch realistischen Vergleich an, dann werden sich die zusätzlichen Gesamtinvestitionen ziemlich exakt auf dem Niveau der geplanten Nettokreditaufnahme des Sondervermögens bewegen. Dabei ist auch die regulär vereinbarte Zuführung an den Klima- und Transformationsfonds zu berücksichtigen. Somit bleibt von der angeblich dramatischen Zweckentfremdung nicht mehr als ein finanzpolitischer Sturm im Wasserglas zurück. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
