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Andrea Behr

CSU 19.03.2026 Sitzungen 19/72

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In Bayern heißt es so schön: Hopfen und Malz – Gott erhalt‘s! Bei den Kollegen der AfD-Fraktion sind Hopfen und Malz aber eher verloren, (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) wenn Sie mit so einem Antrag daherkommen, als hätten wir nichts anderes zu tun, als über ein so "wichtiges" Thema wie das Bierflaschenpfand zu sprechen. Sonst sind Sie doch immer gegen Bevormundungen und Regulierungen. (Zuruf des Abgeordneten Harald Meußgeier (AfD)) Sie möchten hier den Brauereien etwas aufs Auge drücken, was diese gar nicht wollen. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass die Staatsregierung aufgefordert werden soll, sich im Bundesrat für die Vereinheitlichung des Mehrwegmanagements und die Erhöhung des Pfandsatzes für Mehrwegflaschen aus Glas auf 25 Cent und Getränkekästen auf 5 Euro einzusetzen. In Ihrer Begründung steht, der Verband Privater Brauereien e. V. halte dies für unbedingt notwendig. Sie haben in Ihrer Rede erwähnt, dass sich der Verband davon distanziert hat und vorher auch gar nicht gefragt wurde. Ich persönlich informiere mich immer, bevor ich hier im Plenum rede, und habe bei den Privatbrauereien bei uns in Unterfranken einmal nachgefragt; denn manchmal schreibt der Verband etwas anderes als das, was die einzelnen Brauereien wollen. Ich habe von den Brauereien unisono nur Gelächter geerntet. Einer hat sogar erwidert: Das ist jetzt nicht euer Ernst! Habt ihr in der momentanen wirtschaftlichen Situation, in der die Privatbrauereien stecken, nichts Wichtigeres zu tun als euch darüber zu unterhalten? – Das nehme ich einfach ernst. (Beifall bei der CSU – Michael Hofmann (CSU): Hört, hört!) Lassen Sie doch bitte den Brauereien die Freiheit, ihre Ziele und Wünsche erst einmal selbst zu äußern. Darauf kann die Politik dann reagieren. Wir wollen hier bei uns in Bayern keine Verbots- und Bevormundungspolitik. Ihr Antrag entspricht zudem sowohl im Wortlaut als auch inhaltlich fast eins zu eins einem Antrag, den Ihre Fraktion im Jahr 2022 schon einmal gestellt hat. Das Pfand auf Einwegkunststoffflaschen beträgt 25 Cent. Ihr Argument der Müllvermeidung bei einer Erhöhung des Pfands auf 25 Cent bei Bier- und Glasflaschen ist nicht überzeugend; denn Sie haben es ja gesagt: Etliche 25-Cent-Pfandflaschen landen dennoch im Müll. Wir hatten bei uns an der Uni Würzburg bei der Stadtmensa einmal ein Mehrwegfiasko. Es wurde nämlich das Pfand erhöht, und trotzdem war der gesamte Ringpark voll mit Plastikbechern bzw. mit Kaffeebechern. Daraufhin ist das Pfand wieder zurückgenommen worden. Seitdem ist Ruhe. Das Argument des Rückgangs der Vermüllung im Zusammenhang mit einer Pfanderhöhung lasse ich nicht gelten. In der AfD-Antragswerkstatt denkt man wohl auch, Umweltpolitik wäre eine Rechenaufgabe: Einfach beim Pfand eine größere Zahl draufschreiben, einsetzen, und fertig ist das Konzept. So einfach ist ein Umweltkonzept aber nicht. So etwas ist nichts anderes als Symbolpolitik. Bezüglich der Forderung nach einer rechtlich verbindlichen Festlegung der Pfandentgelte für Mehrwegflaschen und Kästen, um damit den gestiegenen Rohstoffkosten Rechnung zu tragen, hat das Umweltministerium bereits mehrfach Gespräche im Rahmen des Runden Tisches Pfandsysteme mit der Branche geführt, und zwar gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium sowie mit Vertretern des Verbands Private Brauereien Deutschland e. V. und dem Deutschen und Bayerischen Brauerbund. Hinsichtlich der Umsetzbarkeit einer entsprechenden Pfanderhöhung herrscht jedoch innerhalb der Branche kein Konsens. So wird seitens des Deutschen und des Bayerischen Brauerbundes insbesondere der hohe Kostenaufwand der Brauereien als kritisch eingestuft. Solange innerhalb der Branche Uneinigkeit besteht, wird auch die Forderung nach einer gesetzlichen Festlegung aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll sein. Die Pfandhöhe für Einwegverpackungen wurde gesetzlich festgeschrieben, um die Mehrwegsysteme zu stärken und den Umlauf von Einwegkunststoffflaschen zu reduzieren. Dieser Ansatz sollte aus umweltfachlicher Sicht auch weiterhin verfolgt werden. Es geht hierbei um Plastikmüll und die Belastung unserer Umwelt durch Mikroplastik etc., die gesundheitsschädlich ist. Daher ist eine Gleichstellung der Pfandentgelte von Mehrweg- und Einwegverpackungen aus fachlicher Sicht einfach obsolet. Aus abfallwirtschaftlicher Sicht kann jedoch anstelle eines einheitlichen Flaschenpfandes eine weitere Vereinheitlichung des Mehrwegpools zielführend sein. Als Ergebnis des Runden Tisches Pfandsysteme wurde beschlossen, die Pfanderhöhung in Österreich von 9 auf 20 Cent erst einmal abzuwarten, die in Österreich einheitlich von den Großbrauereien beschlossen wurde. Wir schauen uns die Auswirkungen erst einmal an und können dann Rückschlüsse für Bayern ziehen. In meinem Gespräch mit den privaten Brauereien kam als einziger der Wunsch heraus, die Pfandsysteme auf EU-Ebene zu vereinheitlichen. Damit haben wir als Landtag dann auch nichts mehr zu tun. Auf EU-Ebene sollten die Pfandpreise angepasst werden. Wir von der CSU lehnen den Antrag aus den genannten Gründen ab. Ich kann sagen: Zum Wohl! (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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