Ludwig Hartmann
Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Hubert Aiwanger um das Wort gebeten. Bitte schön. Staatsminister Hubert Aiwanger (Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie): Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das neue Bayerische Jagdgesetz ist ein Gesetz für Wald, Wild, Jäger und Grundbesitzer. Dieses Gesetz wird deutliche neue Möglichkeiten eröffnen, im Konsens vor Ort Verbesserungen für die Tiere und den Wald zu erreichen. Dieses Gesetz birgt eine große Chance. Wie bei jeder Chance besteht aber auch das Risiko, dass jemand Regelungen falsch auslegt oder missbraucht. Wir gehen aber mit dem Setzen auf mehr Eigenverantwortung und mit einer Stärkung des an Grund und Boden gebundenen Jagdrechts in die richtige Richtung. Rot-Grün hat mit den letzten Sätzen deutlich gemacht, wohin man marschieren will: Ihr wollt mehr Staat, mehr Kontrolle, mehr Bevormundung, mehr Strafzahlungen und mehr Ersatzvornahme von oben. Wir setzen mehr auf das Eigentum und die Eigenverantwortung. Der Oberste Rechnungshof hat uns die Aufgabe gestellt, hier nachzubessern. Wir können deshalb nicht einfach nichts tun und das ignorieren. Wir standen vor der Herausforderung, festzulegen, was wir jetzt tun sollten, um in den Revieren, bei denen wir mit der Verbisssituation nach wie vor nicht zufrieden sind, Wald und Wild in die Balance zu bringen. Ihr Vorschlag dazu wäre, noch strengere Abschussvorgaben einzuführen und einen Bildnachweis festzulegen, bei dem jedes tote Reh fotografiert werden müsste. Wahrscheinlich sollen diese Bilder dann der Behörde vorgelegt werden, und dem Jäger wird dann wegen einer Ordnungswidrigkeit eine Strafzahlung aufgebrummt. Am Ende würden Sie dann fremde Jäger in die Reviere schicken, um das zu erreichen, was Sie wollen. Damit würden Sie das an Grund und Boden gebundene Jagdrecht kaputt machen. Die Folge wäre, dass Jagdvorsteher reihenweise ihren Dienst quittieren und sagen: Macht es doch gleich selber, wenn ihr es besser könnt. Auch die Jäger hätten dann das Handtuch geworfen. Sie hätten das Jagdrecht kaputt gemacht und anstelle des an Grund und Boden gebundenen Jagdrechts ein staatliches Jagdsystem bekommen, das Sie zielgerichtet anstreben, das wir aber nicht wollen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Worum geht es im Detail? – Jeder, der glaubt, die jetzige Abschlussplanung sei so in Ordnung, kann sie beibehalten. Niemand wird gezwungen, in ein neues System zu gehen. Wenn aber die Beteiligten vor Ort – die Grundbesitzer und die Jäger – sagen, wir wollen mehr selbst bestimmen, wie es bei uns abläuft, dann gehen sie diesen neuen Weg der Rehwildbejagung ohne Abschussplan, der in Bayern übrigens schon vor rund 20 Jahren in einem Pilotprojekt erfolgreich getestet wurde. Das ist also keine Neuerfindung. Dann stellen sie auf einer Jagdgenossenschaftsversammlung den Antrag und fragen, ob die Grundbesitzer das wollen. Das ist letzte Woche in meinem eigenen Revier passiert und von den Jagdgenossen einstimmig angenommen worden. Die Jagdgenossen wollen dieses neue System. Die Maßgabe dabei ist, dass man dann einmal im Jahr in den Wald geht und sich Jäger und Grundbesitzer auf Augenhöhe am Objekt der Naturverjüngung des Baumes und des Waldes die Situation anschauen, die Situation besprechen und vor Ort entscheiden, was zu tun ist. Dann werden sie in dem einen Fall sagen, hier müssen wir den Abschuss auf diese verbissgefährdeten Baumarten konzentrieren. An anderer Stelle werden sie sagen, dort können wir eine Jagdruhezone einrichten, weil dort kein Verbiss zu befürchten ist. An noch anderer Stelle wird man sagen, hier müsste man beim Waldbau etwas nachbessern, müsse etwas mehr Licht in die Naturverjüngung lassen, damit der Baum besser wächst. An wieder anderer Stelle wird man dies und jenes entscheiden. Das ist im Revier wirklich oft auf 100 Meter, auf 500 Meter verschieden. Sie können die Vorortkompetenz mit noch so viel staatlicher Vorgabe nicht aufbringen. Deswegen eröffnen wir die Möglichkeit. Ich danke der Regierungskoalition, danke namentlich auch dem Kollegen Nussel für die konstruktive Zusammenarbeit, dass wir jetzt mit diesem neuen System die Möglichkeit eröffnen, das selber zu gestalten. Noch einmal: Keiner muss, aber man kann diesen Weg gehen. Ich sehe jetzt gerade auch bei den Waldbesitzern, die vor Ort mit ihrem Jäger gemeinsam mehr Verantwortung übernehmen wollen, eine große Zustimmung zu diesem Thema. Es war ja im Vorfeld eine große ideologische Debatte. Macht denn der Aiwanger jetzt ein Gesetz für Jäger? Das war ja lange Zeit der Vorwurf. Der Aiwanger macht ein Gesetz für Jäger. – Ja, dazu stehe ich: Ich mache ein Gesetz für Jäger und Grundbesitzer und Wald und Wild; nicht für eine Seite gegen die andere Seite, sondern es muss für alle passen. Mit dieser neuen Möglichkeit können wir jetzt zielgerichtet und mit weniger Emotionen, weil wir nicht mehr so über Abschusszahlen diskutieren, die Probleme vor Ort lösen. Man kann mal punktuell den Abschuss deutlich erhöhen und im nächsten Jahr vielleicht deutlich zurücknehmen, wenn die Probleme gelöst sind. Man kann hier schneller reagieren, muss nicht immer auf den Drei-Jahres-Abschussplan warten. Es gibt weiterhin das Vegetationsgutachten, es gibt weiterhin die Streckenliste. Es kann also nichts passieren. Sollten irgendwo Fehlentwicklungen sein, steht der Staat in der Hinterhand immer noch zur Verfügung, um einzugreifen. Wir wollen an dieser Stelle aber bewusst nicht den Nanny-Staat, der bis zum letzten Baum alles beaufsichtigt und dann mit Ersatzvornahmen und Strafbefehlen gegen die Jäger agiert. Das würde der Sache nicht gerecht. Nutzen Sie also diese Chance! Wir haben ja jetzt die Möglichkeit eröffnet, diese Beschlüsse in den Jagdgenossenschaften noch bis 30. Juni dieses Jahres zu fassen. Wer heuer noch ins System will, kann das machen; ansonsten eben immer rechtzeitig zum nächsten Jagdjahr. Wer dann wider Erwarten feststellen sollte, das läuft nicht so wie gewünscht, der kann jederzeit wieder zum Abschussplan zurückkehren. So viel also zu diesem Thema. Ich glaube, da wird draußen noch viel diskutiert, aber genau das Diskutieren führt zum Ziel. Wir müssen die Situation mit den Menschen vor Ort lösen und nicht meinen, der Staat wird es für uns lösen, weil man vor Ort oft vielleicht auch keine Gesprächsbasis hat. Das ist vielleicht wie bei einer Ehe, wenn man nur noch über den Anwalt verkehrt. Dann kann man sagen, okay, der Anwalt regelt das für uns. Das ist vielleicht in vielen Revieren der Fehler, dass man sagt, es kommt alle drei Jahre das Vegetationsgutachten und der Abschussplan. Dann werden die Zahlen erfüllt, und dann schauen wir wieder, was die nächsten drei Jahre passiert. – Das ist zu wenig. Wir brauchen also wirklich die Eigenverantwortung und auch den Willen dazu. Ich bin überzeugt, dass dieses neue System dann Gold wert ist Nächster Punkt, Jagdzeit 16. April. Auch hier kann man alles richtig und kann alles falsch machen. Man kann die Dinge richtig machen: Wenn wir Mitte April eine Douglasienanpflanzung haben, wo wir vermehrte Fegeschäden haben und bis dato mit viel Bürokratie über eine Sondergenehmigung der unteren Jagdbehörde den Einzelabschuss für diesen Rehbock erwirkt worden ist, dann kann man den jetzt ab Mitte April im Rahmen der jetzigen neuen Jagdzeit ohne Bürokratie bejagen. Man kann alles falsch machen, wenn man Mitte April auf einen Sprung Rehwild, der draußen in der Wintergerste steht, bei Tageslicht das Feuer eröffnet, weil man meint, dort ein Schmalreh rausschießen zu müssen. Wenn dort vorher fünf Rehe auf der Wintergerste standen und man eins rausschießt, die vier überlebenden in den Wald rennen und dort mehr als die fünf draußen auf der Freifläche verbeißen, dann hat man alles falsch gemacht. Ich hoffe und setze aber auch hier auf den Sachverstand der Jägerschaft, auf das wildbiologische Gespür, an welcher Stelle ein Vergrämungsabschuss im Bestand vielleicht nötig ist. Wir haben ja in den aufgrund Borkenkäfer entwaldeten Regionen in Franken die Beispiele gesehen, wo dann zu Hunderten Anträge auf vorgezogenen Abschuss gestellt werden, die dort für vielleicht ein paar Jahre auch nötig sind, bis das Bäumchen aus dem Verbiss ist. Nachher ist es nicht mehr nötig. Wir haben das jetzt entbürokratisiert und können dort zielgerichtet ohne Behörde tätig werden. Nutzt das also mit Sinn und Verstand! Danke auch für die Aussage, die Jagdzeit hinten raus kritisch zu sehen. In der Notzeit muss man die Jagdzeit eben nicht mehr bis Mitte Januar, bis Ende Januar – es waren ja sehr ernst zu nehmende Wünsche im Raum – ausweiten. Ich habe das strikt abgelehnt, weil man damit wieder alles falsch macht. Damit müdet man dann die Wildtiere, die eigentlich in Wildruhe, in Winterruhe sind und ihre Feistreserven schonen wollen, auf, versetzt sie in Aktion und produziert damit mehr Verbiss. Der eine oder andere braucht diese Jagdzeit in der ersten Januarhälfte aber vielleicht, weil es bei ihm gerade nötig und sinnvoll ist. Also, auch hier der große Appell an alle Beteiligten vor Ort, das Revier nicht vom ersten bis zum letzten Tag zu beunruhigen, sondern den Abschuss gezielt zu machen. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass die richtigen Monate dafür, den Rehbestand gezielt zu reduzieren, September, Oktober, November sind. Die anderen Monate sollte man möglichst schonen. Ich will nicht mehr weiterhin mit Hunderten Ausnahmegenehmigungen am Rand dieser jetzigen Jagdzeit herummanövrieren. Nutzt also diese Chance! Nächster Punkt: Wolf. Der Wolf im Jagdrecht ist in meinen Augen zwingend nötig. Endlich hat die EU den Schutzstatus, von "streng geschützt" auf "geschützt" gesenkt. Endlich nimmt der Bund auch den Wolf ins Jagdrecht auf. Wenn dann von rot-grüner Seite gesagt wird, man wolle den da gar nicht drin haben, dann erklärt das vielleicht auch einiges an Verzögerung in der Bundeskoalition und warum man dort nicht so vorwärtskommt, wie man gern vorwärts kommen würde. Wenn Sie sagen, geschützte Tierarten gehörten nicht ins Jagdrecht. – Sie wissen, dass auch die Gams eine geschützte Tierart ist. Wollen Sie die auch rausnehmen und unter Totalschutz stellen? Ich glaube nicht, dass Ihre Bund-Naturschutzleute vor Ort das wollen; sie fordern immer noch mehr Abschuss von Gams in Schutzwäldern. Sie werfen hier also einiges durcheinander und setzen auf die Uninformiertheit Ihres Publikums nach dem Motto "Sie schützen die geschützten Tiere, und die bösen anderen schießen die geschützten Tiere". – Nein, Sie denken selektiv. Bei Ihnen gibt es böse Tiere – das ist das Schalenwild – und gute Tiere – das ist das Raubwild. Wir – da spreche ich jetzt auch als Jäger – sehen alle Tiere gleichberechtigt. Bei uns gibt es keine goldenen Lämmer. Wenn Sie sagen, für den Wolf ist damit auch die Hegeverpflichtung verbunden. – Ja, das weiß ich, und dazu stehen wir. Damit bin ich überzeugt, dass der Wolf im Jagdrecht künftig eine bessere Rolle findet, als wenn er im Naturschutzrecht außen vor segelt; denn im Jagdrecht wird er dann hoffentlich ordentlich gemanagt und nicht wieder von Juristen wie beim Thema Fischotter – darauf komme ich dann auch noch mit einem Satz – verhindert, dass wir ihn ordentlich managen. Wir werden den Wolf dann so bejagen, dass er vor allem dort entnommen wird, wo er zu Schaden geht, wo er durchs Dorf rennt, wo er auf der Weide auftaucht, wo er nicht hingehört. Wir werden ihn aber dort in Ruhe lassen, wo er keinen Schaden verursacht. Und ja, wir werden auch gezielt kranke Wölfe im Sinne des Artenschutzes, der Hege und des Tierschutzes entnehmen. Schauen Sie sich die Situation in Regionen – Niedersachsen und Co. – an, wo der Wolf überhandnimmt, wo er bis dato auch nicht gejagt wird. Ergebnis: Räude ohne Ende. Wölfe werden aufgrund des überhöhten Bestandes von Parasiten befallen und elendiglich bei lebendigem Leib aufgefressen. Wenn der Wolf im Jagdrecht ist, dann werden diese Tiere, die dem Tode geweiht sind, tierschutzgerecht im Sinne des Arten- und Tierschutzes entnommen. Das ist Artenschutz, das ist Tierschutz, das ist nicht blindes Jagen, sondern das ist Hegen, Pflegen und Jagen mit Sinn und Verstand. Bitte, nehmen Sie das zur Kenntnis. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir müssen jetzt den Wolf in Bayern auch über die Verordnung gezielt einem Management zuführen. Ich bin überzeugt, dass die Jägerschaft dieser verantwortungsvollen Aufgabe gerecht wird, dass wir, ohne den günstigen Erhaltungszustand der kontinentalen Population zu gefährden, dort gezielt die Wölfe entnehmen, wo sie entnommen gehören. Ein Appell an die Bundesregierung: Bitte sorgt auch für die Rechtssicherheit in der alpinen Region. Bitte sagt das auch eurem SPD-Umweltminister in Berlin. Wir hätten die Möglichkeit, auch in der alpinen Region den günstigen Erhaltungszustand zu definieren. Wenn man hier nicht an Landesgrenzen das Denken aufhört, sondern wenn wir die österreichische und schweizerische Wolfspopulation einbeziehen, können wir auch die bayerische Alpenregion dem günstigen Erhaltungszustand zuführen und dort auch vernünftig jagen. Dieser Appell geht an Sie: Nehmen Sie das bitte schön nach Berlin mit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Der nächste Punkt ist der Tierschutz. Wir schaffen Rechtssicherheit bei der Rettung von Rehkitzen. Leider Gottes werden nach wie vor jährlich Zehntausende Rehkitze durch Mähwerke zu Tode gehäckselt. Wir müssen draußen noch mehr dafür tun, dass mit Wärmebilddrohnen usw. die Rehkitze gezielt gesucht werden, neben all dem Bewährten wie Scheuchen usw. Hier war bis dato eine Rechtslücke, weil das Aufsuchen von Wild nach Jagdgesetz verboten ist. Wenn der Jäger zufällig nicht greifbar ist, könnte es als Wilderei ausgelegt werden, wenn jemand Kitze in der Wiese aufsucht und entfernt. Hier haben wir die Maßgabe, dass weiterhin versucht werden muss, den Jäger einzubinden. Wenn man den aber nicht findet, weil er vielleicht in Urlaub ist oder warum auch immer nicht erreichbar ist, dann darf der Grundbesitzer trotzdem die Wiese mähen, nachdem er sie abgesucht hat. Bis dato wäre es so gewesen: Wenn er den Jäger nicht erreicht, mäht und ein Kitz zu Schaden kommt, wird er wegen Tierquälerei angezeigt. Wenn er selber sucht und vielleicht mit dem Jäger zerstritten ist, könnte ihn der Jäger im Nachgang wegen Wilderei anzeigen. Solche Dinge haben wir ausgeräumt. Das sind Neuentwicklungen, die nach einer Regelung schreien. Genauso schreit das Thema der Freiflächen-Photovoltaikanlagen nach einer Neuregelung. Sie treten immer mehr in größeren Freiflächeneinheiten auf. Das heißt, eine neue PV-Anlage wird mit 10, 20 oder 30 Hektar aus dem Jagdrevier abgezäunt. Ergebnis: Diese Fläche wird nach jetziger Rechtslage befriedet, das heißt, der Jagdfläche entzogen. Da wir in Bayern eine Mindestjagdfläche von 250 Hektar für ein Gemeinschaftsjagdrevier haben, sind wir in vielen Fällen in der Position, dass dann plötzlich Reviere von der Landkarte verschwinden, weil sie nicht mehr 250 Hektar umfassen. Wenn Sie mit neuen PV-Anlagen plötzlich Reviere zu Fall bringen, aber die PV in fünf Jahren vielleicht wieder ausgezäunt oder entfernt wird, dann entsteht das Jagdrevier wieder. Das führt zu völligem Chaos draußen in den Revieren, weil diese Fläche dann anderen Revieren zugeordnet werden muss, und dann wird sie wieder weggenommen. Künftig soll eine PV-Freifläche nicht mehr als befriedeter Bezirk gelten. Zusätzlich appellieren wir, diese PV-Freiflächen auch als Wildruhezonen – so will ich es fast nennen – zu stärken, hier Wilddurchgänge zu installieren, dass eben Reh, Fuchs und Hase durch kleine Öffnungen aus- und einmarschieren können, aber der Spaziergänger mit seinem Bernhardiner eventuell nicht. Das heißt, das Wild hat drinnen vielleicht mehr Ruhe als vorher, als nicht eingezäunt war. Dort können sich die Tiere in Ruhe vermehren, können sich in Ruhe zurückziehen. Diese Flächen sind sehr sinnvoll und sehr wirkungsvoll auch für den Artenschutz. Der nächste Punkt ist der Artenschutz durch eine Ausweitung der Jagdzeiten auf Raubwildarten wie Dachs und Marder. Sie haben zunehmend kritisiert, dass wir Raubwildarten überhaupt regulieren wollen. Sie wollen viele Tierarten aus dem Jagdrecht rausnehmen. Am Ende ist es willkürlich, was Sie rausnehmen. Meine Damen und Herren, während Sie den Eichelhäher rausnehmen wollen, an dem sich die Gemüter ja so entzünden, setzen wir hier wieder auf die Vernunft vor Ort und auf die Entbürokratisierung. Auch hier kommt es darauf an: In einem reinen Waldrevier, in dem die Eichelhäher die Eichen pflanzen sollen, wird niemand einen Eichelhäher schießen – es sei denn, er isst ihn gerne. Dann sei er ihm gegönnt; denn wenn der Habicht den Eichelhäher fängt, dann ist er auch tot. Also, warum soll man ihn nicht schießen und essen dürfen? (Heiterkeit bei Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Aber wir haben an anderer Stelle, dort, wo Singvogelbestände sind, folgende Situation: Der Eichelhäher ist ein bekannter massiver Nesträuber. – Ich hoffe, Sie wissen auch, dass der Eichelhäher nicht nur Eichen pflanzt, sondern auch Jungvögel und Eier frisst. – Dort, wo wir einen überhöhten Eichelhäherbestand haben, haben wir keine Singvögel mehr, weil er gezielt junge Vögel frisst. Auch das sollten Sie wissen. Ich hoffe, Sie wissen es. Dort, wo Beeren, Kirschbäume oder Nüsse sind – wir haben Landwirte, die Haselnussplantagen oder Obst- und Fruchtanbau haben –, kann der Eichelhäher zu massivem Schaden führten. Dort will ich den Eichelhäher auch künftig ohne Sondergenehmigung schießen dürfen und nicht bei einem obersten Naturschützer einen Sonderantrag stellen müssen, ob man seine Nüsse vor dem Eichelhäher schützen darf. Hier geht es also auch wieder um Eigenverantwortung vor Ort. Lasst den Grundbesitzern diese Tiere in ihrem Jagdrecht und nehmt sie nicht willkürlich raus. (Unruhe)
