Horst Arnold
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das hier vorgelegte Gesetz ist das Ergebnis maximal vorstellbarer Bürokratie und unglücklicher Ressortierung. Drei Ministerien sind beteiligt. Bei einem Blick in die Rechtsmaterie ist eine Entwicklung dieses Gesetzes nur möglich, wenn zwischen Beteiligung, Benehmen, Einvernehmen und Information unterschieden wird. Das ist problematisch, wenn flexible Handhabungen gewünscht sind, weil sich hier sehr viel Bürokratie und sehr viel Diskussion aufbauen. In diesem Parlament kam aber auch die inhaltliche Diskussion über dieses Gesetz zu kurz. Nach der Ersten Lesung haben darüber der Umweltausschuss und der Wirtschaftsausschuss beraten. Eines der entscheidendsten Gremien für diese Thematik, der Landwirtschaftsausschuss, hat nicht über dieses Gesetz beraten. Dieser Ausschuss hat sich an der Diskussion überhaupt nicht beteiligt. Da diese Beteiligung ausgeblieben ist, steht zu erwarten, dass es weitere Diskussionen geben wird, die nicht zielführend sein werden. Die Liberalisierung der Abschusspläne, die in diesem Gesetzentwurf vorgeschlagen wird, ist nicht unbedingt zielführend. Was war denn die Grundlage? – Die Abschusspläne der Vergangenheit waren wichtige Reaktionen auf die Verbissgutachten, die uns aufgezeigt haben, wo es in unseren Wäldern rote Gebiete gibt und wo Handlungsbedarf besteht. Über Jahre hinweg haben wir bei deren Veröffentlichung über die Verbissgutachten diskutiert. Über Jahrzehnte hinweg mussten wir feststellen, dass sich trotz der Abschusspläne und der ordnungsrechtlichen Möglichkeiten keine Verbesserung dieser Zustände eingestellt hat. Es war eine Festschreibung des Status quo. Diese Verfestigung der Gebiete in bedenklichem Zustand hat sich eingeschliffen. Wie sieht jetzt die Reaktion des Gesetzgebers darauf aus? – Er legt keine ordnungsrechtlichen Maßnahmen mehr fest, sondern macht sie freiwillig. Eigentlich ist das ein desaströses Bekenntnis der Ohnmacht. Im Artikel 141 der Bayerischen Verfassung ist festgeschrieben, dass der Wald ein Objekt der Erholung für die Bürgerinnen und Bürger ist. Das haben die Waldeigentümer auch hinzunehmen. Sollten diese Regelungen künftig freiwillig gestellt werden, wäre das auch eine Zumutung für das Ehrenamt; denn der Jagdvorsteher oder die Jagdvorsteherin sitzt jetzt da, hat die Möglichkeit, etwas zu tun, bleibt aber sprichwörtlich alleine im Walde stehen, weil es keine Möglichkeiten gibt, Druck auszuüben oder irgendetwas zu gestalten. So kann man sich auch aus Verantwortungen verabschieden. Das wollen wir nicht. (Beifall bei der SPD) Wir haben deshalb Änderungsanträge eingebracht, die nicht nur ideologischer, sondern auch praktischer Natur sind. Wir wollen Nachtzieltechnik für die Jagd auf Reh- und Rotwild in der Dämmerungszeit legalisieren, Abschussmeldungen digitalisieren und einen verpflichtenden Nachweis von erlegtem Wild, körperlich oder durch Bild, in roten Gebieten. Die Teilnahme der Forstbehörde bei jährlichen Waldbegängen in abschussplanfreien Gebieten muss gesichert werden. Die Abschussplanfreiheit sollte nur in den grünen oder gelben Gebieten legalisiert werden. Wir haben darüber hinaus noch weitere Punkte. Insbesondere hat es uns der Eichelhäher angetan. Auch wir wollen ihn aus dem Gesetz herausnehmen. Herr Kollege Nussel hat gesagt, er wünsche dem Gesetz viel Erfolg. Ein Gesetz ist Papier. Entscheidend ist, dass ein Gesetz angewandt wird. Das alte Gesetz verfügte über scharfe Mittel, hat aber in der Anwendung zu nichts Gutem geführt. Jetzt geht es darum, dass dieses Gesetz in der Praxis gecheckt wird.
