Roland Magerl
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrter Herr Staatsminister Aiwanger, werte Kolleginnen und Kollegen! Pünktlich vor dem neuen Jagdjahr wird heute das neue Jagdgesetz sozusagen in Stein gemeißelt. Ja, es gibt darin einiges, was man definitiv begrüßen kann. Dazu gehört definitiv die Verschlankung der Bürokratie. (Zuruf: Was?) Beim Abschussplan birgt der Gesetzentwurf die eine oder andere Gefahr, die man nicht außer Acht lassen sollte. Gerade in Bereichen, wo wir sowieso schon im roten Bereich sind, sollten wir irgendwelche Möglichkeiten für eine Nachweispflicht schaffen, um dem Ganzen entgegenzusteuern. Natürlich ist auch nicht zu vergessen: Wir werden irgendwo welche haben, die nur den Wald im Auge haben – etwa eine Jagdgenossenschaft –, die einen Abschussplan vorgeben, der den Jäger und auch das Wild an die Grenzen bringt. Das sind alles Fragen – da bin ich mir sicher –, die auftauchen werden. Das sollten wir definitiv im Auge behalten. Sehr häufig werden die früheren Jagdzeiten ab dem 16. April kontrovers diskutiert. Das sind viele Themen, die uns im Magen liegen. Zum einen sind das die Böcke. Gerade unsere Region – ich spreche jetzt bewusst unsere Region in der Oberpfalz an – hinkt bei der Vegetation ein bisschen hinterher. Da sind die jungen Böcke noch nicht einmal verfegt. Die Decke ist voll im Wechsel. Man bricht so ein Reh auf und zerwirkt es dann. Wie das Ganze dann aussieht, weiß man eigentlich nur, wenn man selber Jäger ist. Man kann sich da durch Haare kämpfen, was dann natürlich definitiv der Hygiene unterliegt. Auch bei den Schmalrehen ist die Verwechslungsgefahr definitiv gegeben. Wir können definitiv nicht wollen, dass man eine Ricke statt eines Schmalrehs erwischt, das auch zum 16. April freigegeben werden soll. (Beifall bei der AfD) Sehr gut kommt an, dass die Fallenjagd in die Jägerprüfung in Bayern mit aufgenommen wird. Das ist schon längst überfällig, und wir finden es wirklich sehr gut, dass man sich jetzt mit dem Thema beschäftigt. Auch die gesetzgeberische Regelung der Wildrettung ist ein Thema. Da haben wir endlich Rechtssicherheit für alle, die sich vor allem bei der Kitzrettung dafür einsetzen, dass jeder weiß, was zu tun ist, und sich im rechtssicheren Bereich bewegt. Auch beim Wolf und beim Goldschakal wurde es höchste Zeit, dass man diese Tiere ins Jagdrecht mit aufnimmt, was aber letztendlich auch nicht heißt, dass jeder Jäger wild draußen herumballern kann und auf die Tiere losgehen kann, wie er will. Ich denke, das sind Themen, die geregelt werden müssen. Der Wolf hat in Ortschaften, gerade im ländlichen Bereich, nichts verloren. Auch die Weidetierhaltung müssen wir im Auge behalten. Das sind alles Themen, die man wirklich feinfühlig nachregeln und dem Jäger übertragen kann, damit das alles in einem vernünftigen Verhältnis steht. Mein Vorredner hat es angesprochen: Das sind viele Tiere, die keine natürlichen Feinde haben. Gerade in der Teichwirtschaft macht der Fischotter den Besitzern sehr zu schaffen, sodass es teilweise zu existenziellen Nöten kommt. Da müssen wir heran. Das sollten wir mit diesem Jagdgesetz jetzt wirklich auch hinbringen. Für uns ist entscheidend, dass das Gesetz praxistauglich, waldgerecht und natürlich eigentümerfreundlich für die Waldbesitzer ist. Wir müssen den Wald schützen, ohne die Jägerschaft zu sehr zu gängeln. Vor allem muss man das Ganze im ländlichen Raum ernst nehmen, statt ständig neue Theorien zu bringen. Deshalb tragen wir von der AfD dieses Gesetz im Grundsatz mit. Erst die Praxis wird zeigen, wie weit sich das alles zu hundert Prozent umsetzen lässt. Das Jagdrecht dient der Realität und nicht der Ideologie. Deswegen stimmen wir zu. (Beifall bei der AfD)
